Zum Hauptinhalt springen

Protokollgenehmigung

Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 23. November 2023 liegt zusammen mit den übrigen Gemeindeversammlungsakten vom 20. Mai 2024 bis 6. Juni 2024 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Antrag

Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 23. November 2023.

Rechenschaftsbericht 2023

Gemäss § 37 Abs. 2 lit. c) des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat die Pflicht, alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu Handen der Gemeindeversammlung zu erstellen. Der Rechenschaftsbericht wurde wie üblich in schriftlicher Form erstellt.

Antrag

Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2023 der Einwohnergemeinde Unterkulm.

Jahresrechnung 2023

Ergebnis

Die Jahresrechnung 2023 weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 2‘022‘907.28 aus. Das gegenüber dem Budget 2023 um Fr. 1‘526‘117.28 bessere Ergebnis konnte einerseits durch erhebliche Minderaufwendungen in praktisch allen Verwaltungsabteilungen, insbesondere im Bereich Sozialhilfe, erreicht werden, andererseits konnten Mehreinnahmen von Fr. 680’491.75 bei den Aktiensteuern erzielt werden. Unter den Erwartungen liegen die Einnahmen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Diese liegen um 8.7 % oder Fr. 622’045.60 unter dem Budget. Im Zeitpunkt der Budgetierung rechnete der Gemeinderat mit dem vom Kanton prognostizierten Wachstum von 2 % und damit, dass die Wohnungen der 2. Etappe der Überbauung auf dem KWC-Areal bis zum Jahresende bezugsbereit sind. Am Jahresende zeigte sich, dass das effektive Wachstum lediglich 1.2 % beträgt und die neuen Wohnungen erst im Jahr 2024 vermietet werden. Der Steuerfuss wurde unverändert bei 115 % belassen. Die Quellensteuern haben das Budget um 28.1 % übertroffen, liegen jedoch um Fr. 66’720.70 unter dem Vorjahreswert. Die Steuern der juristischen Personen werden ab dem Rechnungsjahr 2023 ebenfalls nach dem Sollprinzip verbucht. Dies bedeutet, dass neu die Rechnungstellungen und nicht wie bisher die Zahlungseingänge erfasst werden. Die Sollstellungen belaufen sich auf Fr. 960’491.75 und liegen damit um Fr. 680’491.75 über dem Budget.

Ein ebenfalls hoher Beitrag zum positiven Rechnungsergebnis ergibt sich aus den weiterhin tiefen Fallzahlen im Bereich der auszurichtenden materiellen Hilfe. Hier hinkte das Budget der Realität hinterher. Im Jahr 2021 beliefen sich die Beiträge an private Haushalte für Schweizer und Ausländer auf Fr. 1‘472‘159.60 und im Jahr 2022 noch auf Fr. 881‘998.85. Das Budget 2023 wurde im Sommer 2022 erstellt und das Jahr 2021 bildete die Grundlage. Zwar stiegen die Beiträge im Jahr 2023 auf Fr. 908‘871.75, liegen jedoch noch weit unter dem Höchststand vom Jahr 2021. Es resultiert eine Budgetunterschreitung von Fr. 591‘128.25.

