Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2025
Rechenschaftsbericht 2024
genehmigt
Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2024 der Einwohnergemeinde Unterkulm
Gemäss § 37 Abs. 2 lit. c) des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat die Pflicht, alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu Handen der Gemeindeversammlung zu erstellen. Der Rechenschaftsbericht wurde wie üblich in schriftlicher Form erstellt.
Antrag
Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2024 der Einwohnergemeinde Unterkulm.
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