Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023 liegt zusammen mit den übrigen Gemeindeversammlungsakten vom 06. bis 24. November 2023 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Antrag
Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023.
Die wichtigste Zahl im Budgetprozess ist jeweils der zu erwartende Steuerertrag. Dieser gibt vor, wie die vielseitigen Aufgaben der Gemeinde finanziert werden können. Gleichzeitig ist der zukünftige Steuerertrag jedoch auch sehr schwierig vorherzusagen. Das Kantonale Steueramt erwartet für das Jahr 2024 ein Wachstum von 2 % gegenüber dem erwarteten Steuerertrag 2023 und auch für die Planjahre 2025 bis 2027 geht es von einem Wachstum von jährlich 2 % aus. Aufgrund der vielen Unsicherheiten in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung, ist die Gemeinde Unterkulm zwar für das Jahr 2024 der Prognose des Kantons gefolgt, sieht jedoch für die Planjahre lediglich ein Wachstum von 1 % jährlich vor. Die positive Entwicklung im Jahr 2024 wird vor allem durch den Bezug der Überbauung KWC 2. Etappe und das damit verbundene Bevölkerungswachstum erwartet.
Mit dem Neubau des 4-fach Kindergartens, der Erschliessung Feldmatte, der nötigen Schulraumerweiterung der Primarschule sowie den zu leistenden Beiträgen an die Kantonsstrassenprojekte kommt ein grosses Investitionsvolumen auf die Gemeinde Unterkulm zu. Die Nettoschuld pro EinwohnerIn wird dadurch kurzfristig den vom Kanton als tragbar eingestuften Grenzwert von Fr. 2‘500 übersteigen. Das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung der Rechnungen 2021 und 2022, der Budgets 2023 und 2024 sowie der Planjahre 2025 bis 2027 ist jedoch positiv und die Vorgabe eines mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts kann eingehalten werden.
Für das Jahr 2024 ist der Gemeinde Unterkulm ein Finanz- und Lastenausgleich von 2.425 Millionen Franken zugesichert. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Jahr 2023 von Fr. 55‘000. Aufgrund der seit dem Jahr 2022 rückläufigen Fallzahlen im Bereich der Sozialhilfe ist davon auszugehen, dass der Finanz- und Lastenausgleich in den kommenden Jahren geringer ausfallen wird. Der Feinausgleich pro EinwohnerIn wurde auf Fr. 25.50 festgelegt (Vorjahr Fr. 26.00). Dieser wird zusätzlich zum Finanz- und Lastenausgleich ausgerichtet und soll die Bilanz zwischen dem Steuerfussabtausch und der optimierten Aufgabenteilung ausgleichen.
Das Budget 2024 basiert auf einem unveränderten Gemeindesteuerfuss von 115 % und zeigt ein erwartetes operativesErgebnis von Fr. 215’533. Kumuliert mit dem Betrag der Aufwertungsreserve ergibt sich gesamthaft ein Ertragsüberschuss von Fr. 816‘833. Anhand des erstellten Finanzplanes ist davon auszugehen, dass bei der aktuellen Prognose zur Steuerentwicklung sowie den zu tätigenden Investitionen ab dem Jahr 2029 mit einer Erhöhung des Steuerfusses gerechnet werden muss. Ausführliche Informationen finden Sie in den Erläuterungen zum Budget 2024.
Dreistufige Erfolgsrechnung Einwohnergemeinde
Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit weist einen Verlust von Fr. 1‘049‘191 aus. Es zeigt Aufwand und Ertrag der hoheitlichen Tätigkeit aus steuerfinanzierten Leistungen. Dies sind die Aufwendungen und Erträge sämtlicher Verwaltungsabteilungen sowie die Erträge aus Steuereinnahmen von Fr. 8‘015’000 und aus dem Finanz- und Lastenausgleich sowie Feinausgleich von Fr. 2‘515‘000. Der Finanzausgleich setzt sich aus den Faktoren Steuerkraft, Mindestausstattung, Bildungslasten sowie Soziallasten zusammen. Der wichtigste Faktor für die Gemeinde Unterkulm ist nach wie vor die Steuerkraft pro Kopf. Diese liegt mit Fr. 1‘939 um Fr. 962 oder 33.2 % deutlich unter dem Kantonsmittel von Fr. 2‘901. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Steuerkraft pro Kopf in Unterkulm um immerhin 1.7 % zulegen, das Kantonsmittel lediglich um 0.8 %.
Das Ergebnis aus Finanzierung von Fr. 1‘264‘724 setzt sich aus den Aufwendungen und Erträgen der Liegenschaften sowie aus den Zinsen zusammen. Den grössten Anteil am Ertrag haben die Mietzinseinnahmen der Schulliegenschaften mit Fr. 1‘205‘129. Als operatives Ergebnis wird ein Überschuss von Fr. 215‘533 erwartet. Nachdem das operative Ergebnis der vergangenen Budgets und Jahresrechnungen stets negativ war, konnte mit dem Abschluss 2022 erstmals seit längerer Zeit ein positives Resultat erzielt werden. Erfreulicherweise ist nun auch das Budget 2024 bereits auf dieser Stufe positiv und zeigt, wie die geplanten Investitionen finanziert werden können.
Der Aufwertungsreserve werden Fr. 601‘300 entnommen. Diese Entnahme wird als ausserordentliches Ergebnis ausgewiesen. Die Aufwertungsreserve steht bis und mit Rechnungsjahr 2038 für Entnahmen zur Kompensation von Mehrabschreibungen zur Verfügung und wird jährlich um Fr. 40’540 gekürzt. Demzufolge resultiert als Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss von Fr. 816‘833. Dieser wird dem Eigenkapital zugewiesen.
Erläuterungen zu den einzelnen Abteilungen
Entwicklung Nettoaufwand
Allgemeine Verwaltung
Durch die fortschreitende Digitalisierung fallen auf der einen Seite Druck-, Publikations- und Versandkosten weg. Auf der anderen Seite sind jedoch auch Aufwendungen nötig, um weitere Unterlagen, wie zum Beispiel die Baugesuchsakten, digital verfügbar zu machen. Der Gemeindeanteil an das Reg. Steueramt Kulm beträgt für das Jahr 2024 Fr. 303‘900 (Vorjahr Fr. 232‘790). Durch die Zunahme der Anzahl Steuerpflichtigen musste ab dem Jahr 2024 ein zusätzliches 100 % Pensum bewilligt werden. Gemäss Kostenteiler hat Unterkulm 42.5 % der Gesamtkosten zu tragen. Per 1. Mai 2023 hat die Gemeinde Unterkulm die Administration der Reg. Musikschule Kulm übernommen. Als Entschädigung für dieses 20 % Pensum wurden Fr. 18‘800 vereinbart. Durch die massiv höheren Strompreise musste das Strom- und Wärmebudget für die Verwaltungsliegenschaften um Fr. 16‘000 aufgestockt werden.
Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
Der Beitrag an die Regionalpolizei aargauSüd erhöht sich auf Fr. 46.64 pro Einwohner (Vorjahr Fr. 44.97). Die grösste Kostensteigerung ist in den Bereichen der Löhne und dem Leasing zu verzeichnen. Der Bussenertrag wird auf Fr. 1‘120‘000 (Vorjahr Fr. 885‘000) budgetiert. Die Einwohnerdienste sollen für Fr. 10‘000 neue Möbel erhalten und für das Märtstübli wird ein Occasionszelt für Fr. 8‘000 angeschafft. Für die externe Führung der Amtsvormundschaft werden wiederum Kosten von Fr. 300‘000 erwartet. Der Gemeindebeitrag an das Reg. Zivilstandsamt bleibt mit Fr. 24‘530 im Rahmen des Vorjahres. Vom Reg. Betreibungsamt Kulm darf ein Überschussanteil von Fr. 24‘830 erwartet werden (Vorjahr Fr. 70‘700). Der Gemeindebeitrag an die Reg. Feuerwehr Mittleres Wynental beläuft sich auf Fr. 194‘100 (Vorjahr Fr. 196‘400). Der Beitrag an die Zivilschutzorganisation aargauSüd erhöht sich auf Fr. 76‘600 (Vorjahr Fr. 61‘000).
