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Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024

Rechenschaftsbericht 2023

genehmigt

Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2023 der Einwohnergemeinde Unterkulm

Gemäss § 37 Abs. 2 lit. c) des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat die Pflicht, alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu Handen der Gemeindeversammlung zu erstellen. Der Rechenschaftsbericht wurde wie üblich in schriftlicher Form erstellt.

Antrag

Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2023 der Einwohnergemeinde Unterkulm.

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