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Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2026

Rechenschaftsbericht 2025

Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2025 der Einwohnergemeinde Unterkulm

Gemäss § 37 Abs. 2 lit. c) des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat die Pflicht, alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu Handen der Gemeindeversammlung zu erstellen. Der Rechenschaftsbericht wurde wie üblich in schriftlicher Form erstellt.

Antrag

Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2025 der Einwohnergemeinde Unterkulm.

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