Bildung
Die Besoldungsanteile an den Kanton für die Primarschule steigen auf Fr. 1‘202‘550 bei 26.02 Vollzeitstellen (Vorjahr Fr. 1‘193‘450 bei 26.09) und diejenigen für die Oberstufe sinken auf Fr. 509‘900 bei 9.08 Vollzeitstellen (Vorjahr Fr. 574‘400 bei 10.25). Der Gemeindeanteil an die Kreisschule aargauSüd steigt auf Fr. 778‘000 (Vorjahr Fr. 722‘000). Das Budget 2024 basiert jedoch auf 105 Schüler (Vorjahr 97 Schüler). Der Beitrag pro Schüler sinkt somit um 0.5 % auf Fr. 7‘406 (Vorjahr Fr. 7‘445). Der Gemeindeanteil an die Reg. Musikschule Kulm steigt auf Fr. 58‘730 (Vorjahr Fr. 49‘700). Grund für die Erhöhung ist die Anhebung der Lehrerlöhne und damit Angleichung an die Kantonslöhne. Hinzu kommt die Übernahme der Weiterbildungskosten der Musikschulleiterin. Die Elternbeiträge werden per 1. August 2023 um 5.25 % angehoben um die Kosten gemäss Reglement je zur Hälfte auf die Eltern und Gemeinden zu verteilen. Durch die massive Teuerung des Strompreises musste das Budget für die Strom- und Wärmeversorgung der Schulliegenschaften um Fr. 49‘000 aufgestockt werden. Die Mieteinnahmen der Schulliegenschaften steigen auf Fr. 1‘205‘129 (Vorjahr Fr. 1‘132‘860).
Kultur, Sport und Freizeit
Der Beitrag der Gemeinde Unterkulm an die Reg. Bibliothek Kulm liegt mit Fr. 37‘100 leicht über dem Vorjahr. Dies aufgrund eines Systemwechsels bei der Abgeltung der Leistungen für die Kreisschule aargauSüd. Für die Äufnung des neu geschaffenen Fonds „Unter Kulmer Leben“ wurden erstmals Fr. 10‘000 ins Budget aufgenommen. Dem Organisationskomitee «150 Jahre Böhler-Passstrasse» wird eine Defizitgarantie über Fr. 10’000 gewährt Der Defizitbeitrag an des Reg. Schwimmbades Mittleres Wynental beläuft sich auf Fr. 160‘820 (Vorjahr Fr. 158‘115).
Gesundheit
Die Pflegerestkosten werden auf Fr. 448‘000 steigen. Bei gleichbleibendem Beitrag von Fr. 38 pro Einwohner steigt der Gemeindeanteil an die Spitex, aufgrund der Bevölkerungszunahme, auf Fr. 134‘140 (Vorjahr Fr. 133‘300). Die Präventionskommission wird mit Fr. 1‘765 unterstützt. Im Rahmen der Gesundheitsprävention wird der „LuftiBus“ nach Unterkulm eingeladen. Für die Zahnkontroll- und Austrittsuntersuchungen der Schulkinder werden wiederum Fr. 13‘000 für Arzthonorare vorgesehen.
Soziale Sicherheit
Aufgrund des Jahresabschlusses 2022 sowie der aktuellen Lage wird für die Unterstützung von Schweizer und Ausländer von einer Belastung von Fr. 1’000’000 ausgegangen. Die Gemeinde hat Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten in der Höhe von Fr. 960‘615 (Vorjahr Fr. 860‘350) zu übernehmen. Die Kosten für Verlustscheine aus unbezahlten Krankenkassenprämien werden Fr. 100‘000 erreichen. Der Regionale Jugendtreff wird mit einem Jahresbeitrag von Fr. 27‘500 unterstützt und die Mütter-Väterberatung mit Fr. 5.50 pro Einwohner. Bei den Beiträgen an private Haushalte Asylanten/Flüchtlinge wird mit einer Stagnation der Schutzbedürftigen aus der Ukraine gerechnet. Diese Kosten werden jedoch vollumfänglich durch den Kanton zurückerstattet.
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Aufgrund der durch die AEW prognostizierte Teuerung wird das Budget für den Strom der Strassenbeleuchtung auf Fr. 34‘000 erhöht. Für den Strassenunterhalt bewegt sich das Budget im Rahmen des Vorjahres. Durch den Wegfall der SBB-Tageskarten entfallen die entsprechenden Positionen im Budget
Umweltschutz und Raumordnung
Das Budget der Wasserversorgung zeigt einen Ertragsüberschuss von Fr. 19‘205 (Vorjahr Fr. 44‘370). Dieser Rückgang entsteht durch die massive Erhöhung des Strompreises sowie die Vorkehrungen an den Reservoiren um bei einem Strommangel das Notstromaggregat anschliessen zu können. Die Abwasserbeseitigung erwirtschaftet einen Ertragsüberschuss von Fr. 65‘660 (Vorjahr Aufwandüberschuss Fr. 22‘320). Die positive Abweichung kann mit dem Wegfall von Projekten (Digitalisierung, Hochwasserschutz) begründet werden, welche im Jahr 2023 einmalig umgesetzt werden mussten. Für die Abfallwirtschaft wird ein Aufwandüberschuss Fr. 9‘400 (Vorjahr Fr. 109‘780) erwartet. Durch die Anpassung der Gebühren für Abfall und Grüngut wurde der hohe Aufwandüberschuss vom Vorjahr reduziert. Durch den zu leistenden Gemeindebeitrag an die Liquidation der Reg. Kompostierungsanlage von Fr. 44‘200 kann jedoch trotzdem keine ausgeglichene Rechnung erwartet werden. Die Gewässer im Gemeindegebiet werden durch den Kanton unterhalten und der Gemeinde mit einem Kostenanteil von 50 % weiterverrechnet. Für das Jahr 2024 wird mit einem Kostenanteil von Fr. 22‘000 gerechnet. Beim Friedhof müssen alte Gräber geräumt werden, wofür Fr. 20‘000 vorgesehen sind.
Volkswirtschaft
Für die Bekämpfung von invasiven Neophyten werden Fr. 6‘500 bereitgestellt. Das Budget des gemeinsamen Forstbetriebes Gränichen-Unterkulm weist für Unterkulm aufgrund der Waldfläche einen Gemeindebeitrag von Fr. 17‘600 aus. Für das Jahr 2024 wird kein Defizit erwartet (Vorjahr Fr. 9‘300) aus. Von der AEW Energie AG kann eine Konzessionsentschädigung von Fr. 76‘000 erwartet werden.
Finanzen und Steuern
Das Kantonale Steueramt erwartet für das Jahr 2024 ein Wachstum von 2 % gegenüber dem erwarteten Steuerertrag 2023 und auch für die Planjahre 2025 bis 2027 geht er von einem Wachstum von jährlich 2 % aus. Aufgrund der vielen Unsicherheiten in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung, ist die Gemeinde Unterkulm zwar für das Jahr 2024 der Prognose des Kantons gefolgt, sieht jedoch für die Planjahre lediglich ein Wachstum von 1 % jährlich vor. Die positive Entwicklung im Jahr 2024 wird vor allem durch den Bezug der Überbauung KWC 2. Etappe und dem damit verbundenen Bevölkerungswachstum erwartet. Mit einem unveränderten Steuerfuss von 115 % kann mit Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 7‘390‘000 (Vorjahr Fr. 7‘180‘000) gerechnet werden. Bei den Quellensteuern darf anhand des Jahresabschlusses 2022 mit steigenden Erträgen gerechnet werden und auch die Aktiensteuern entwickeln sich positiv. Gemäss Information des Kantons kann die Gemeinde mit einem Finanzausgleich von Fr. 2‘425‘000 (Vorjahr Fr. 2‘370‘000) rechnen. Der Feinausgleich pro Einwohner wurde von bisher Fr. 26 auf neu Fr. 25.50 gesenkt und wird bis auf weiteres, zusätzlich zum Finanzausgleich, ausgerichtet. Vor Auflösung der Aufwertungsreserve von Fr. 601‘300 wird ein erfreuliches operatives Ergebnis von Fr. 215‘533 ausgewiesen.
