Gemeindeversammlung vom 21. November 2024
Budget 2025

Genehmigung des Budgets für das Jahr 2025 mit einem Steuerfuss von 115 %.
Erfolgsrechnung
Entgegen der sehr optimistischen Prognose des Kantons entwickelt sich der Steuerertrag eher verhalten. Zwar konnten in den Jahren 2023 und 2024 bei den juristischen Personen hohe Mehrerträge verzeichnet werden, bei den natürlichen Personen hingegen hinken die Steuereingänge den Erwartungen hinterher. Der Steuerertrag pro Kopf liegt in Unterkulm nach wie vor bei sehr tiefen Fr. 1‘965, der kantonale Mittelwert liegt bei Fr. 2‘923. Für das Jahr 2025 erwartet das Kantonale Steueramt ein Wachstum von 3 % gegenüber dem Budget 2024. Aufgrund des Steuerertrages 2023 sowie der Entwicklung im Jahr 2024 kann davon ausgegangen werden, dass der Steuerertrag im Budget 2024 zu positiv bewertet wurde. Aufgrund dessen liegt der budgetierte Steuerertrag 2025 unter demjenigen vom Jahr 2024. Ob sich durch den Bezug der 2. Etappe der KWC-Überbauung im Herbst 2024 der Steuerertrag noch in die prognostizierte Richtung entwickelt, wird erst die Zukunft zeigen.
Mit dem Bevölkerungswachstum steigt der Bedarf an Schulraum. Nach der Fertigstellung des neuen 4-fach Kindergartens steht bereits die Planung und Realisierung des Raumbedarfs der Primarschule an. Die Erschliessung Feldmatte ist in der Bauphase und an den diversen Kantonsstrassenprojekten hat die Gemeinde Unterkulm ihren Anteil zu leisten. Die Nettoschuld pro EinwohnerIn wird dadurch kurzfristig den vom Kanton als tragbar eingestuften Grenzwert von Fr. 2‘500 übersteigen. Das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung der Rechnungen 2022 und 2023, der Budgets 2024 und 2025 sowie der Planjahre 2026 bis 2028 ist positiv und die Vorgabe eines mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts kann eingehalten werden.
Für das Jahr 2025 ist der Gemeinde Unterkulm ein Finanz- und Lastenausgleich von Fr. 2’347’000 zugesichert. Dies entspricht einer Abnahme gegenüber dem Jahr 2024 von Fr. 78‘000. Aufgrund der seit dem Jahr 2022 rückläufigen Fallzahlen im Bereich der Sozialhilfe ist davon auszugehen, dass der Finanz- und Lastenausgleich auch in den kommenden Jahren geringer ausfallen wird. Der Feinausgleich pro EinwohnerIn wurde auf Fr. 25.10 festgelegt (Vorjahr Fr. 25.50). Dieser wird zusätzlich zum Finanz- und Lastenausgleich ausgerichtet und soll die Bilanz zwischen dem Steuerfussabtausch und der optimierten Aufgabenteilung ausgleichen.
Das Budget 2025 basiert auf einem unveränderten Gemeindesteuerfuss von 115 % und zeigt einen erwarteten Aufwandüberschuss von Fr. 268‘425. Der Finanzplan zeigt die künftige Entwicklung des Finanzhaushaltes bis ins Jahr 2029 auf.
Dreistufige Erfolgsrechnung Einwohnergemeinde

Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit weist einen Verlust von Fr. 2‘161‘355 aus. Es zeigt Aufwand und Ertrag der hoheitlichen Tätigkeit aus steuerfinanzierten Leistungen. Dies sind die Aufwendungen und Erträge sämtlicher Verwaltungsabteilungen, die Erträge aus Steuereinnahmen von Fr. 7‘800’000, aus dem Finanz- und Lastenausgleich sowie dem Feinausgleich von Fr. 2‘437‘200. Der Finanzausgleich setzt sich aus den Faktoren Steuerkraft, Mindestausstattung, Bildungslasten sowie Soziallasten zusammen. Der wichtigste Faktor für die Gemeinde Unterkulm ist nach wie vor die Steuerkraft pro Kopf. Diese liegt mit Fr. 1‘965 um Fr. 958 oder 32.8 % deutlich unter dem Kantonsmittel von Fr. 2‘923. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Steuerkraft pro Kopf in Unterkulm um immerhin 1.3 % zulegen, das Kantonsmittel steigt wiederum um 0.8 %.
