Gemeindeversammlung vom 27. November 2025
Revision Kinderbetreuungsreglement
Genehmigung des revidierten Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung mit Inkraftsetzung per 01. August 2026.
Ausgangslage
Seit 2016 verpflichtet das kantonale Kinderbetreuungsgesetz die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen und die Eltern nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu unterstützen.
Gestützt auf diese Bestimmungen hat die Gemeindeversammlung am 23. November 2017 das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement) genehmigt. Das Reglement wurde per 01. August 2018 in Kraft gesetzt. Die Anwendung des Reglements in der Praxis hat gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen Änderungen notwendig sind und das Reglement den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss.
Änderungen
An den grundlegenden Strukturen der Subvention familienergänzender Kinderbetreuung in der Gemeinde Unterkulm werden keine Änderungen vorgenommen. Nach wie vor beteiligt sich die Gemeinde Unterkulm an den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung mittels Betreuungsgutscheinen. Auch am Berechnungsmodell mit dem steuerbaren Einkommen und dem steuerbaren Vermögen, der Abstufung der Höhe der Betreuungsgutscheine sowie den Sockelbeiträgen, welche die Eltern in jedem Fall selbst zu leisten haben, wird festgehalten. Nebst geringfügigen formellen Anpassungen betreffen die wesentlichsten materiellen Änderungen folgende Bereiche:
Maximale Höhe Betreuungskosten
Das aktuelle Reglement legt den Höchstbetrag der anrechenbaren Betreuungskosten fest, der bei der Berechnung der Betreuungsgutscheine berücksichtigt wird. Dieser dient dem Ziel, eine Überwälzung unverhältnismässig hoher Betreuungskosten auf die Allgemeinheit zu vermeiden. Derzeit beträgt der Höchstbetrag Fr. 100 pro Betreuungstag, unabhängig davon, wie hoch die effektiven Kosten ausfallen, wie alt das Kind ist und ob es sich um einen ganzen oder einen halben Betreuungstag handelt.
Der im Reglement von 2017 festgelegte Höchstbetrag von Fr. 100 pro Betreuungstag entsprach damals den durchschnittlichen Kosten eines regulären Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte. Seit 2017 haben jedoch verschiedene Entwicklungen (Teuerung 8 %) dazu geführt, dass dieser Betrag heute nicht mehr realistisch ist. In der Region betragen die Kosten für eine Ganztages-Betreuung mittlerweile zwischen Fr. 105 und Fr. 165, je nach Alterskategorie.
Anstatt wie bisher einen einheitlichen Höchstbetrag für alle Betreuungsangebote und alle Alterskategorien festzulegen, werden neu die Empfehlungen (Normkosten) der Fachstelle Kinder und Familien K & F für die Bestimmung des Höchstbetrages als verbindlich erklärt. Die Fachstelle Kinder und Familien K & F ist eine unabhängige und politisch neutrale Fachstelle für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und hat in der Vergangenheit den Kanton sowie die Gemeinden bei der Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes unterstützt. Die Normkosten bilden den Durchschnittswert des Betreuungsangebotes im Kanton Aargau ab und beinhalten einerseits die Normkosten für die Kindertagesstätten und andererseits jene für Tagesfamilien und Tagesstrukturen. Mit der Festlegung von Alterskategorien berücksichtigen die Normkosten den unterschiedlich hohen Betreuungsaufwand je nach Alter der Kinder. Nebst der Unterscheidung nach Alterskategorie wird zudem zwischen ganzen Betreuungstagen, halben Betreuungstagen und der Betreuung nach Stunden differenziert. Die Normkosten werden von der Fachstelle jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Normkosten 2025 können ergänzend zu diesem Traktandum heruntergeladen resp. eingesehen werden. Von den Normkosten resp. von den effektiven Kosten (wenn diese tiefer sind) wird weiterhin ein Anteil von 50 % (Spielgruppen) resp. 25 % (alle übrigen Betreuungsangebote) abgezogen, der unabhängig von den Einkommensverhältnissen in jedem Fall von den Eltern finanziert werden muss.
Subventionen bei selbstständiger Tagesfamilie
Das aktuell gültige Reglement hält in § 4 sowie in Anhang B fest, dass nur Angebote von Tagesfamilien unterstützt werden, die durch einen offiziellen Regionalverband (Tagesfamilienverein Region Aarau und Kulm oder Tagesfamilien Schweiz) vermittelt wurden. Eltern, deren Kinder von selbstständigen Tagesfamilien betreut werden, haben demnach aktuell keinen Anspruch auf Subventionen. Diese Bestimmung hat bei selbstständigen Tagesfamilien und betroffenen Elternteilen in der Vergangenheit teilweise zu Unmut geführt aus dem Grund, dass selbstständige Tagesfamilien qualitativ nicht zwingend schlechter seien als solche, die über einen Verband angestellt sind.
Neu können Eltern, deren Kinder von selbstständigen Tagesfamilien betreut werden, ebenfalls ein Gesuch um Betreuungsgutscheine einreichen. Dies gilt jedoch nur für Tagesfamilien, die sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu betreuen. Es muss sich somit um ein offizielles Angebot handeln. Damit ist ausgeschlossen, dass Subventionen beantragt werden können von Eltern, deren Kinder beispielsweise von Bekannten, Grosseltern usw. regelmässig betreut werden.
Der genaue Wortlaut sämtlicher Anpassungen im Kinderbetreuungsreglement kann der synoptischen Darstellung entnommen werden, welche ergänzend zu diesem Traktandum heruntergeladen resp. eingesehen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Um die möglichen finanziellen Auswirkungen der Anpassung des Höchstbetrages auf die Normkosten der Fachstelle Kinder und Familien K & F aufzuzeigen, wurde eine Berechnung anhand der aktuellen Fälle vorgenommen. Würden alle laufenden Fälle (Stand September 2025) unter Anwendung der neuen Normkosten berechnet, ergäbe dies Mehrkosten in der Höhe von rund Fr. 4’800 pro Jahr (rund 4 % verglichen mit dem Jahr 2024). Die Erhöhung bewegt sich somit im Rahmen der Teuerung, die seit dem Jahr 2017 angefallen ist.
Nicht abschätzbar sind die Mehrkosten, die durch die Subventionen für Kinder bei selbstständigen Tagesfamilien anfallen, da die Einkommenssituationen der Eltern nicht bekannt sind und nicht vorausgesagt werden kann, wie viele Gesuche eingereicht werden. Im Rahmen der Aufsicht der Tagesfamilien durch den Gemeinderat ist zurzeit lediglich eine Tagesfamilie bekannt, welche von dieser Änderung betroffen sein wird.
Fazit
Ohne eine Anpassung der Betreuungsgutscheine sind die Familien gezwungen, die steigenden Kosten der Kindertagesstätten selbst zu tragen. Der Anreiz, auch als Eltern weiterhin am Erwerbsleben teilzunehmen, würde dadurch reduziert, da die Betreuungskosten mit dem erzielten Einkommen teilweise nicht mehr tragbar sind. Um die Attraktivität von Unterkulm als familienfreundliche Gemeinde zu sichern, ist es erforderlich, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und mit einem zeitgemässen Reglement die entsprechenden Grundlagen zu schaffen.
Antrag
Genehmigung des revidierten Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung mit Inkraftsetzung per 01. August 2026.