Investitionsrechnung
Die geplanten Investitionen im Jahr 2024 in der Höhe von Fr. 5’676’400 setzen sich im Detail wie folgt zusammen:
Verwaltung
Die Server der Gemeindeverwaltung müssen ersetzt werden, wofür Fr. 75‘000 vorgesehen sind.
Öffentliche Sicherheit
Die Repol aargauSüd plant die Anschaffung eines neuen Lasermessgerätes für Fr. 112’000. Der Investitionsbeitrag der Gemeinde Unterkulm beträgt Fr. 11‘600. Die Repol hofft, durch die genauere Messung mehr Bussenerträge zu generieren, um die steigenden Kosten aufzufangen.
Bildung
An der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023 wurde der Kredit von Fr. 4‘650‘000 für den Neubau eines 4-fach Kindergartens genehmigt. Die Ausführung ist für die Jahre 2023 mit Fr. 2’000’000 und 2024 mit Fr. 2’650’000 geplant. Auch die Primarschule benötigt mehr Platz. Für die Planung des zusätzlichen Schulraums wird ein Kredit von Fr. 250‘000 beansprucht. Die Kreisschule aargauSüd plant ein IT-Projekt im Umfang von Fr. 765‘000. Der Investitionsanteil für Unterkulm beträgt Fr. 84‘000 und wird in drei Jahrestranchen (2022/2023/2024) à Fr. 28‘000 fällig.
Kultur, Sport und Freizeit
Für den Bau eines Pumptracks wird ein Bruttokredit von Fr. 290‘000 beantragt. Davon sollen Fr. 140‘000 durch Sponsorenbeiträge gedeckt werden.
Verkehr
Die für das Jahr 2024 fälligen Dekretsbeiträge von total Fr. 204‘000 an den Kanton beinhalten folgende Projekte: Eigentrassierung/Knoten Böhlerstrasse Fr. 26’000; Ausbau/Gehweg Böhlerstrasse West Fr. 95‘000; Ersatz Wynabrücke Böhlerstrasse Fr. 23‘000; Umbau Haltestelle AVA Fr. 20‘000; Sanierung Lichtsignalanlage Coop Fr. 40‘000.
An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 wurde der Kredit für die Erschliessung des Industriegebietes Feldmatte in der Höhe von Brutto Fr. 3‘005‘340, verbunden mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 427‘000 an die Gemeinde Teufenthal, genehmigt. Für diese Erschliessung werden im Jahr 2024 Fr. 1‘600‘000 sowie der Beitrag an die Gemeinde Teufenthal zur Zahlung fällig und es können Fr. 800‘000 an Erschliessungsbeiträgen in Rechnung gestellt werden. Daneben ist der jährliche Rahmenkredit für den Strassenunterhalt von Fr. 60’000 budgetiert.
Volkswirtschaft
Die Gemeinde Unterkulm hat an den gemeinsamen Forst Gränichen-Unterkulm Investitionsbeiträge von Fr. 34‘800 an eine neue Raupe sowie Fr. 46‘000 an einen neuen Traktor zu leisten.
Eigenwirtschaftsbetriebe
Wasserversorgung
a) Erfolgsrechnung
Das Budget der Wasserversorgung zeigt einen Ertragsüberschuss von Fr. 19‘205 (Vorjahr Fr. 44‘370). Dieser Rückgang entsteht grösstenteils durch die massive Erhöhung des Strompreises. Aufgrund der Information der AEW Energie AG wurde das Strombudget auf Fr. 59’000 (Vorjahr Fr. 37’500) aufgestockt. Hinzu kommen Vorkehrungen an den Reservoiren, um bei einem Strommangel das Notstromaggregat anschliessen zu können sowie die Anschaffung einer Tendenzüberwachung zur Überwachung des Wasserverbrauches. Diese unterstützt den Anlagebetreiber bei der frühzeitigen Leck-Erkennung. Auch das Budget für den allgemeinen Leitungsunterhalt musste auf Fr. 20’000 erhöht werden, da der bisherige Betrag in der Vergangenheit nicht ausgereicht hat. Insgesamt sind für die zuverlässige Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit einwandfreiem Trinkwasser Personal- und Sachaufwendungen in der Höhe von Fr. 472’940 notwendig. Die Erträge aus dem Wasserverkauf wurden unverändert mit Fr. 1.50/m3 kalkuliert. Zusammen mit der Entschädigung für Hydranten sowie den Erträgen aus Dienstleistungen für Dritte belaufen sich die Einnahmen auf total Fr. 492’145.
Benützungs-Gebühren:
Der Wasserzins wurde für das Jahr 2024 unverändert mit Fr. 1.50/m3 berechnet.
b) Investitionsrechnung
An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 wurde der Kredit von Fr. 495’000 für die Sanierung der Wasserleitung Böhlerstrasse West gutgeheissen. Der Bau wird erst im Jahr 2024 realisiert werden. Für die Evaluation des Standortes des neuen Grundwasserpumpwerkes ist ein Zusatzkredit von total Fr. 450’000 nötig. Auf dem Wannenhof ist zwischen den Hydranten Nr. 6 bis Nr. 10 der Ersatz der Leitungen auf 625 Metern Länge vorgesehen (Kosten Fr. 357’000). Für den Ringschluss Schule/Kindergarten wird zwischen den Hydranten Nr. 170 und Nr. 134 eine 265 Meter lange neue Leitung verlegt (Kosten Fr. 228’000). Für den allgemeinen Wasserleitungsbau wurden wiederum Fr. 100’000 eingeplant.
Die heutige Planung der Investitionen zeigt, dass für die Finanzierung des geplanten Baus des neuen Grundwasserpumpwerkes in naher Zukunft mit einer Preiserhöhung zu rechnen ist.
Es werden Wasseranschlussgebühren von Fr. 40’000 erwartet.
Abwasserbeseitigung
a) Erfolgsrechnung
Die Abwasserbeseitigung erwirtschaftet einen Ertragsüberschuss von Fr. 65‘660 (Vorjahr Aufwandüberschuss Fr. 22‘320). Die positive Abweichung kann mit dem Wegfall von Projekten (Digitalisierung, Hochwasserschutz) begründet werden, welche im Jahr 2023 einmalig umgesetzt werden mussten. Im Bereich der Siedlungsentwässerung müssen vielfältige Vorgaben von Bund und Kanton zum Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer erfüllt werden. Um diesen Vorgaben Rechnung zu tragen, ist das bestehende Leitungsnetz laufend zu unterhalten. Die Personal- und Sachaufwendungen dafür betragen Fr. 312’310. Die Entschädigung an den Abwasserverband Mittleres Wynental beträgt mutmasslich Fr. 267’000. Der Kostenteiler wird nach Einwohnerzahl und Betrieben mit stark belastetem Abwasser ermittelt. Der Anteil der Gemeinde Unterkulm beträgt 38.2 % (Vorjahr 39.2 %). Der betriebliche Ertrag der Abwasserbeseitigung beläuft sich auf Fr. 635’810.