Das Ergebnis aus Finanzierung von Fr. 1‘332‘205 setzt sich aus den Aufwendungen und Erträgen der Liegenschaften sowie aus den Zinsen zusammen. Den grössten Anteil am Ertrag haben die Mietzinseinnahmen der Schulliegenschaften mit Fr. 1‘275‘360. Als operatives Ergebnis wird ein Verlust von Fr. 829‘150 erwartet.
Der Aufwertungsreserve können Fr. 560‘725 entnommen werden. Diese Entnahme wird als ausserordentliches Ergebnis ausgewiesen. Die Aufwertungsreserve steht bis und mit Rechnungsjahr 2038 für Entnahmen zur Kompensation von Mehrabschreibungen zur Verfügung und wird jährlich um Fr. 40’540 gekürzt. Demzufolge resultiert als Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung ein Aufwandüberschuss von Fr. 268‘425. Dieser wird dem Eigenkapital entnommen.
Erläuterungen zu den einzelnen Abteilungen
Entwicklung Nettoaufwand

Allgemeine Verwaltung
Aufgrund der Bautätigkeit werden Aufwendungen der Bauverwaltung von Fr. 200‘000 erwartet. Die Einnahmen aus Baugebühren hingegen sind eher rückläufig. Der Nettoaufwand des Reg. Steueramtes Kulm beläuft sich auf Fr. 711‘160. Gemäss Kostenteiler hat die Gemeinde Unterkulm davon Fr. 300‘390 (Vorjahr Fr. 303‘900) oder 42.2 % zu tragen. Teurer werdende Softwarelizenzen sowie zusätzliche Abschreibungen von Informatikmitteln verursachen ebenfalls höhere Aufwendungen. Zusammen mit den Stundenaufwendungen des Technischen Betriebes für die Verwaltungsliegenschaften fällt der Nettoaufwand gegenüber dem Vorjahr um Fr. 97‘350 höher aus.
Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
Mit Fr. 43.16 (Vorjahr Fr. 46.43) pro EinwohnerIn ist der Gemeindebeitrag an die Repol aargauSüd erneut gesunken. Hauptgrund sind geringere Personalkosten. Eine Stelle wurde durch einen Aspiranten besetzt, eine Stelle wurde nicht zur Neubesetzung ausgeschrieben und ein Mitarbeiter hat sein Pensum reduziert. Zudem fällt eine Überbrückungsrente weg. Für die externe Führung der Amtsvormundschaft werden Kosten von Fr. 320‘000 erwartet. Der Gemeindebeitrag an das Reg. Zivilstandsamt beläuft sich auf Fr. 23‘540 (Vorjahr Fr. 24‘530). Vom Reg. Betreibungsamt Kulm darf ein Überschussanteil von Fr. 27‘887 erwartet werden. Der Gemeindebeitrag an die Reg. Feuerwehr Mittleres Wynental steigt auf Fr. 198‘480 (Vorjahr Fr. 194‘100). Der Beitrag an die Zivilschutzorganisation aargauSüd erhöht sich ebenfalls leicht auf Fr. 77‘580 (Vorjahr Fr. 73‘600).
