Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2026
Rechenschaftsbericht 2025
Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2025 der Einwohnergemeinde Unterkulm
Gemäss § 37 Abs. 2 lit. c) des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat die Pflicht, alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu Handen der Gemeindeversammlung zu erstellen. Der Rechenschaftsbericht wurde wie üblich in schriftlicher Form erstellt.
Antrag
Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2025 der Einwohnergemeinde Unterkulm.
PDF Download
Laden Sie den vollständigen Rechenschaftsbericht 2025 herunter.