Gemeindeversammlung vom 21. November 2024
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024 wie folgt veröffentlicht:
Stimmberechtigte laut Stimmregister: 2’084
Anwesende Stimmberechtigte: 52
Stimmbeteiligung: 2.5 %
Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Publikation geltend gemacht werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist am 30. Dezember 2024
Rechtskraft Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024 rechtskräftig geworden.
Unterkulm, 08. Januar 2025
Grussbotschaft von unserem Gemeindeammann Emil Huber
Fairness bei Steuern und Gebühren
Steuern und Gebühren sind unerlässlich für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Es ist wichtig, dass mit diesen beschränkten Einnahmen haushälterisch und verantwortungsvoll umgegangen wird. An der Gemeindeversammlung entscheiden Sie, wofür unsere Steuern verwendet und wie Gebühren erhoben werden. Ich freue mich auf interessante Diskussionen.