Bildung
Der Nettoaufwand der Schule steigt um Fr. 552‘775 auf Fr. 4‘573‘390. Ein grosser Teil dieser Mehrkosten entsteht durch den Bezug des neuen 4-fach Kindergartens, für dessen Einrichtung Mobiliar, Spiel- und Musikgeräte (Fr. 99‘690) benötigt werden. Für den Unterhalt und die Pflege des Gebäudes und der Umgebung muss der Hauswartraum mit Reinigungsmaterial (Fr. 10‘000) bestückt werden und es werden zusätzliche Maschinen für die Reinigung (Fr. 7‘400) benötigt. Die Besoldungsanteile an den Kanton für die Primarschule steigen auf Fr. 1‘244‘600 bei 27.30 Vollzeitstellen (Vorjahr Fr. 1‘202‘550 bei 26.02) und diejenigen für die Oberstufe auf Fr. 543‘700 bei 9.92 Vollzeitstellen (Vorjahr Fr. 509‘900 bei 9.08). Der Gemeindeanteil an die Kreisschule aargauSüd steigt auf Fr. 903‘550 (Vorjahr Fr. 778‘000). Das Budget 2025 basiert jedoch auf 112 Schülerinnen und Schülern (Vorjahr 105 Schülerinnen und Schüler). Trotzdem steigt der Beitrag pro SchülerIn um 8.9 % auf Fr. 8‘067 (Vorjahr Fr. 7‘409). Hauptgrund sind höhere Kosten für die Schulraumnutzung an den Schulstandorten. Der Gemeindeanteil an die Reg. Musikschule Kulm steigt auf Fr. 73‘865 (Vorjahr Fr. 58‘730). Grund für die Erhöhung sind die Aufstockung des Pensums der Schulleitung um 5 % sowie eine zusätzliche 30 %-Stelle in der Administration. Die Mieteinnahmen der Schulliegenschaften steigen auf Fr. 1‘275‘360 (Vorjahr Fr. 1‘205‘129). Der ab 1. Januar 2025 geplante Mittagstisch für Schülerinnen und Schüler weist einen Nettoaufwand von Fr. 65‘050 aus.
Kultur, Sport und Freizeit
Der Beitrag der Gemeinde Unterkulm an die Reg. Bibliothek Kulm liegt mit Fr. 38‘000 leicht über dem Vorjahr. Mit dem Bezug der 2. Etappe der KWC-Überbauung werden viele Neuzuzüger erwartet. Für deren Begrüssung wurde ein separater Anlass geplant. Für die Äufnung des im Jahr 2024 neu geschaffenen Fonds „Unter Kulmer Leben“ werden wiederum Fr. 10‘000 ins Budget aufgenommen. Der Defizitbeitrag des Reg. Schwimmbades Mittleres Wynental beläuft sich auf Fr. 162‘640 (Vorjahr Fr. 160‘820).
Gesundheit
Die Pflegerestkosten werden auf Fr. 475‘000 (Vorjahr Fr. 448‘000) steigen. Bei gleichbleibendem Beitrag von Fr. 38 pro EinwohnerIn steigt der Gemeindeanteil an die Spitex, aufgrund der Bevölkerungszunahme, auf Fr. 136‘600 (Vorjahr Fr. 134‘140). Die Präventionskommission wird mit Fr. 1‘890 unterstützt. Für die Zahnkontroll- und Austrittsuntersuchungen der Schulkinder werden wiederum Fr. 13‘000 für Arzthonorare vorgesehen.