Erfolgsrechnung

Die dreistufige Erfolgsrechnung zeigt einen betrieblichen Aufwand von 14.4 Millionen Franken. Dem gegenüber steht ein betrieblicher Ertrag von 14.3 Millionen Franken. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit weist, trotz sehr gutem Gesamtergebnis, einen Verlust von Fr. 77‘400.51 aus. Der Personalaufwand liegt mit 3.2 Millionen Franken um 2.2 % und der Sach- und übrige Betriebsaufwand mit 2.6 Millionen Franken um 7.7 % unter dem Budget. Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen belaufen sich auf 0.9 Millionen Franken und liegen damit 3.5 % unter den Berechnungen. Der Transferaufwand liegt mit 7.6 Millionen Franken um 10.4 % oder Fr. 882‘157.39 unter dem Budget. In diesem Bereich werden beispielsweise die Entschädigungen an den Kanton für die Lehrerbesoldung, die Restkostenfinanzierung der ambulanten und stationären Pflege sowie Beiträge an Sonderschulen, Heime und Werkstätten im Umfang von 3 Millionen Franken ausgewiesen. Daneben sind die Entschädigungen an Gemeinden und Gemeindeverbände von 2.7 Millionen Franken für beispielsweise die Kreisschule aargauSüd, die Feuerwehr oder das Schwimmbad enthalten. Hinzu kommen Beiträge von 1.5 Millionen Franken an private Haushalte im Rahmen der Sozialhilfe sowie weitere kleinere Posten. Der Fiskalertrag mit 8.1 Millionen Franken entspricht gegenüber dem Budget einem Plus von 1.4 % oder Fr. 109‘377.55. Darin enthalten sind die Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen von 6.9 (Vorjahr 7.2) Millionen Franken, die Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen von 1.0 (Vorjahr 0.4) Millionen Franken sowie Sondersteuern wie die Grundstückgewinn- und auch die Hundesteuern. Die Entgelte von 2.1 Millionen Franken liegen leicht über den Erwartungen. Darin enthalten sind Gebühren für Amtshandlungen wie Aufenthaltsbewilligungen oder Baugebühren. Die Gemeinde Unterkulm hat für das Jahr 2023 einen Finanz- und Lastenausgleich (inkl. Feinausgleich) von 2.5 Millionen Franken erhalten.

Das Ergebnis aus Finanzierung von 1.5 Millionen Franken wird erzielt durch Zinsaufwand, Zinsertrag sowie Mieterträge der Liegenschaften. Der grösste Anteil am Ergebnis wurde mit den Mieteinnahmen der Kreisschule aargauSüd erzielt. Aufgrund der eingangs erwähnten positiven Abweichungen zum Budget, resultiert als operatives Ergebnis ein Gewinn von Fr. 1‘381‘107.28.

Der Aufwertungsreserve konnten Fr. 641‘800.00 entnommen werden. Als Gesamtergebnis Erfolgsrechnung resultiert dadurch ein Ertragsüberschuss von Fr. 2‘022‘907.28. Dieser wird wiederum ins Eigenkapital eingelegt. Der Bestand der Aufwertungsreserve beträgt per 31. Dezember 2023 neu 9.4 Millionen Franken.

Der unerwartet hohe Ertragsüberschuss trägt zu einem finanziellen Polster bei, mit welchem die laufenden und anstehenden grossen Projekte mitfinanziert werden können. So musste beispielsweise ein für das Jahr 2023 geplantes Darlehen nicht aufgenommen werden. Dadurch konnte der Zinsaufwand einerseits tief gehalten und andererseits mit Festgeldanlagen Zinsertrag generiert werden. Zusätzlich sind die Auswirkungen auf die Nettoschuld pro EinwohnerIn erfreulich. Per 31. Dezember 2023 steigt das Nettoguthaben pro EinwohnerIn auf Fr. 1’241.60.

Erläuterungen zu den einzelnen Abteilungen

Allgemeine Verwaltung

Für die Gestaltung und Produktion der digital zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Gemeindeversammlungen erhöhte sich der Bedarf an Dienstleistungen Dritter. Dafür verringerten sich jedoch die Druckkosten erheblich. Insgesamt liegen die Kosten um Fr. 12‘794.45 unter dem Budget. Durch die wachsende Einwohnerzahl musste für die Buchhaltungssoftware und die Software für die Einwohnerdienste ein Upgrade auf 4‘000 EinwohnerInnen gekauft werden. Damit stiegen auch die laufenden Softwareupdatekosten. Zusammen mit Lizenzen und dem benötigten Support übersteigen die Informatikkosten das Budget um Fr. 54‘426.30. Der Nettoaufwand des Regionalen Steueramtes Kulm beläuft sich auf Fr. 540‘342.55, was für Unterkulm einen Anteil von Fr. 230‘031.25 (Vorjahr Fr. 223‘577.95) ergibt.

Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung

Der Nettoaufwand liegt um Fr. 43‘258.73 über dem Budget. Hauptursache ist der gegenüber dem Budget um Fr. 38‘645.83 geringere Überschussanteil des Regionalen Betreibungsamtes. Dies, weil aufgrund eines Personalwechsels höhere Personalkosten entstanden sind sowie Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen werden mussten. Hinzu kommen höhere Beiträge an die Repol aargauSüd (+ Fr. 5‘719.35) sowie an die Sozpoint GmbH (+ Fr. 16‘208.20). Hingegen fällt der Gemeindebeitrag an die Feuerwehr Mittleres Wynental geringer aus (- Fr. 13‘019.45). Gemäss Feuerwehrkommandant gab es gegenüber dem Budget Einsparungen bei den Kurskosten, der Beschaffung der Helme sowie bei Reparaturarbeiten. Der Gemeindebeitrag beläuft sich damit auf Fr. 183‘350.55.