Benützungs-Gebühren:
Die Abwassergebühren wurden für das Jahr 2024 unverändert mit Fr. 1.60/m3 berechnet.
b) Investitionsrechnung
Aufgrund des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern sind vielfältige Massnahmen umzusetzen, welche im «Generellen Entwässerungsplan» (GEP) festgehalten sind. Im Finanzplan der Abwasserbeseitigung werden die umzusetzenden Massnahmen nach Dringlichkeit und Vorgaben erfasst. Im Jahr 2024 sind die folgenden Umsetzungen vorgesehen:
Daneben hat die Abwasserbeseitigung einen Investitionskostenbeitrag an die ARA von Fr. 57’000 für die Anschaffung einer Notstromversorgung zu leisten.
Die heutige Planung der Investitionen zeigt, dass diese mit dem bestehenden Vermögen finanziert werden können. Ein grösserer Investitionsbedarf steht mit der GEP-Überarbeitung an.
Es werden Kanalisationsanschlussgebühren von Fr. 100’000 erwartet.
Abfallwirtschaft
a) Erfolgsrechnung
Für die Abfallwirtschaft wird ein Aufwandüberschuss von Fr. 9‘400 (Vorjahr Fr. 109‘780) erwartet. Durch die Aufwandüberschüsse der Vorjahre wird die voraussichtliche Nettoschuld per 31. Dezember 2023 Fr. 84’800 betragen. Dieser Bilanzfehlbetrag muss gemäss Gemeindegesetz jährlich um 30 % getilgt werden. Die Gebühren für Abfall und Grüngut müssen also einerseits angehoben werden, um eine ausgeglichene Jahresrechnung zu präsentieren und andererseits auch, um den Bilanzfehlbetrag zu tilgen. Durch den zu leistenden Gemeindebeitrag an die Liquidation der Reg. Kompostierungsanlage von Fr. 44‘200 kann trotz der geplanten Gebührenerhöhung erst im Jahr 2025 eine ausgeglichene Rechnung erwartet werden. Aufgrund des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern sind im Kanton Aargau die Gemeinden für die umweltgerechte Entsorgung der Siedlungsabfälle verantwortlich. Für das Einsammeln der Abfälle im Siedlungsgebiet sowie den Betrieb der Abfallsammelstellen Juch, Binzhaldenstrasse und Wannenhof entstehen Personal- und Sachaufwendungen im Umfang von Fr. 406’200. Hinzu kommen Kosten von Fr. 62’000 für die Entsorgung in der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs und Fr. 57’100 für das Deponieren von Grüngut in der Kompostierungsanlage Gränichen sowie die Liquidation dieser Anlage. Die Erträge aus den Kehrichtgebühren und aus dem Erlös von Wertstoffen betragen Fr. 515’900.
Benützungs-Gebühren:
Die Gebühren werden per 01. Januar 2024 wie folgt erhöht (inkl. 8.1 % MwSt.):
b) Investitionsrechnung
Die Dienstleistungen für die Entsorgung, Verwertung und Verbrennung der Siedlungsabfälle werden eingekauft. Es sind deshalb keine Investitionen notwendig.
Finanzplanung 2024 – 2028
Erläuterungen zum Finanzplan
Der erstellte Finanzplan enthält alle zum heutigen Zeitpunkt bekannten zukünftigen Investitionen, zudem den Rechnungsabschluss 2022, das Budget 2023 mit der aktualisierten Hochrechnung, das Budget 2024 sowie die Budgets der Jahre 2025 bis 2033 aufgrund von Erfahrungswerten und Prognosen von Kanton und Gemeinde. Die Ergebnisse zeigen einen allfälligen Handlungsbedarf auf und dienen als Planungsinstrument. Das Investitionsvolumen liegt in der Planperiode 2024 bis 2028 bei rund 20 Millionen Franken. Davon werden rund 11 Millionen Franken in neuen Schulraum investiert, 8.5 Millionen Franken in Kantons- und Gemeindestrassen und 0.5 Millionen Franken in verschiedene kleinere Projekte.
Per 31. Dezember 2022 waren in Unterkulm 3’530 Personen wohnhaft. Im Jahr 2024 werden die 104 Wohnungen der 2. Etappe im KWC-Areal bezugsbereit. Zusammen mit der weiteren Bautätigkeit wird die Bevölkerung bis Ende 2024 auf voraussichtlich 3’750 Personen anwachsen. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens wird die Nettoschuld pro EinwohnerIn, trotz des Bevölkerungswachstums, bis zum Jahr 2027 auf Fr. 2’995 anwachsen. Bis zum Ende der Planperiode im Jahr 2033 wird diese Nettoschuld jedoch voraussichtlich wieder auf Fr. 696 sinken und somit unter die vom Kanton vorgegebene Verschuldungsgrenze von Fr. 2’500 fallen.
Damit das zur Finanzierung der Investitionen aufgenommene Kapital auch innert nützlicher Frist amortisiert werden kann, fordert der Kanton einen Selbstfinanzierungsanteil von mindestens 10 %. Während der Planperiode wird der Selbstfinanzierungsanteil in Unterkulm zwischen 8 % und 14 % betragen. Dieser tiefe Wert und somit die geringe Selbstfinanzierung liegt am unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Steuerertrag von Fr. 1’939, welcher rund 1/3 unter demjenigen des Kantonsmittels von Fr. 2’901 liegt.
Zielsetzungen
Die Herausforderungen sind vielseitig. Der andauernde Krieg in der Ukraine lässt die Strompreise weiter explodieren und die Wirtschaft schwächeln. Daneben geht das Leben in den Gemeinden weiter, es wird gebaut und es wird gezügelt. Mit der Fertigstellung der 104 Wohnungen im KWC-Areal wird die Bevölkerung in Unterkulm nächstes Jahr auf voraussichtlich 3’750 EinwohnerInnen anwachsen. Die Bevölkerungszunahme zeigt, dass Unterkulm eine attraktive Wohngemeinde ist und sich Investitionen in unserer Gemeinde lohnen. Dem bewilligten Neubau des 4-fach Kindergartens wird die Schulraumerweiterung für die Primarschüler folgen. Durch die Zuzüge werden auch die Steuereinahmen höher ausfallen. Diese sind zur Finanzierung der nötigen Investitionen willkommen und es ist zu hoffen, dass sich der Pro-Kopf-Steuerertrag von aktuell Fr. 1’939 demjenigen des Kantonsmittels von Fr. 2’901 etwas annähert.
Der Gemeinderat setzt alles daran, die vielseitigen Herausforderungen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu meistern. Er setzt sich dafür ein, den Steuerfuss so tief wie möglich zu halten. Dazu werden die Steuereinnahmen zielgerichtet eingesetzt. Aller Bemühungen zum Trotz sind wir auf einen Finanzausgleich in der Höhe von Fr. 2’245’000 angewiesen. Das Budget 2024 zeigt als erfreuliches operatives Ergebnis erstmals seit einigen Jahren einen Überschuss von Fr. 215’533. Der Gemeinderat ist überzeugt, dieses Ziel zu erreichen und die nötigen Kredite für die anstehenden Investitionen innert nützlicher Frist wieder zu amortisieren.
Antrag:
Genehmigung des Budgets für das Jahr 2024 mit einem Steuerfuss von 115 %.
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Der Gemeinderat steht in der Verantwortung, die Gemeinde Unterkulm nachhaltig zu entwickeln und dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse und Erwartungen der Bevölkerung gleichermassen zu berücksichtigen. Traditionell entscheidet die Gemeindeversammlung als oberstes Organ der Gemeinde abschliessend über Anträge und über die Genehmigung von finanziellen Mitteln. Leider nehmen in der Regel weniger als 5 % der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung teil. Eine grosse Mehrheit verzichtet auf ihr demokratisches Recht. Zudem ist es nicht möglich, beliebige Anträge an der Versammlung zu stellen. Es gelten diesbezüglich klare gesetzliche Vorgaben.