Soziale Sicherheit
Aufgrund der aktuellen Zahlen wird das Budget für die Alimentenbevorschussung auf Fr. 100’000 aufgestockt. Es werden jedoch auch mehr Rückerstattungen durch die zahlungspflichtigen Elternteile erwartet. Der Reg. Jugendtreff wird weiterhin mit einem Jahresbeitrag von Fr. 27‘500 und die Mütter- und Väterberatung mit Fr. 5.50 pro EinwohnerIn unterstützt. Für die materielle Hilfe an Schweizer und Ausländer wird weiterhin von einer Belastung von Fr. 1’000’000 ausgegangen. Die Aufwendungen für Schutzsuchende aus der Ukraine sind stabil, diejenigen für Asylsuchende aus anderen Ländern eher rückläufig. Zudem läuft bei einigen Asylsuchenden die Frist aus, in welcher der Kanton die Kosten übernimmt. Besteht nach dieser Frist weiterhin Unterstützungsbedarf, laufen die Kosten über die Kostenstelle 5720. Die Gemeinde hat Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten in der Höhe von Fr. 955‘450 (Vorjahr Fr. 920‘615) zu übernehmen. Die Kosten für Verlustscheine aus unbezahlten Krankenkassenprämien werden in der Höhe der Vorjahre erwartet. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte in den Vorjahren wurden zu hohe Rückstellungen gebildet, welche aufgelöst werden können. Das Budget für die zu übernehmenden Verlustscheine wurde deshalb bewusst tief angesetzt.
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Für die Sicherung der heute unübersichtlichen Strassenübergänge bei der WSB-Haltestelle Nord sollen die Hecken entfernt, Rasen angesät sowie ein Gitterzaun erstellt werden. Dafür sind Offerten von Fr. 41’600 vorhanden. Es wird versucht, bei der Bahn einen Kostenanteil geltend zu machen. Die Aufwendungen des Technischen Betriebes für den Strassenunterhalt werden anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden verrechnet. Dadurch ergeben sich Abweichungen zum Vorjahr. Die weiteren Positionen bewegen sich im Rahmen der Vorjahre.
Umweltschutz und Raumordnung
Das Budget der Wasserversorgung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 18‘380 (Vorjahr Ertragsüberschuss Fr. 19‘205) aus. Die Aufwendungen des Technischen Betriebes für den Netzunterhalt werden anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden verrechnet. Der im Budget 2025 erfasste Aufwand von Fr. 111’100 basiert auf den aufgewendeten Stunden des Jahres 2023. Die Abwasserbeseitigung erwirtschaftet voraussichtlich einen Ertragsüberschuss von Fr. 89‘830 (Vorjahr Fr. 65‘660). Positiv ins Gewicht fallen geringere Kosten beim Leitungsunterhalt sowie die Auflösung von vereinnahmten Anschlussgebühren. Für die Abfallwirtschaft wird ein Ertragsüberschuss von Fr. 23‘060 (Vorjahr Aufwandüberschuss Fr. 9‘400) erwartet. Durch die Anpassung der Gebühren für Abfall und Grüngut per 1. Januar 2024 können weitere Aufwandüberschüsse verhindert werden. Die Gewässer im Gemeindegebiet werden durch den Kanton unterhalten und der Gemeinde mit einem Kostenanteil von 50 % weiterverrechnet. Für das Jahr 2025 wird wiederum mit einem Kostenanteil von Fr. 22‘000 gerechnet.
Volkswirtschaft
Für die Bekämpfung von invasiven Neophyten müssen Fr. 10‘000 eingesetzt werden. Das Budget des gemeinsamen Forstbetriebes Gränichen-Unterkulm weist für Unterkulm aufgrund der Waldfläche einen Gemeindebeitrag von Fr. 17‘600 aus. Für das Jahr 2025 wird wiederum kein Defizit erwartet. Von der AEW Energie AG kann eine Konzessionsentschädigung von Fr. 76‘000 erwartet werden. Die Strompreise der E-Tankstelle wurden im Sommer 2024 an die gestiegenen Strompreise angepasst.