Bildung

Der Nettoaufwand ist um Fr. 338‘759.73 geringer als budgetiert. Der grösste Anteil an dieser positiven Abweichung erzielt die Schulanlage mit um Fr. 169‘617.00 höheren Mieteinnahmen als budgetiert. Dies aufgrund höherer Schülerzahlen der Kreisschule aargauSüd. Mit Fr. 42‘809.30 ebenfalls positiv fällt die Rückerstattung von Kantonsbeiträgen für die Besoldung der Oberstufenlehrpersonen aus. Daneben mussten Fr. 19‘338.15 weniger Schulgeld an Nachbargemeinden bezahlt werden und es konnten Elternbeiträge für Kostgeld bei Heim- und Sonderschulaufenthalten von Fr. 27‘310.00 vereinnahmt werden. Weitere Fr. 15‘000.00 für Sitzungsgelder der Baukommission Neubau 4-fach Kindergarten wurden dem Kredit belastet.

Kultur, Sport und Freizeit

Der Gemeindebeitrag an die Regionale Bibliothek liegt mit Fr. 33‘286.70 im Rahmen der Erwartungen und entspricht Fr. 9.43 (Vorjahr Fr. 9.35) pro EinwohnerIn. Die Kulturregion KUKUK wurde mit Fr. 3.50 pro EinwohnerIn unterstützt. Daneben unterstützte die Gemeinde Unterkulm das Jubiläum „150 Jahre Böhler-Passstrasse“ mit Fr. 10‘000.00. Der Defizitbeitrag an das Regionale Schwimmbad Mittleres Wynental beläuft sich auf Fr. 158‘661.45 (Vorjahr Fr. 112‘154.70).

Gesundheit

Die Restkosten an die ambulante sowie die stationäre Pflege steigen stetig und erreichen im Jahr 2023 Fr. 442‘007.90 (Vorjahr Fr. 406‘055.60). Dies entspricht einer Zunahme von 9 % gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund des geringeren Pro-Kopf-Beitrages an die Spitex Mittleres Wynental von Fr. 31.80 fiel der Gemeindebeitrag 2023 mit Fr. 112‘254.00 viel tiefer aus als erwartet. Die Gemeinde Oberkulm hat die Führung der Präventionskommission übernommen und die aufgelaufenen Guthaben an die Mitgliedsgemeinden zurückbezahlt. Insgesamt wurde der erwartete Nettoaufwand um Fr. 29‘875.72 unterschritten.

Soziale Sicherheit

Die Gemeinde hat im Jahr 2023 Alimente im Umfang von Fr. 53’764.85 bevorschusst, Fr. 15’000.00 für die sozialpädagogische Familienbegleitung aufgewendet und sich mit Fr. 119’179.35 an den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung beteiligt. Die Beiträge an private Haushalte für Schweizer und Ausländer belaufen sich im Jahr 2023 auf Fr. 908’871.75 (Vorjahr Fr. 881’998.85). Nach einem massiven Rückgang von 40 % im Jahr 2022, entsprechen die aktuellen Zahlen wieder einer leichten Zunahme von 3 % gegenüber dem Vorjahr. Jedoch konnten gegenüber dem Budget Fr. 96’818.74 mehr Rückerstattungen materieller Hilfe verbucht werden. Der Bereich Asyl generiert einen Ertragsüberschuss von Fr. 61’694.65. Der Gemeindebeitrag 2023 an die Restkosten Sonderschulung, Heime und Werkstätten belief sich auf Fr. 850’051.45 (Vorjahr Fr. 811’611.85).