Es ist offensichtlich, dass sich die politische Beteiligung in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Sie ist vielfältiger geworden. Neue partizipative Formate eröffnen der Bevölkerung Möglichkeiten, mitzureden, mitzubestimmen und mitzugestalten. Der Gemeinderat will mit dem Instrument des «Beteiligungsbudgets» eine Möglichkeit schaffen, um Ideen und Vorschläge für eine Verbesserung des Dorflebens oder für das gemeinschaftliche Miteinander auf niederschwellige Art abzuholen. Auch von jenen, die ihre Stimme sonst eher selten erheben oder schwer einbringen können. Vielfalt statt Vielzahl lautet die Devise.
Was ist ein Beteiligungsbudget?
Ein Beteiligungsbudget oder ein Bürgerhaushalt (eingedeutscht partizipatives Budget) ist ein Instrument der Bürgerbeteiligung bei Fragen rund um die Verwendung von öffentlichen Geldern. Das Instrument wird seit den 80er Jahren vorwiegend in europäischen Städten eingesetzt. In der Schweiz wird es seit 2019 in unterschiedlichen Formen angewendet. Die Bevölkerung wird dabei aktiv in die Planung von öffentlichen Aufgaben einbezogen. Dieser beteiligungsorientierte Ansatz unterscheidet sich grundlegend vom traditionellen Modell «Verwaltung plant, Politik entscheidet». Ziel ist es, die Bevölkerung in die Gestaltung ihres Lebensraumes einzubinden, das Zusammenleben zu stärken, Identität zu stiften und eine neue, positive Dynamik auszulösen.
Konzept
Im Rahmen des Beteiligungsbudgets «UNTER KULMER LEBEN» soll die Bevölkerung die Chance erhalten, an der Gestaltung ihres Lebensraums aktiv mitzuwirken und eigene Projektideen, welche der Allgemeinheit zunutze kommen, auf einfache Art und Weise einzubringen. Für die Realisierung stellt die Gemeinde jährlich einen Betrag zur Verfügung. Mit diesem Betrag kann entweder ein grösseres oder es können mehrere kleinere Projekte umgesetzt werden.
Das von der Gemeindeversammlung zu genehmigende Fonds-Reglement beinhaltet Bestimmungen zur Organisation und zur Finanzierung des Fonds. Um das Potenzial an Projekten voll auszuschöpfen, soll der Prozess möglichst offen gestaltet werden. Es gibt keine Alters- oder Herkunftsbeschränkung. Vorausgesetzt wird Wohnsitz oder Sitz in Unterkulm. Bei allen Projekten gelten die Voraussetzungen, dass diese
der Allgemeinheit einen Nutzen bringen,
keine Individualinteressen abdecken,
keinen finanziellen Gewinn erzielen,
nicht übergeordneten Vorgaben oder Bestimmungen widersprechen.
Projektvorschläge sind schriftlich einzureichen. Sämtliche zugelassenen Vorschläge werden auf der Website der Gemeinde Unterkulm der Öffentlichkeit vorgestellt. Jene Projekte, die im nächsten Jahr ausgeführt werden sollen, werden von der Bevölkerung an einem öffentlichen Anlass (bspw. am Neujahrs-Apéro) auserkoren. Die Umsetzung soll anschliessend durch die Urheber erfolgen.
Finanzierung
Damit die Projektfinanzierung über mehrere Jahre gewährleistet ist, muss ein Fonds errichtet werden. Die Gemeinde Unterkulm äufnet den Beteiligungsfonds jährlich mit einem Betrag von Fr. 10’000. Wird der Betrag nicht vollständig aufgebraucht, bleibt der Restbetrag im Fonds bestehen. Erreicht der Fonds eine Höhe von Fr. 40’000, wird dieser nicht weiter erhöht. Werden über eine längere Zeit keine Projekte eingereicht, kann das Beteiligungsbudget wieder aufgelöst werden und die vorhandenen Mittel fallen vollumfänglich an die Gemeinde zurück.
Projektbeiträge der Gemeinde werden mit der Realisierung des Projektes ausbezahlt, maximal im Umfang der zugesicherten Mittel. Damit wird das Risiko reduziert, dass die Gemeinde allfällige Mehrkosten zu tragen hat oder nicht vollendete Projekte finanziert.
Fazit
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass eine breite Bevölkerungsbeteiligung positiv zur Entwicklung der Gemeinde beiträgt. Neue Ideen können auf einfachem Weg eingebracht werden, lösen allenfalls Folge-Ideen oder innovative Projekte aus und tragen dazu bei, dass sich unsere Gemeinde vielschichtig weiterentwickelt. Das Beteiligungsbudget bietet Platz für Projekte ausserhalb der politischen Agenda des Gemeinderates. Das gesamte Verfahren bietet die Chance, im Dialog Neues zu gestalten und insgesamt die Identifikation mit Unterkulm zu fördern. Neue Wege entstehen, indem wir sie gehen!
Antrag
Genehmigung des Reglements über die Errichtung eines Beteiligungsbudgets mit Zusicherung eines jährlichen Beitrages von Fr. 10’000.
Die digitalen Medien werden in vielen Unterrichtsfächern gemäss Lehrplan 21 als didaktisches Mittel für die Gestaltung eines zeitgemässen, differenzierenden und förderorientierten Unterrichts eingesetzt. Zunehmend entstehen Lernsysteme und Lehrmittel, die auf elektronischen Ressourcen aufbauen und eine entsprechende technologische Grundausstattung erfordern. Das ICT-Konzept sieht vor, dass die Lernenden der 1. Oberstufe jeweils mit einem persönlichen Notebook ausgerüstet werden.
Im 2021 haben die Verbandsgemeinden einem Verpflichtungskredit für die Ausrüstung in den Schuljahren 2022/23, 2023/24 und 2024/25 zugestimmt. Für die Schuljahre ab 2025/26 müssen weitere neue Notebooks angeschafft werden.
Die Kreisschule aargauSüd rechnet weiterhin mit Gerätekosten von Fr. 630 inkl. MwSt. Mit diesem Gerätepreis ist es möglich, für die Schule angemessene Geräte für die Lernenden zu erhalten. Die Lernenden bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, das persönliche Notebook am Ende der Oberstufenzeit gegen die Depoteinlage von Fr. 150 zu erwerben. Retournierte Notebooks werden, wenn möglich, als Reservegeräte wieder eingesetzt. Die Weitergabe von gebrauchten Geräten an ein Hilfsprojekt wird noch geprüft.
Die bisherige Zusammenarbeit mit dem Gerätehersteller «Hewlett-Packard HP» hat gut funktioniert. Die Zusammenarbeit eröffnet die Möglichkeit, dass auch die Primarschulen aus dem oberen und mittleren Wynental ebenfalls von der Kooperation und günstigen Preisen profitieren können. Bei höheren Bestellmengen besteht die Möglichkeit noch besserer Konditionen.
Kosten
Der Verpflichtungskredit beläuft sich auf insgesamt Fr. 1’375’000 inkl. MwSt. (siehe Tabelle) und wird über fünf Jahre verteilt. Darin enthalten sind 5 Jahrestranchen à Fr. 250’000 (Jahre 2025 – 2029) sowie Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur (Verkabelung, Lademöglichkeiten etc.) von Fr. 125’000.
Verrechnung
Die Kosten werden den Gemeinden jährlich gemäss Anzahl Lernende nach Abschluss der Anschaffungen/ Einrichtungen verrechnet.
Voraussichtliche Kosten pro Gemeinde
Antrag
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 134’400 für die Fortführung der über fünf Jahre gestaffelten Ausstattung der Lernenden der Kreisschule aargauSüd mit digitalen Endgeräten.