Finanzen und Steuern
Der Steuerabschluss vom Juli 2024 weist Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 6‘430‘458 aus. Mit dem Bezug der Wohnungen der 2. Etappe der KWC-Überbauung werden 170 Zuzüge erwartet. Multipliziert mit dem Pro-Kopf-Steuerertrag in der Gemeinde Unterkulm von Fr. 1‘965, dürften zusätzliche Fr. 334‘050 erwartet werden. Die Prognose liegt damit für das Jahr 2024 bei Fr. 6‘764‘508 und ist um rund Fr. 625‘500 tiefer als das Budget 2024. Es ist also davon auszugehen, dass das Budget 2024 nicht erreicht werden kann. Das Budget 2025 wurde deshalb mit einem geringeren Wachstum von 2.6 % (Prognose Kanton Aargau 3 %) und auf der Grundlage der tieferen Prognose 2024 berechnet. Mit einem unveränderten Steuerfuss von 115 %, werden Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 6‘940‘000 (Vorjahr Fr. 7‘390‘000) erwartet. Die Quellensteuern werden anhand des Jahresabschlusses 2023 auf Fr. 300‘000 angehoben. Die Aktiensteuern zeigten in den Jahren 2023 und 2024 ein sehr erfreuliches Bild. Die hohen Steuererträge dieser beiden Jahre entstanden jedoch aufgrund eines einmaligen Gewinnes. Ab dem Jahr 2025 wird sich der Steuerertrag wieder auf dem gewohnten Niveau einfinden. Der vom Kantonalen Steueramt prognostizierte Rückgang aufgrund der Steuergesetzrevision ist bisher nicht eingetreten. Die Tarifmilderungen der Steuergesetzrevision werden allerdings bis zum Jahr 2025 gestaffelt eingeführt. Mögliche Auswirkungen können sich also erst noch zeigen. Aus diesem Grund wurde das Jahr 2025 mit Fr. 360‘000 vorsichtig budgetiert. Gemäss Information des Kantons kann die Gemeinde mit einem Finanzausgleich von Fr. 2‘347‘000 (Vorjahr Fr. 2‘425‘000) rechnen. Der Feinausgleich pro EinwohnerIn wurde von bisher Fr. 25.50 auf neu Fr. 25.10 gesenkt und wird bis auf Weiteres, zusätzlich zum Finanzausgleich, ausgerichtet.
Investitionsrechnung

Die geplanten Investitionen im Jahr 2025 in der Höhe von Fr. 1’935’730 setzen sich im Detail wie folgt zusammen:
Öffentliche Sicherheit
Die Repol aargauSüd plant die Anschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges. Der Investitionsbeitrag der Gemeinde Unterkulm beträgt Fr. 12‘200. Die ZSO aargauSüd plant die Anschaffung eines Schliesssystemes. Der Investitionsbeitrag der Gemeinde Unterkulm beträgt Fr. 11‘530.
Bildung
Die Primarschule benötigt mehr Platz. Für die Planung des zusätzlichen Schulraums wird ein Kredit von Fr. 250‘000 beansprucht. Die Kreisschule aargauSüd plant die Fortführung der über fünf Jahre gestaffelten Ausstattung der Lernenden der Kreisschule aargauSüd mit digitalen Endgeräten. Der Investitionsanteil für die Gemeinde Unterkulm beträgt Fr. 134‘400 und wird in fünf Jahrestranchen (2025 bis 2029) fällig. Dieser Kredit wurde an der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023 bewilligt.
Verkehr
Für die Kantonsstrassen werden im Jahr 2025 die folgenden Dekretsbeiträge an den Kanton von Total Fr. 176‘000 fällig: Eigentrassierung/Knoten Böhlerstrasse Fr. 24’000; Ausbau/Gehweg Böhlerstrasse West Fr. 102‘000; Ersatz Wynabrücke Böhlerstrasse Fr. 30‘000; Umbau Haltestelle AVA Fr. 20‘000.
An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 wurde der Kredit für die Erschliessung des Industriegebietes Feldmatte in der Höhe von Brutto Fr. 3‘005‘340, verbunden mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 427‘000 an die Gemeinde Teufenthal, genehmigt. Für diese Erschliessung werden im Jahr 2025 voraussichtlich Fr. 1‘400‘000 zur Zahlung fällig und es können Fr. 800‘000 an Erschliessungsbeiträgen erwartet werden. Daneben ist der jährliche Rahmenkredit für den Strassenunterhalt von Fr. 60’000 budgetiert.