Verkehr und Nachrichtenübermittlung

Der Nettoaufwand liegt insgesamt Fr. 142‘049.55 unter der Prognose. Ausserhalb des Budgets musste sich die Gemeinde Unterkulm mit Fr. 30‘000.00 an der rückwärtigen Erschliessung der Parzelle 191 beteiligen. Die Kostenbeteiligung wurde vom Kanton anfänglich auf Fr. 99‘840.00 festgelegt und konnte dank einer Vereinbarung reduziert werden. Für den Strassenunterhalt wurden insgesamt Fr. 78‘859.80 weniger aufgewendet als ursprünglich vorgesehen. Dies, weil aufgrund der Neubewertung des Strassenzustandes nur die dringlichsten Arbeiten ausgeführt wurden. Die AEW Energie AG hatte vorgesehen, einige Trafostationen umzubauen, wobei sich die Gemeinde Unterkulm mit 20 % an den Kosten zu beteiligen hatte. Das Budget lag bei Fr. 26‘000.00, wovon uns bis zum Rechnungsabschluss lediglich Fr. 7‘470.85 in Rechnung gestellt wurden. Zudem wurden für den Winterdienst Fr. 60’000.00 budgetiert, wovon Fr. 34’836.05 benötigt wurden.

Umweltschutz und Raumordnung

Die Wasserversorgung erwirtschaftet, aufgrund vieler Wasserleitungsbrüche, einen Aufwandüberschuss von Fr. 18‘166.00 (Budget Ertragsüberschuss Fr. 44‘370.00). Die Abwasserbeseitigung weist hingegen einen Ertragsüberschuss von Fr. 88‘900.73 (Budget Aufwandüberschuss Fr. 22‘320.00) aus. Das viel bessere Ergebnis ist vor allem entstanden, weil aufgrund des anstehenden Projektes GEP 2 nicht alle geplanten Arbeiten realisiert wurden und dadurch die Kosten für den Unterhalt tiefer ausfielen. Die Abfallbeseitigung schliesst mit einem tieferen Aufwandüberschuss von Fr. 77‘072.99 (Budget Aufwandüberschuss Fr. 109‘780.00) als erwartet ab. Die Reduktion des Aufwandüberschusses gelang durch Einsparungen bei der Kehrichtverbrennung sowie beim Personalaufwand.

Volkswirtschaft

Der budgetierte Nettoaufwand wurde durch das nicht benötigte Budget für den Unterhalt der Naturstrassen sowie den erfreulichen Rechnungsabschluss des Forstbetriebes Gränichen-Unterkulm in einen Nettoertrag von Fr. 63‘235.95 umgewandelt. Der Forstbetrieb Gränichen-Unterkulm weist einen Rechnungsüberschuss von Fr. 136‘156.95 aus. Der Überschussanteil für Unterkulm beträgt Fr. 34‘491.70. Budgetiert war ein Defizitbeitrag von Fr. 9‘300.00. Das bessere Ergebnis kam, gemäss Abweichungsbegründung des Forstbetriebes, dank verrechenbaren Mehrarbeiten für Dritte sowie dem Mehrerlös aus dem Holzverkauf zustande. Aus dem Konzessionsvertrag mit der AEW Energie AG konnten Fr. 70‘153.20 vereinnahmt werden.

Finanzen und Steuern

Die Einkommens- und Vermögenssteuern liegen per Jahresabschluss 2023 um 8.7 % oder Fr. 622’045.60 unter den Erwartungen. Davon resultieren Fr. 281’140.25 aus Mindereinnahmen des Rechnungsjahres und Fr. 340’905.35 aus geringeren Nachträgen aus Vorjahren. Die Mindereinnahmen des Rechnungsjahres können damit begründet werden, dass einerseits mit dem Bezug der 2. Etappe der Überbauung KWC gerechnet wurde und andererseits auch mit dem vom Kanton prognostizierten Wachstum von 2 %. Die Wohnungen werden jedoch erst im Jahr 2024 bezugsbereit sein und das Wachstum der Einkommens- und Vermögenssteuern vom Rechnungsjahr im Vergleich zum Vorjahr betrug lediglich 1.2 %. Der Steuerfuss wurde unverändert bei 115 % belassen. Die Quellensteuern haben das Budget um 28.1 % übertroffen, liegen jedoch um Fr. 66’720.70 unter dem Vorjahreswert. Die Steuern der juristischen Personen werden ab dem Rechnungsjahr 2023 ebenfalls nach dem Sollprinzip verbucht. Dies bedeutet, dass neu die Rechnungstellungen erfasst werden und nicht, wie bisher, die Zahlungseingänge. Die Sollstellungen belaufen sich auf Fr. 960’491.75 und liegen damit um Fr. 680’491.75 über dem Budget.