Seit rund 10 Jahren orientiert sich die Entwicklung der Gemeinde Unterkulm nach der Vision «Unterkulm – die familienfreundliche, umweltbewusste, zukunftsorientierte Zentrumsgemeinde». Diese Vision wird vom Gemeinderat getragen und bei der Erarbeitung der Legislaturziele berücksichtigt. Im Rahmen der laufenden Legislatur hat sich der Gemeinderat bewusst zum Ziel gesetzt, sich auf eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendarbeit zu konzentrieren und ein Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche zu schaffen, welches einem tatsächlichen Bedürfnis entspricht. Aus dem Ideenbüro auf Schulebene wurde der Wunsch einer Pumptrackanlage an den Gemeinderat herangetragen. Diese Anlagen stehen bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen gross im Trend und wurden erfolgreich in anderen Gemeinden realisiert.
Über dieses Thema haben wir einen informativen Podcast für Sie produziert:
Was ist ein Pumptrack?
Ein Pumptrack ist ein spezieller Rundkurs für motorlose Sportgeräte mit Rädern aller Art, also Fahrräder, Scooter, Longboards, Skateboards oder Inlineskates. Das Besondere dabei: Die Strecke kann ohne Treten bzw. Anschieben gemeistert werden. Stattdessen nimmt der Fahrer durch Zieh- und Drückbewegungen („pumpen“) des Körpers Geschwindigkeit auf. Solche Gewichtsverlagerungen reichen aus, um die gesamte Strecke zu umfahren. Auf dem Kurs angeordnete Wellen, Steilkurven und Sprünge unterstützen dabei – und sorgen für einen gewissen Nervenkitzel.
Konzept
Die in Unterkulm vorhandenen Outdoor-Freizeitanlagen (Spielplatz beim Kindergarten, Gewässerraum beim Zobrist-Haus) orientieren sich primär an den Bedürfnissen von Kindern bis ca. zur vierten Klasse. Angebote für ältere Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene konzentrieren sich auf Angebote der Jugendarbeit (Jugendtreff, Freizeithaus Onderwerch). Mit dem Pumptrack entsteht ein bewegungsförderndes und nachhaltiges Angebot für die jüngere Generation, um ihr Können und die Geschicklichkeit zu erweitern.
Die Anlage soll auf der Rasenfläche zwischen dem heutigen Bezirksschulhaus und dem neuen Kindergarten erstellt werden. Diese Fläche dient heute keinem festen Zweck und wird von den Vereinen kaum genutzt. Die Bauarbeiten erfolgen zeitgleich mit der Umgebungsgestaltung des Kindergartens und der Neuanlage des Kinderspielplatzes. Daraus ergeben sich sowohl bauliche, finanzielle wie auch gestalterische Synergien. Anlage und Spielplatz verschmelzen zu einem Gesamtbild. Erholungsflächen mit Sitzbänken können gemeinsam genutzt werden.
Der Standort ist zentral, nahe der Schulanlage und des Jugendtreffs. Die Nähe der Pump-trackanlage zum Spielplatz ergibt zudem eine Durchmischung verschiedener Altersgruppen, was hilft, neue soziale Kontakte zu knüpfen.
Bau- und Unterhaltskosten
Die Baukosten basieren auf einer Richtofferte und werden mit brutto Fr. 290’000.00 inkl. MwSt. beziffert. Die einzelnen Positionen setzen sich wie folgt zusammen:
Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, dass mindestens Fr. 140’000 durch Beiträge von Swiss Los und Sponsorenbeiträge finanziert werden. Die Bahn bietet genügend attraktive Werbeflächen.
Die jährlich wiederkehrenden Kosten für Unterhalt und Betrieb werden auf Fr. 3’500 geschätzt. Damit die Anlage jederzeit sicher benutzt werden kann, gewährleistet die Gemeinde den fachlichen Unterhalt. Der Betrieb soll basierend auf einem Betriebskonzept einem Verein übertragen werden. Ziel ist, dass die Jugendlichen den Betrieb der Anlage gestalten und dafür Verantwortung übernehmen.
Fazit
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der Bau der Pumptrack-Anlage mit hohen Investitionskosten verbunden ist. Der Neubau des Kindergartens mit Spielplatz bietet jedoch einen idealen Zeitpunkt zur Realisierung dieses Projektes. Die Anlage ist nicht nur eine Investition für die jüngere Generation, sondern schafft aus verschiedenen Apekten einen Mehrwert.
Kinder und Jugendliche bewegen sich im Durchschnitt deutlich zu selten, obwohl dies für ihre Entwicklung eigentlich wichtig wäre. Vielmehr verbringen viele (nicht nur Kinder und Jugendliche) ihre Zeit am Handy und verlieren sich in den sozialen Medien. Auch viele Erwachsene haben das Gefühl, zu wenig für sich zu tun. Pumptracks bieten dafür eine besonders geschickte Lösung, lenken sie den Bewegungsdrang doch in produktive Bahnen. Wer regelmässig auf dem Pumptrack aktiv ist, verbessert seine körperliche Fitness und merkt schnell, wie sich die eigenen Kräfte vergrößern. Pumptracks bieten so insgesamt ein hervorragendes Fitness-Training mit positiven Auswirkungen auf die Gesundheit. Der Spass an der Sache sorgt zugleich dafür, dass es nie an der nötigen Motivation mangelt, um weiterzumachen. Interesse und Freude an der gleichen Sache bieten zudem eine ausgezeichnete Basis, um soziale Kontakte zu pflegen oder neue zu knüpfen.
Aufgrund dieser Überlegungen unterstützt der Gemeinderat den Wunsch der Jugendlichen nach einer Pumptrack-Anlage voll und ganz.
Antrag:
Genehmigung eines Kredites von brutto Fr. 290’000 inkl. MwSt. für den Neubau einer Pumptrack-Anlage.
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In Abstimmung mit den Bauarbeiten rund um den Neubau des Kindergartens soll ein Wasserleitungs-Ringschluss realisiert und Teile der Wasserleitung im Bereich des Coop-Parkplatzes ersetzt werden. Das Projekt basiert auf dem Generellen Wasserversorgungsprojekt (GWP) aus dem Jahr 2014 und dient der Versorgungssicherheit und der Verbesserung des Löschschutzes im Gebiet Schulhaus / Kindergarten. Mit dem Neubau des Ringschlusses kann ein zusätzlicher Hydrant erstellt werden. Neubau und Ersatz umfassen eine Länge von rund 265 Metern.
Konzept
Das Projekt sieht im Detail vor, dass die bestehende Grauguss-Leitung NW 100 mm auf dem Coop-Areal komplett durch eine neue Leitung mit NW 125 mm PE de 160 mm ersetzt wird. Mit der gleichen Dimensionierung wird die neue Leitung ab dem Coop-Parkplatz Richtung Kindergarten und dann entlang des bestehenden Fussweges Richtung Kiesparkplatz erstellt. Im Bereich des neuen Kindergartens wird zur Verbesserung des Löschschutzes ein neuer Hydrant erstellt. Der Grabenbau wird auf der ganzen Länge in konventioneller Bauweise erfolgen. Die Bauarbeiten im Abschnitt des neuen Ringschlusses werden mit den Bauarbeiten für die Fernwärme-Leitungen erstellt. Dadurch lassen sich verschiedene Synergien nutzen. Zudem können Kosten von rund Fr. 25’000 eingespart werden. Der Leitungsbau im Bereich des Coop ist so geplant, dass die Zufahrt jederzeit, allenfalls mit kleinen Einschränkungen, möglich ist. Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden wird während der Bauzeit ein Verkehrsdienst eingesetzt.
Baukosten
Die Gesamtkosten für die Bauarbeiten belaufen sich auf total Fr. 228’000 inkl. MwSt. und setzen sich wie folgt zusammen:
Antrag:
Genehmigung eines Kredites von Fr. 228’000 inkl. MwSt. für den Neubau des Wasserleitungs-Ringschlusses «Kindergarten» mit Teilersatz der Wasserleitung Coop.