Eigenwirtschaftsbetriebe
Wasserversorgung
a) Erfolgsrechnung

Das Budget der Wasserversorgung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 18‘380 (Vorjahr Ertragsüberschuss Fr. 19‘205) aus. Der Aufwandüberschuss kann mit den Aufwendungen des Technischen Betriebes für den Netzunterhalt begründet werden. Dieser wird anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden verrechnet. Der im Budget 2025 erfasste Aufwand von Fr. 111’100 basiert auf den aufgewendeten Stunden des Jahres 2023 und überschreitet das Budget 2024 um Fr. 50’400. Hinzu kommen Softwarekosten, welche der Sicherheit dienen. Entlastet wird das Budget durch höhere Auflösungen von vereinnahmten Anschlussgebühren.
Insgesamt sind für die zuverlässige Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit einwandfreiem Trinkwasser Personal- und Sachaufwendungen in der Höhe von Fr. 518’370 notwendig. Die Erträge aus dem Wasserverkauf wurden unverändert mit Fr. 1.50/m3 kalkuliert. Zusammen mit der Entschädigung für Hydranten sowie den Erträgen aus Dienstleistungen für Dritte belaufen sich die Einnahmen auf total Fr. 499’990.
Benützungs-Gebühren:
Der Wasserzins wurde für das Jahr 2025 unverändert mit Fr. 1.50/m3 berechnet. Um den geplanten Bau des neuen Grundwasserpumpwerkes finanzieren zu können, ist ab dem Jahr 2026 mit einer Preiserhöhung zu rechnen.
b) Investitionsrechnung
Das «Generelle Wasserversorgungsprojekt» sieht verschiedene Massnahmen vor, welche die Versorgung des Gemeindegebietes mit Trinkwasser sicherstellen. Es bezeichnet die notwendigen Leitungen und Anlagen und zeigt die dafür benötigten finanziellen Mittel auf. Für das Jahr 2025 sind für die Realisierung von Teilprojekten Fr. 100’000 vorgesehen. An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 wurde der Kredit von Fr. 495’000 für die Sanierung der Wasserleitung Böhlerstrasse West gutgeheissen. Der Baustart ist im Jahr 2025 vorgesehen. Für die Evaluation des Standortes des neuen Grundwasserpumpwerkes wurde an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2015 ein Verpflichtungskredit von Fr. 335’000 und an der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023 ein Zusatzkredit von Fr. 450’000 genehmigt. Für die Weiterführung dieses Projektes werden im Jahr 2025 Kosten von Fr. 310’000 erwartet. Auf dem Wannenhof ist zwischen den Hydranten Nr. 6 bis 10 der Ersatz der Leitungen auf 625 m Länge vorgesehen (Kosten Fr. 357’000). Für den Ringschluss Schule/Kindergarten wird zwischen den Hydranten Nr. 170 und Nr. 134 eine 265 m lange neue Leitung verlegt (Kosten Fr. 212’000). Mit dem Bau wurde im Jahr 2024 (Kosten Fr. 150’000) begonnen. Die Fertigstellung wird im Jahr 2025 (Kosten Fr. 78’000) erwartet. Im Gebiet Juch/Knubel muss eine Leitung umgelegt werden, welche durch ein Privatgrundstück führt und nun wegen eines Bauprojektes entfernt werden muss (Kosten Fr. 146’500). Damit die Quellen im Gemeindegebiet West nutzbar bleiben, müssen verschiedene Unterhaltsarbeiten gemacht werden. Im Jahr 2025 sind Massnahmen im Umfang von Fr. 50’000 geplant.
Es werden Wasseranschlussgebühren von Fr. 40’000 erwartet.