Investitionsrechnung

Den Nettoinvestitionen von Fr. 1’099’388.20 steht eine erzielte Selbstfinanzierung von Fr. 2’481’372.48 gegenüber. Das Nettoguthaben wächst damit per Ende 2023 auf Fr. 4’446’175.38. Die Geldflussrechnung weist einen Mittelabfluss von Fr. 164’717.50 aus. Der Mittelabfluss resultiert aus der Abnahme von Verbindlichkeiten sowie den bezahlten Investitionen.

Folgende Investitionsausgaben sind getätigt worden:

Eigenwirtschaftsbetriebe

Wasserversorgung

Die Wasserversorgung erwirtschaftet, aufgrund vieler Wasserleitungsbrüche, einen Aufwandüberschuss von Fr. 18‘166.00 (Budget Ertragsüberschuss Fr. 44‘370.00). Die 8 (Vorjahr 9) Wasserleitungsbrüche an Hauptleitungen sowie an Pumpleitungen führten zu einer Budgetüberschreitung von Fr. 45’106.55.

Der Aufwandüberschuss von Fr. 18‘166.00 wird dem Eigenkapital entnommen. Das Guthaben der Wasserversorgung gegenüber der Einwohnergemeinde beläuft sich per 31. Dezember 2023 auf Fr. 1‘550‘256.71.

Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 88’900.73 (Budget Aufwandüberschuss Fr. 22’320.00) aus. Das viel bessere Ergebnis ist vor allem entstanden, weil aufgrund des anstehenden Projektes GEP 2 nicht alle geplanten Arbeiten realisiert wurden und dadurch die Kosten für den Unterhalt tiefer ausfielen.

Der Ertragsüberschuss von Fr. 88’900.73 wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Das Guthaben der Abwasserbeseitigung gegenüber der Einwohnergemeinde beläuft sich per 31. Dezember 2023 auf Fr. 3‘833‘050.34.

Abfallwirtschaft

Die Abfallbeseitigung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 77’072.99 (Budget Aufwandüberschuss Fr. 109’780.00) ab. Die Reduktion des Aufwandüberschusses gelang durch Einsparungen bei der Kehrichtverbrennung sowie beim Personalaufwand.

Der Aufwandüberschuss von Fr. 77’072.99 wird dem Eigenkapital entnommen. Das Guthaben der Abfallwirtschaft gegenüber der Einwohnergemeinde verwandelt sich per 31. Dezember 2023 in eine Schuld gegenüber der Einwohnergemeinde von Fr. 52’089.87.

Antrag

Genehmigung der Jahresrechnung 2023 der Einwohnergemeinde Unterkulm

Kreditabrechnung – Umbau Gemeindehaus, 2. Etappe

An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 wurde für den Umbau des Gemeindehauses ein Bruttokredit von Fr. 475’000.00 bewilligt. Entgegen der Planung wurde auf die Raumumteilung und auf die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen im ersten Stock des alten Gemeindehauses verzichtet. Die Kreditabrechnung weist deshalb eine Kreditunterschreitung von Fr. 76’215.10 aus.

Antrag

Genehmigung der Kreditabrechnung für den Umbau des Gemeindehauses.

Baukredit Neubau Pumptrack-Anlage

Was ist ein Pumptrack?

Ein Pumptrack ist ein spezieller Rundkurs für motorlose Sportgeräte mit Rädern aller Art, also Fahrräder, Scooter, Longboards, Skateboards oder Inlineskates. Das Besondere dabei: Die Strecke kann ohne Treten bzw. Anschieben gemeistert werden. Stattdessen nimmt der Fahrer durch Zieh- und Drückbewegungen („pumpen“) des Körpers Geschwindigkeit auf. Solche Gewichtsverlagerungen reichen aus, um die gesamte Strecke zu umfahren. Auf dem Kurs angeordnete Wellen, Steilkurven und Sprünge unterstützen dabei – und sorgen für einen gewissen Nervenkitzel.