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Das Generelle Wasserversorgungsprojekt (GWP) aus dem Jahr 2014 zeigt anhand der hydraulischen Berechnungen, dass die Löschschutzsituation im Gebiet Wannenhof generell als kritisch eingestuft wird. Die bestehenden Grauguss-Leitungen wurden anfangs der 20-er Jahre des letzten Jahrhunderts verlegt. Praktisch in der ganzen Hochzone «Wannenhof» müssen Leitungen durch grössere leistungsfähigere Wasserleitungen ersetzt werden, damit der durch die Wasserversorgung der Gemeinde Unterkulm sicherzustellende Löschschutz in diesem Gebiet besser gewährleistet werden kann. Für eine erste Etappe mit rund 485 Laufmetern hat die Gemeindeversammlung vom 24. November 2022 einen Baukredit in der Höhe von Fr. 195’000.00 genehmigt. Die 2. Bauetappe erstreckt sich auf einer Länge von 645 Metern von der Liegenschaft Wannenhofstrasse 26 bis zur Wannenhofstrasse 34.
Konzept
Die bestehenden Grauguss-Leitungen werden durch neue Leitungen PE de 160 mm (inkl. Schutzmantel) ersetzt. Wo nur kurze Distanzen betroffen sind, werden die neuen Leitungen mittels Berstlining-Verfahren, d. h. ohne Grabenaufschluss, ersetzt. Längere Leitungsabschnitte werden mittels Pflügen verlegt, um einen minimalen Eingriff auf den Boden sicherzustellen. Klassische Grabarbeiten lassen sich jedoch für die Rohreinzüge, An- und Zusammenschlüsse sowie die Erstellung von Provisorien für Hausanschlüsse nicht umgehen. Die Etappierungen wurden so gewählt, damit Versorgungsunterbrüche nur kurz ausfallen und das Gebiet auch während den Arbeiten mit Wasser versorgt werden kann. Im Abschnitt zwischen der Liegenschaft Wannenhofstrasse 26 und der Liegenschaft Wannenhofstrasse 32 wird die neue Leitung parallel zur bestehenden Leitung entlang der Wannenhofstrasse erstellt, jedoch ausserhalb der Strassenfläche. Die neue Linienführung gewährleistet zum einen, dass die Versorgungssicherheit und der Zugang zu den Liegenschaften während der Bauzeit gewährleistet ist und zum anderen, dass für die Behebung von Schäden nicht die gesamte Strasse gesperrt werden muss. Die notwendigen Durchleitungsrechte werden vor Baubeginn bei den betroffenen Grundeigentümern eingeholt.
Baukosten
Die Gesamtkosten für die Bauarbeiten der 2. Etappe belaufen sich auf total Fr. 357’000 inkl. MwSt. und setzen sich wie folgt zusammen:
Antrag:
Genehmigung eines Kredites von Fr. 357’000 inkl. MwSt. für den Ersatz der Wasserleitung Wannenhof, 2. Etappe.
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Die Gemeinde Unterkulm ist seit dem 05. Dezember 1986 (Genehmigungsdatum Gemeindeversammlung) Vertragsgemeinde des Gemeindevertrags Kompostierungsanlage Zinggenacher Gränichen. Weitere Mitglieder des Vertrages sind die Gemeinden Gränichen, Biberstein, Muhen, Oberentfelden, Suhr, Unterentfelden und Teufenthal. Der Vertrag bezweckt die Entsorgung des Grünguts der Vertragsgemeinden in der Kompostierungsanlage Zinggenacher in Gränichen.
Die Gemeinde Gränichen hat die Vertragsgemeinden im Jahr 2019 informiert, dass in der Kompostierungsanlage diverse Sanierungsmassnahmen anstehen, ansonsten die Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung nicht mehr eingehalten werden. Gemäss Kostenschätzung müssten rund Fr. 778’000 (bauliche Massnahmen, Ersatz Pumpen, Geräte sowie Umsetzer) aufgewendet werden. Zudem stösst die Anlage seit längerer Zeit an ihre Kapazitätsgrenzen, was sich vor allem in Form von Geruchsimmissionen zeigt, welche wiederum zu Reklamationen in der Bevölkerung führen. Die heute anfallende Grüngutmenge von 8’000 t überschreitet diejenige, die beim Bau der Anlage in den 80er Jahren projektiert wurde, bei Weitem. Um Immissionen einzudämmen, muss das Material momentan zusätzlich in andere Anlagen abgeführt werden. Da sich die Verarbeitungs- und Betriebskosten nach einer Sanierung auf die Höhe der Kosten von Drittanbietern anheben würden, erscheinen die aufzuwendenden Sanierungskosten nicht sinnvoll. Die Gemeinde Gränichen schlug den Vertragsgemeinden daher eine Liquidation der Anlage und Auflösung des Gemeindevertrags vor. Für die Liquidation der Anlage wird mit Kosten von Fr. 550’000 gerechnet.
Gemäss dem Gemeindevertrag erfolgt die Verteilung der Liquidationskosten unter den Vertragsgemeinden im Verhältnis der Einwohnerzahlen. Anhand der kantonalen Bevölkerungsstatistik mit Stand per 31. Dezember 2021 ergibt sich für die Gemeinde Unterkulm ein Betrag von rund Fr. 44’161.79. Alle Gemeinderäte der Vertragsgemeinden haben sich für die Auflösung des Gemeindevertrags ausgesprochen. Die Liquidationskosten sind im Budget 2024 berücksichtigt.
Vertragsauflösung
Gemäss § 4 Abs. 5 des Gemeindevertrags für die Kompostieranlage Gränichen können 2/3 der Vertragsgemeinden mit Zustimmung der Gemeindeversammlung die Liquidation der Kompostierungsanlage beschliessen.
Nachfolgeregelung
Die Auflösung der Kompostierungsanlage Zinggenacher bietet die Gelegenheit, die Bioabfälle einer nachhaltigen Entsorgung zuzuführen. Die Eniwa AG hat den Vertragsgemeinden angeboten, das anfallende Grüngut in der künftigen Biogasanlage im Telli, die 2024 fertig gestellt sein soll, zu entsorgen. Betreiberin ist die GPA Green Power Aarau AG. Der Umstieg von der Kompostierung zur Vergärung von Bioabfällen bringt die Gemeinden weg von der eigentlich Abfallwirtschaft und führt sie hin zur nachhaltigen klimafreundlichen Ressourcenwirtschaft. Bei der Verwertung unseres Grüngutes in einer Biogasanlage wird der Austritt von Methan in die offene Atmosphäre, verglichen mit einer Kompostierung, reduziert. Dieses während der Vergärung entstehende Methan ist im Vergleich zu CO2 zwanzigmal klimaschädlicher. Das produzierte Biogas wird in einem Gasspeicher gespeichert und steht zur Verwendung als Energieträger zur Verfügung. Gärreste können als organischer Landwirtschaftsdünger verwendet werden.