Abwasserbeseitigung
a) Erfolgsrechnung

Die Abwasserbeseitigung erwirtschaftet voraussichtlich einen Ertragsüberschuss von Fr. 89‘830 (Vorjahr Fr. 65‘660). Positiv ins Gewicht fallen geringere Kosten beim Leitungsunterhalt sowie die Auflösung von vereinnahmten Anschlussgebühren. Im Bereich der Siedlungsentwässerung müssen vielfältige Vorgaben von Bund und Kanton zum Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer erfüllt werden. Um diesen Vorgaben Rechnung zu tragen, ist das bestehende Leitungsnetz laufend zu unterhalten. Die Personal- und Sachaufwendungen dafür betragen Fr. 291’910. Die Entschädigung an den Abwasserverband Mittleres Wynental beträgt mutmasslich Fr. 286’300. Der Kostenteiler wird nach Einwohnerzahl und Betrieben mit stark belastetem Abwasser ermittelt. Der Anteil der Gemeinde Unterkulm beträgt unverändert 38.2 %. Der Erträge der Abwasserbeseitigung belaufen sich auf Fr. 668’040.
Benützungs-Gebühren:
Die Abwassergebühren wurden für das Jahr 2025 unverändert mit Fr. 1.60/m3 berechnet.
b) Investitionsrechnung
Aufgrund des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern sind vielfältige Massnahmen umzusetzen, welche im «Generellen Entwässerungsplan» (GEP) festgehalten sind. Folgende Massnahmen werden im Jahr 2025 umgesetzt:
- Sanierung der Kanalisationsleitung im Gebiet Einschlag – Eingelände auf einer Länge von 380 m – Gesamtkosten Fr. 225’000 – Im Jahr 2025 Fr. 150’000
- Erneuerung Generelle Entwässerungsplanung – Gesamtkosten Fr. 644’500 – Im Jahr 2025 Fr. 250’000
- Ersatz der Regenbeckensteuerung und Anbindung an die ARA – Gesamtkosten Fr. 240’000 – Im Jahr 2025 Fr. 100’000
- Sanierungsleitung Tüelen (Vorprojekt) – Gesamtlänge 923 m – Gesamtkosten Fr. 366’000 – Im Jahr 2025 Fr. 100’000
Es werden Kanalisationsanschlussgebühren von Fr. 100’000 erwartet.
Abfallwirtschaft
a) Erfolgsrechnung

Für die Abfallwirtschaft wird ein Ertragsüberschuss von Fr. 23‘060 (Vorjahr Aufwandüberschuss Fr. 9‘400) erwartet. Durch die Anpassung der Gebühren für Abfall und Grüngut per 1. Januar 2024 können einerseits weitere Aufwandüberschüsse verhindert werden und andererseits kann der Bilanzfehlbetrag, wie im Gemeindegesetz vorgeschrieben, getilgt werden.
Aufgrund des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern sind im Kanton Aargau die Gemeinden für die umweltgerechte Entsorgung der Siedlungsabfälle verantwortlich. Für das Einsammeln der Abfälle im Siedlungsgebiet sowie den Betrieb der Abfallsammelstellen Juch, Binzhaldenstrasse und Wannenhof entstehen Personal- und Sachaufwendungen im Umfang von Fr. 379’840. Hinzu kommen Kosten von Fr. 62’000 für die Entsorgung in der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs und Fr. 51’000 für die Ablieferung von Grüngut in der GPA Green Power Aarau AG. Die Erträge aus den Kehrichtgebühren und aus dem Erlös von Wertstoffen betragen Fr. 515’900.
Benützungs-Gebühren:
Die Abfallgebühren wurden für das Jahr 2025 unverändert berechnet.
b) Investitionsrechnung
Die Dienstleistungen für die Entsorgung, Verwertung und Verbrennung der Siedlungsabfälle werden eingekauft. Es sind deshalb keine Investitionen notwendig.