Ausgangslage

Seit rund 10 Jahren orientiert sich die Entwicklung der Gemeinde Unterkulm nach der Vision «Unterkulm – die familienfreundliche, umweltbewusste, zukunftsorientierte Zentrumsgemeinde». Diese Vision wird vom Gemeinderat getragen und bei der Erarbeitung der Legislaturziele berücksichtigt. Im Rahmen der laufenden Legislatur hat sich der Gemeinderat bewusst zum Ziel gesetzt, sich auf eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendarbeit zu konzentrieren und ein Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche zu schaffen, welches einem tatsächlichen Bedürfnis entspricht. Aus dem Ideenbüro auf Schulebene wurde der Wunsch einer Pumptrackanlage an den Gemeinderat herangetragen. Diese Anlagen stehen bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen gross im Trend und wurden erfolgreich in anderen Gemeinden reali­siert.

Mit dieser Einführung präsentierte der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023 zum ersten Mal das Projekt für den Neubau des Pumptracks. An dieser Ausgangslage hat sich bis heute nichts geändert und der Gemeinderat ist nach wie vor gewillt, in ein attraktives und aktives Freizeitangebot zu Gunsten unserer Jugend zu investieren. Der Kreditantrag für den Neubau wurde von der Gemeindeversammlung im November 2023 an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen. Verlangt wurden im Wesentlichen Informationen zum Sponsoringkonzept, zum Betrieb der Anlage, zur Schulraumplanung und zur Frage des Standortes. Der Gemeinderat hat die mit der Rückweisung verbundenen Aufträge geklärt:

Standort

Die Anforderungen an den Standort müssen verschiedene Aspekte abdecken. Für die Finanzierung des Gesamtprojektes ist es relevant, dass sich das Grundstück schon im Eigentum der Gemeinde befindet und zonenkonform ist. Der Erwerb von Bauland und die Umzonung von Bauland in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen wäre mit einem erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand verbunden. Der Standort muss für die Nutzenden gut erreichbar sein. Zu den Nutzenden zählen nicht nur Privatpersonen, sondern auch die Schule, welche den Pumptrack für ein zusätzliches Schulsport-Angebot oder im Rahmen des Turnunterrichts nutzen will. Der Bau des Pumptracks am ursprünglich geplanten Standort zeigt sich nach wie vor ideal. Wer in den letzten Wochen den Standort besichtigt hat, stellt fest, dass dieser im Moment erheblich vom Kindergarten-Neubau beansprucht wird. Der Kindergarten-Neubau und die Neuanlage des Spielplatzes bieten eine einmalige Möglichkeit, den Neubau des Pumptracks in die Bauarbeiten zu integrieren. Es lassen sich bauliche, finanzielle wie auch gestalterische Synergien nutzen. Das bedeutet, dass die für die Umgebungsgestaltung notwendigen baulichen Materialien und Gerätschaften ohnehin vor Ort sind, dass dadurch finanzielle Einsparungen möglich sind und dass eine gesamthafte Planung dazu führt, dass sich die Pumptrackanlage optimal in die Umgebung einfügt.

Schulraum

Der Gemeinderat hat mit Unterstützung eines externen Planers die Frage geklärt, ob der geplante Standort für die Schaffung von künftigem Schulraum, bspw. für die Oberstufe, benötigt wird. Dies kann klar verneint werden. Gespräche mit den Schulen haben bestätigt, dass zur Deckung des Schulraumbedarfs der nächsten 15 Jahre bestehende Infrastrukturen ausreichend genutzt werden können. Sollte der Bau einer zusätzlichen Turnhalle für die Oberstufe notwendig sein, müsste entweder eine Aufstockung erfolgen oder ein zusätzlicher Standort gefunden werden. Die Wiese zwischen Spielplatz und Bezirksschulhaus wäre dafür zu klein. Die erstellte Schülerprognose berücksichtigt die aktuelle Bevölkerungsstruktur (bspw. Geburtenzahlen), die allgemeine Bautätigkeit (zusätzlicher Wohnraum) und auch die vorhandenen Baulandreserven (verfügbares Bauland innerhalb der Bauzone, das überbaut werden kann). Weiter fliessen die kantonalen Prognosen zum Bevölkerungswachstum in die Berechnungen ein.

