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Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023

Erneuerung Generelle Entwässerungsplanung (GEP)

Genehmigung eines Kredites von Fr. 644’500.00 inkl. MwSt. für die Erneuerung der Generellen Entwässerungsplanung (GEP 2) der Gemeinde Unterkulm

Ausgangslage

Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) auf Gemeindeebene zeigt auf, wie das Abwasser unter Beachtung der ökologischen und ökonomischen Aspekte abzuleiten ist und wie ober- und unterirdische Gewässer qualitativ und quantitativ geschützt werden müssen. Der GEP ist ein wichtiges Planungsinstrument der Gemeinde für einen zweckmässigen Ausbau sowie für die Werterhaltung der kommunalen Abwasseranlagen. Um den GEP als aktuelles, zeitgemässes Planungsinstrument verwenden zu können, ist er ca. alle 15 Jahre zu überarbeiten. Der GEP 1. Generation der Gemeinde Unterkulm stammt aus dem Jahr 2000 und entspricht nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Seit dem Abschluss der GEP-Bearbeitung der 1. Generation wurden diverse Massnahmen umgesetzt (Umbau / Aufhebung Regenüberläufe; Leitungssanierungen etc.). Zudem wurden die meisten GEP-Akten nicht systematisch nachgeführt, womit sich ein aktueller Überblick schwierig gestaltet. Eine verlässliche Grundlage für die zukünftige Festlegung von Kosten für die Reparatur, Renovation, Erneuerung sowie den Betrieb und Unterhalt des Abwassernetzes fehlt. Mit der Erarbeitung der kommunalen Entwässerungsplanung GEP 2. Generation soll sichergestellt werden, dass das bestehende Entwässerungssystem auch zukünftig auf wirtschaftliche Weise genutzt, bewirtschaftet, weiterentwickelt und die bestehende Entwässerungsplanung aktualisiert werden kann.

GEP 2. Generation

Der GEP 2. Generation (GEP 2) ist eine Gesamtüberarbeitung des GEP 1. Generation. In den meisten Fällen müssen die Grundlagen neu erhoben werden. Neben den Veränderungen im Gemeindegebiet, die sich beispielsweise mit der Revision der Nutzungsplanung ergaben (Anpassung Zonenplanung), haben sich auch die Anforderungen an den Gewässerschutz sowie an die Arbeitsmittel und -methoden seit dem GEP 1 stark verändert. Die Hauptziele der GEP-Bearbeitung wurden wie folgt definiert:

  • Unverschmutztes Regenwasser und Fremdwasser abtrennen und versickern lassen oder in benachbarte Vorfluter ableiten.
  • Optimaler Schutz der natürlichen Gewässer (Gewässerschutz bei Regenwetter).
  • Prüfung von Retentionsmassnahmen bei Einleitungen in Gewässer.
  • Aktualisierung der Hydraulik.
  • Entschärfung von Rückstauproblemen.
  • Entlastung des Netzes durch Sauberwasserabtrennung (Teil-Trennsysteme).
  • Optimale Nutzung bestehender Anlagen, Netz- und Beckenbewirtschaftung.
  • Erschliessung von Neubaugebieten mit zukunftsgerichteten Entwässerungssystemen (zur Verhinderung von Fehlinvestitionen).
  • Optimaler Mitteleinsatz bei Bau, Betrieb und Unterhalt der Entwässerungssysteme (vermeiden von Fehlinvestitionen, nach Prioritäten einsetzen).
  • Werterhaltung der Abwasseranlagen nach Massnahmenplan und Prioritäten.
  • Verbesserungen des ARA-Betriebes; Abstimmung ARA – Abwassernetz.
  • Grundlage für die Finanzplanung und Gebührenfestlegung.
  • Digitalisierung der Siedlungsentwässerung und der GEP.
  • Grundlage für die Nachführung / Überarbeitung der GEP-Dokumentation.

Als Grundlage für die Überarbeitung dient ein Pflichtenheft, welches die Aufgaben und Leistungen des Planers in den einzelnen Phasen beschreibt. Es legt fest, auf welchen Grundlagen der GEP zu erarbeiten ist und definiert den Umfang und die abzuliefernden Dokumente. Das Pflichtenheft wurde vom Kanton bereits genehmigt und kann in vollständiger Form von der Website heruntergeladen werden.

Termine

Der Ablauf der GEP-Bearbeitung richtet sich nach den kantonalen Weisungen der Abteilung für Umwelt, Sektion Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Die GEP-Bearbeitung dauert voraussichtlich ca. 2 bis 3 Jahre. Mit den Arbeiten wird nach rechtskräftiger Kredit-Genehmigung durch die Gemeindeversammlung begonnen.

Kosten

Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Generellen Entwässerungsplanung belaufen sich auf brutto Fr. 644’500.00 inkl. MwSt. und setzen sich wie folgt zusammen:

Eine detaillierte Kostenzusammenstellung kann von der Website heruntergeladen werden. Der Kanton hat an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 504’500.00 einen Beitrag von 20 % zugesichert, was rund Fr. 100’900.00 entspricht. Nicht subventionsberechtigt sind bereits bestehende Kanalfernsehaufnahmen und umfangreiche Änderungen am Kataster sowie geometrische Aufnahmen, Abgrenzungen, Ergänzungen und die Korrektur von nicht korrekten Schachtdaten. Die Kosten für die Erneuerung sind im Finanzplan der Abwasserbeseitigung eingestellt.

Antrag

Genehmigung eines Kredites von Fr. 644’500.00 inkl. MwSt. für die Erneuerung der Generellen Entwässerungsplanung (GEP 2) der Gemeinde Unterkulm.

PDF Download

Laden Sie das Pflichtenheft und die Kostenschätzung herunter.

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