Finanzplanung 2025 – 2029

Erläuterungen zum Finanzplan
Der Aufgaben- und Finanzplan enthält alle zum Zeitpunkt bekannten zukünftigen Investitionen, zudem den Rechnungsabschluss 2023, das Budget 2024 mit der aktualisierten Hochrechnung, das Budget 2025 sowie die Zahlen der Planjahre 2026 bis 2034 aufgrund von Erfahrungswerten und Prognosen von Kanton und Gemeinde. Die Ergebnisse zeigen einen allfälligen Handlungsbedarf auf und dienen als Planungsinstrument. Das Investitionsvolumen liegt in der Planperiode 2025 bis 2029 bei rund 16 Millionen Franken. Davon fliessen 8 Millionen Franken in neuen Schulraum, 7.5 Millionen Franken in Kantons- und Gemeindestrassen und 0.5 Millionen Franken in verschiedene kleinere Projekte.
Per 31. Dezember 2023 waren in Unterkulm 3’594 Personen wohnhaft. Im Hebst 2024 werden die 104 Wohnungen der 2. Etappe der KWC-Überbauung bezugsbereit sein. Zusammen mit der weiteren Bautätigkeit wird die Bevölkerung bis Ende 2024 auf voraussichtlich 3’780 anwachsen. Trotz des hohen Investitionsvolumens wird die Nettoschuld pro EinwohnerIn, aufgrund des Bevölkerungswachstums, während der Planperiode nur knapp die vom Kanton vorgesehene Verschuldungsgrenze von Fr. 2’500 überschreiten. Bis Ende Planperiode wird die Nettoschuld wieder auf Fr. 1’712 pro EinwohnerIn sinken.
Damit die geplanten Investitionen finanziert werden können oder das zur Finanzierung der Investitionen aufgenommene Kapital innert nützlicher Frist amortisiert werden kann, fordert der Kanton einen Selbstfinanzierungsanteil von mindestens 10 %. Während der Planperiode wird der Selbstfinanzierungsanteil der Gemeinde Unterkulm zwischen 2 % und 14 % betragen. Dieser tiefe Wert und somit die geringe Selbstfinanzierung liegt am unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Steuerertrag von Fr. 1’965, welcher rund 1/3 unter demjenigen des Kantonsmittels von Fr. 2’923 liegt.
Zielsetzungen
Die Steuererträge entwickeln sich weniger positiv, als der Kanton dies in seiner Prognose aufzeigt. Die Gemeinde Unterkulm hat jedoch auch mit einem unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Steuerertrag alle vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Nach dem Bau des 4-fach Kindergartens muss beispielsweise bereits der weitere Schulraumbedarf geprüft und geschaffen werden. Dafür ist das nötige Kapital bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass die aufgenommenen Darlehen auch innert nützlicher Frist wieder amortisiert werden können. Der Finanzplan zeigt auf, dass der Bestand an Darlehen während der Planperiode auf 11 Millionen Franken ansteigen wird. Ziel des Gemeinderates ist, die Tilgung dieser Darlehen ohne Erhöhung des Steuerfusses sicherzustellen. Während der Planperiode von 10 Jahren können sich jedoch noch viele Faktoren ändern und es bleibt zu hoffen, dass die Wirtschaft nicht allzu sehr unter den bewaffneten Konflikten im Nahen Osten leidet oder von der Abschwächung der deutschen Industrie belastet wird und sich somit die Steuererträge zumindest durchschnittlich entwickeln.
Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass die uns zur Verfügung stehenden Mittel zweckmässig und wirtschaftlich eingesetzt werden, um eine Steuerfusserhöhung möglichst zu verhindern oder zumindest so lange wie möglich zu vermeiden. Für das Jahr 2025 wurde der Gemeinde Unterkulm eine Finanzausgleichszahlung von Fr. 2’347’000 zugesichert. Dieser hohe Betrag weist darauf hin, dass die Gemeinde mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Trotz allen Sparbemühungen weist das vorliegende Budget 2025 einen Aufwandüberschuss von Fr. 268’425 aus.
Antrag:
Genehmigung des Budgets für das Jahr 2025 mit einem Steuerfuss von 115 %.