Sponsoring

Für die Pumptrackanlage wurde ein separates Sponsoringkonzept erarbeitet, welches ergänzend zu diesem Traktandum heruntergeladen resp. eingesehen werden kann. Ein Sponsoring kann durch die Überweisung eines pauschalen, frei verwendbaren Geldbetrags erfolgen oder als gezielte Finanzierung für die Umgebungsgestaltung, von Jahres-Events oder für den Unterhalt. Beiträge sind auch vom Swisslos-Fonds zu erwarten. Der Gemeinderat hat bereits gezielt Sponsoren kontaktiert. Diese machen jedoch eine verbindliche Zusage vom positiven Entscheid der Gemeindeversammlung abhängig. Erst wenn klar ist, dass die Gemeinde mehrheitlich hinter diesem Projekt steht, sind Dritte zur Mitfinanzierung bereit. Der Gemeinderat ist aus rechtlichen Gründen verpflichtet, der Gemeindeversammlung die Finanzierung des Gesamtbetrages zu beantragen (Brutto-Prinzip).

Betriebskonzept

Die Gemeinde Unterkulm wäre Werkeigentümerin der Pumptrackanlage und würde demzufolge die Verantwortung für einen sicheren und zweckentsprechenden Betrieb tragen. Mit dem Unterhalts- und Betriebskonzept werden die Verantwortlichkeiten sowie die Benutzungsregeln bestimmt. Das Konzept kann ebenfalls ergänzend zu diesem Traktandum heruntergeladen resp. eingesehen werden. Das nicht-kommerzielle Sportangebot steht für sämtliche Alters- und Könnerstufen zur Verfügung. Die Pumptrackanlage darf nur bei Tageslicht benutzt werden, jedoch maximal von 09.00 bis 21.00 Uhr. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Benutzungsreglements der Schul- und Sportanlagen. Die Primar- und Oberstufe der Schule Unterkulm haben die Möglichkeit, den Pumptrack in den Schulsport zu integrieren. Pumptrack fahren ist offiziell als Schweizer Schulsport anerkannt. Auf J+S-Ebene haben Pumptracks durch spezifische Pumptrack-Module bereits Einzug erhalten. Der Technische Betrieb ist dafür zuständig, dass die Pflege der Umgebung und der regelmässige Unterhalt gewährleistet werden. Noch offen ist, ob Reinigungs- und kleinere Unterhaltsarbeiten an eine Interessengruppe oder an einen neuen Pumptrack-Verein übertragen werden können.

Bau- und Unterhaltskosten

Die Baukosten basieren auf einer Richtofferte und werden mit brutto Fr. 290’000.00 inkl. MwSt. beziffert. Die einzelnen Positionen setzen sich wie folgt zusammen:

Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, dass mindestens Fr. 140’000 durch Beiträge von Swiss Los und Sponsorenbeiträge finanziert werden. Die Bahn bietet genügend attraktive Werbeflächen. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für Unterhalt und Betrieb werden auf Fr. 3’500 ge­schätzt.

Fazit

Der Gemeinderat vertritt aus folgenden Gründen nach wie vor die feste Meinung, dass sich die Investition in einen Pumptrack lohnt, dieser einen effektiven Mehrwert für die gesamte Gemeinde schafft und sich die Gemeinde dies heute leisten kann:

  • Kinder, Jugendliche und allen Bewegungsbegeisterten können ein Freizeitangebot im Freien nutzen, das Spielraum bietet, sich zu bewegen, Energie abzubauen und die körperliche Fitness zu stärken. Die Einstiegshürde für Pumptracks ist niedrig – Rollsportgerät aus Keller oder Garage holen, Helm und Schutzausrüstung anlegen und schon kann es losgehen.
  • Pumptracks sind eine Begegnungsstätte und auch für Zuschauerinnen und Zuschauer ein attraktiver Ort zum Verweilen. Die unmittelbare Nähe zum Kinderspielplatz gewährleistet, dass sich unterschiedliche Generationen am gleichen Ort aufhalten können.
  • Heute bietet sich eine einmalige Möglichkeit, zusammen mit dem Neubau des Kindergartens und des Spielplatzes eine attraktive und eingepasste Freizeitfläche zu schaffen und Synergien zu nutzen.

Antrag

Genehmigung eines Kredites von brutto Fr. 290’000 inkl. MwSt. für den Neubau einer Pumptrack-Anlage.