Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024
Rechenschaftsbericht 2023

Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2023 der Einwohnergemeinde Unterkulm
Gemäss § 37 Abs. 2 lit. c) des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat die Pflicht, alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu Handen der Gemeindeversammlung zu erstellen. Der Rechenschaftsbericht wurde wie üblich in schriftlicher Form erstellt.
Antrag
Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2023 der Einwohnergemeinde Unterkulm.
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