Skip to main content

Gemeindeversammlung vom 23. November 2023

Beteiligungsbudget «UNTER KULMER LEBEN»

Genehmigung des Reglements über die Errichtung eines Beteiligungsbudgets mit Zusicherung eines jährlichen Beitrages von Fr. 10’000

Ausgangslage

Der Gemeinderat steht in der Verantwortung, die Gemeinde Unterkulm nachhaltig zu entwickeln und dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse und Erwartungen der Bevölkerung gleichermassen zu berücksichtigen. Traditionell entscheidet die Gemeindeversammlung als oberstes Organ der Gemeinde abschliessend über Anträge und über die Genehmigung von finanziellen Mitteln. Leider nehmen in der Regel weniger als 5 % der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung teil. Eine grosse Mehrheit verzichtet auf ihr demokratisches Recht. Zudem ist es nicht möglich, beliebige Anträge an der Versammlung zu stellen. Es gelten diesbezüglich klare gesetzliche Vorgaben.

Es ist offensichtlich, dass sich die politische Beteiligung in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Sie ist vielfältiger geworden. Neue partizipative Formate eröffnen der Bevölkerung Möglichkeiten, mitzureden, mitzubestimmen und mitzugestalten. Der Gemeinderat will mit dem Instrument des «Beteiligungsbudgets» eine Möglichkeit schaffen, um Ideen und Vorschläge für eine Ver­besserung des Dorflebens oder für das gemeinschaftliche Miteinander auf niederschwellige Art abzuholen. Auch von jenen, die ihre Stimme sonst eher selten erheben oder schwer einbringen können. Vielfalt statt Vielzahl lautet die Devise.

Was ist ein Beteiligungsbudget?

Ein Beteiligungsbudget oder ein Bürgerhaushalt (eingedeutscht partizipatives Budget) ist ein Instrument der Bür­gerbeteiligung bei Fragen rund um die Verwen­dung von öffentlichen Geldern. Das Instrument wird seit den 80er Jahren vorwiegend in europäischen Städten eingesetzt. In der Schweiz wird es seit 2019 in unterschiedlichen Formen angewendet. Die Bevölkerung wird dabei aktiv in die Planung von öffentlichen Aufgaben einbezogen. Dieser beteiligungsorientierte Ansatz unterscheidet sich grundlegend vom traditionellen Modell «Verwaltung plant, Politik entscheidet». Ziel ist es, die Bevölkerung in die Gestaltung ihres Lebensraumes einzubinden, das Zusammenleben zu stärken, Identität zu stiften und eine neue, positive Dynamik auszulösen.

Konzept

Im Rahmen des Beteiligungsbudgets «UNTER KULMER LEBEN» soll die Bevölkerung die Chance erhalten, an der Gestaltung ihres Lebensraums aktiv mitzuwirken und eigene Projektideen, welche der Allgemeinheit zunutze kommen, auf einfache Art und Weise einzubringen. Für die Realisierung stellt die Gemeinde jährlich einen Betrag zur Verfügung. Mit diesem Betrag kann entweder ein grösseres oder es können mehrere kleinere Projekte umgesetzt werden.

Das von der Gemeindeversammlung zu genehmigende Fonds-Reglement beinhaltet Bestimmungen zur Organisation und zur Finanzierung des Fonds. Um das Potenzial an Projekten voll auszuschöpfen, soll der Prozess möglichst offen gestaltet werden. Es gibt keine Alters- oder Herkunftsbeschränkung. Vorausgesetzt wird Wohnsitz oder Sitz in Unter­kulm. Bei allen Projekten gelten die Voraussetzungen, dass diese

  1. der Allgemeinheit einen Nutzen bringen,
  2. keine Individualinteressen abdecken,
  3. keinen finanziellen Gewinn erzielen,
  4. nicht übergeordneten Vorgaben oder Bestimmungen widersprechen.

Projektvorschläge sind schriftlich einzureichen. Sämtliche zugelassenen Vorschläge werden auf der Website der Gemeinde Unterkulm der Öffentlichkeit vor­gestellt. Jene Projekte, die im nächsten Jahr ausgeführt werden sollen, werden von der Bevölkerung an einem öffentlichen Anlass (bspw. am Neujahrs-Apéro) auserkoren. Die Umsetzung soll anschliessend durch die Urheber erfolgen.

Finanzierung

Damit die Projektfinanzierung über mehrere Jahre gewährleistet ist, muss ein Fonds errichtet werden. Die Gemeinde Unterkulm äufnet den Beteiligungsfonds jährlich mit einem Betrag von Fr. 10’000. Wird der Betrag nicht vollständig aufgebraucht, bleibt der Restbetrag im Fonds bestehen. Erreicht der Fonds eine Höhe von Fr. 40’000, wird dieser nicht weiter erhöht. Werden über eine längere Zeit keine Projekte eingereicht, kann das Beteiligungsbudget wieder aufgelöst werden und die vorhandenen Mittel fallen vollumfänglich an die Gemeinde zurück.

Projektbeiträge der Gemeinde werden mit der Realisierung des Projektes ausbezahlt, maximal im Umfang der zugesicherten Mittel. Damit wird das Risiko reduziert, dass die Gemeinde allfällige Mehrkosten zu tragen hat oder nicht vollendete Projekte finanziert.

Fazit

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass eine breite Bevölkerungsbeteiligung positiv zur Entwicklung der Gemeinde beiträgt. Neue Ideen können auf einfachem Weg eingebracht werden, lösen allenfalls Folge-Ideen oder innovative Projekte aus und tragen dazu bei, dass sich unsere Gemeinde vielschichtig weiterentwickelt. Das Beteiligungsbudget bietet Platz für Projekte ausserhalb der politischen Agenda des Gemeinderates. Das gesamte Verfahren bietet die Chance, im Dialog Neues zu gestalten und insgesamt die Identifikation mit Unterkulm zu fördern. Neue Wege entstehen, indem wir sie gehen!

Antrag

Genehmigung des Reglements über die Errichtung eines Beteiligungsbudgets mit Zusicherung eines jährlichen Beitrages von Fr. 10’000.

PDF Download

Laden Sie das Fonds-Reglement herunter.

Seite drucken