Kostenfolge
Für die Abnahme des Grüngutes durch die GPA Green Power Aarau AG liegt ein Vertragsentwurf vor. Der Vertrag sieht eine feste Laufzeit von 20 Jahren vor. Die Abnahmekosten belaufen sich für die ersten fünf Jahre auf Fr. 100.00 pro Tonne, für die weiteren 15 Jahre auf Fr. 110.00 pro Tonne. Die Preise sind an den Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt. Hinzu kommen die Transportkosten für die Ablieferung des Grüngutes nach Aarau von Fr. 74.85 pro Tonne inkl. MwSt. Bisher konnte das Grüngut für rund Fr. 60.00 in die Kompostierungsanlage Zinggenacher abgeliefert werden. Die Transportkosten wurden nach effektivem Stundenaufwand abgerechnet. Eine Vollkostenrechnung zeigt auf, dass sich die seit 2015 unveränderten Entsorgungskosten für die Grünabfuhr von Fr. 132.00 pro Tonne (exkl. MwSt.) auf Fr. 183.05 pro Tonne (exkl. MwSt.) erhöhen. In der Erhöhung berücksichtigt sind auch die in den letzten Jahren gestiegenen Allgemeinkosten (Teuerung, Mehrwertsteuer, Löhne, Treibstoff etc.). Damit die Entsorgung weiterhin verursachergerecht finanziert werden kann, müssen die Grüngut-Entsorgungsgebühren (Jahresvignetten) per 01. Januar 2024 angepasst werden:
Gestützt auf das geltende Abfallreglement ist für die Festlegung der Gebührenhöhe der Gemeinderat zuständig (§ 36 Abs. 4 Abfallreglement der Gemeinde Unterkulm vom 01. Januar 2015 / Beschlossen von der Gemeindeversammlung am 28. Mai 2015).
Vertragsabschluss
Gemäss § 20 Abs. 2 lit. h des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (GG) unterliegt die Genehmigung von Verträgen über die Übertragung von Aufgaben an Dritte und von Gemeindeverträgen, deren Folgen für die Gemeinden oder unmittelbar deren Einwohner von erheblicher finanzieller Bedeutung sind, der Gemeindeversammlung.
Fazit
Die Kosten für eine Sanierung der Kompostierungsanlage Zinggenacher sind mit Fr. 778’000 einerseits hoch, andererseits ist die Verwertung von wertvollen Bioabfällen in einer Kompostierungsanlage weder klimafreundlich noch nachhaltig. Selbst bei einer Sanierung wären die Immissions- und Kapazitätsprobleme der Anlage nicht gelöst, was weitere Kosten zur Folge hätte. Die Verwertung der organischen Abfälle in einer Biogasanlage wurde als einzige zukunftstaugliche Lösung im Detail geprüft. Der Vergleich verschiedener regionaler Anbieter zeigt, dass sich die Verwertungskosten im gleichen Rahmen bewegen. Sämtliche bisherigen Vertragsgemeinden werden voraussichtlich zur Biogasanlage der GPA wechseln. Die damit zugesicherte Abnahmemenge ermöglicht einen gegenüber anderen Anbietern günstigeren Preis.
Anträge
Zustimmung zur Auflösung des Gemeindevertrages für die Kompostierungsanlage Zinggenacher Gränichen und zur Liquidation der Kompostierungsanlage.
Genehmigung des Vertrages über die Lieferung von vergärbaren Reststoffen in die Biogasanlage Telli mit der Green Power Aarau AG (GPA).
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Seit Ende 2012 ist die Konzession des Grundwasser-Pumpwerkes Hueb abgelaufen. Zur Evaluation eines neuen Standortes hat die Gemeindeversammlung vom 26. November 2015 einen Kredit von Fr. 335’000.00 inkl. MwSt. für die Durchführung von Probebohrungen bewilligt. Trotz der Durchführung verschiedenster Probebohrungen in den Gebieten Hueb, Breite und Wynematte und entsprechenden Analysen, sind im heutigen Zeitpunkt die Evaluationsarbeiten noch nicht abgeschlossen. Der Saldo des bewilligten Kredites liegt bei Fr. 403’800.20. Es ergibt sich eine Kreditüberschreitung von Fr. 68’800.20.
Bisherige Untersuchungsergebnisse
Die zwei Sondierbohrungen in der Breite zeigten auf, dass die notwendige Förderungsmenge von 1’500 Litern pro Minute nicht gewährleistet ist. Die Evaluation des alternativen Standortes im Gebiet Hueb wurde aus zwei Gründen abgebrochen. Einerseits befindet sich innerhalb der definierten Schutzzone eine Kiesgrube mit verschmutztem Aushubmaterial, andererseits erwiesen sich die Verhandlungen mit dem Grundeigentümer als sehr schwierig. In der Folge konzentrierten sich weitere Untersuchungen auf die gemeindeeigene Parzelle im Gebiet Wynematte (vis-à-vis Schwimmbad). Bohrungen und umfangreiche Untersuchungen führten jedoch zum Ergebnis, dass sich eine neue Schutzzone – die u. a. aufgrund der Zuflussmenge berechnet wird – teilweise ins Baugebiet erstreckt. Dies hätte erhebliche Einschränkungen bei den jeweiligen Liegenschaftseigentümern zur Folge, wie sie schon beim heutigen Standort vorhanden sind. Ausserdem bestehen Gefährdungspotenziale durch einen Schmutzwasserkanal und das Bahntrassee. Diese zusätzlichen Abklärungen am neuen Standort in der Wynematte waren im Zeitpunkt der Kreditbewilligung nicht geplant. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit (Ablauf der Entnahme-Konzession) und in der Annahme, eine umsetzbare Lösung zu finden, wurden die Arbeiten weitergeführt, woraus sich schlussendlich die Kreditüberschreitung ergibt.
Neue Standorte
Alternative Standorte wurden im Gebiet Winkelmatte und Bärnhaldematte ermittelt. Die Standortvariante Winkelmatte wird erheblich durch drei vom Kanton geplante Wyna-Revitalisierungsvarianten eingeschränkt. Werden seitens des Kantons keine Projektanpassungen bei den Revitalisierungsprojekten bewilligt, besteht die Gefahr, dass kein Pumpwerk mit der geforderten Leistung realisiert werden kann. Bei der Standortvariante Bärnhaldematte sind die Platzverhältnisse sowohl hydrogeologisch (Breite des Grundwassers) als auch bezüglich der Wyna und den Siedlungsgebieten deutlich grossräumiger als im Gebiet Winkelmatte / Wynematte. Eingeschränkt wird die Standortwahl durch die Hochdruck-Gasleitung. Weiter besteht im Einzugsgebiet der Schutzzone die Altdeponie (Bereich ehem. Forstwerkhof). Zu klären ist, ob sich daraus eine PFAS-Belastung des Grundwassers ergibt, welche zwingend bei der Beurteilung des neuen Standortes berücksichtigt werden muss.
Was ist PFAS?
PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Es handelt sich um eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Industriechemikalien. Etwa seit Beginn der 1970er Jahre erfolgte ein umfangreicher Einsatz der Chemikalien im industriellen Massstab. Eingesetzt wurde PFAS beispielsweise in schaumbildenden Feuerlöschschäumen (AFFF), Antihaftbeschichtungen von Küchenutensilien, fett- und wasserabweisenden Textilien, beschichteten Papieren und Kartons, Pestiziden und vielen weiteren Anwendungen. Aufgrund der Eigenschaften von PFAS (fett-, schmutz- und wasserabweisend) sind diese in der Umwelt nahezu nicht abbaubar. Im September 2022 wurde der Bundesrat im Rahmen einer Motion beauftragt, PFAS spezifische Werte (Konzentrationswerte und Grenzwerte) festzulegen.
Vorgehen
Die komplexe Ausgangslage mit zahlreichen Rahmenbedingungen soll in einem umfassenden Untersuchungsprogramm analysiert werden. Das Programm umfasst folgende Phasen:
Die Gesamtkosten für die erweiterten Untersuchungen belaufen sich auf weitere Fr. 380’000 exkl. MwSt. und setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
Die Gesamtkosten für die neuen zusätzlichen Untersuchungen belaufen sich auf Fr. 380’000. Hinzu kommt der Saldo der effektiven Kreditüberschreitung von Fr. 68’800.20. Zusammen ergibt sich ein gerundeter Zusatzkredit von total Fr. 450’000.
Antrag
Genehmigung eines Zusatzkredites von Fr. 450’000 inkl. MwSt. für die Weiterführung der Evaluation eines neuen Standortes für das Grundwasserpumpwerk Hueb.
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