Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2025 liegt zusammen mit den übrigen Gemeindeversammlungsakten vom 10. November bis 27. November 2025 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Antrag
Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2025.
Die Gemeinde wächst; Einwohnerzahlen und Steuererträge steigen. Trotzdem weist das Budget 2026 – bei gleichbleibendem Steuerfuss – einen Aufwandüberschuss von Fr. 888‘000 aus. Eine grobe Betrachtung zeigt, dass der stattliche Aufwandüberschuss primär von zwei Faktoren abhängig ist:
Die ausserordentlich hohen Rechnungsabschlüsse führen zu einer Reduktion beim Finanzausgleich um Fr. 326‘000;
Neue gesetzliche Vorgaben zur Berechnung der Schulgelder reduzieren die Einnahmen um Fr. 523‘900.
Finanzausgleich
Ob das Wachstum einer Gemeinde insgesamt auch zu einer Verbesserung der finanziellen Situation beiträgt, lässt sich anhand des Normsteuerertrages beurteilen. Beim Normsteuerertrag handelt es sich um eine Kennzahl, die im Rahmen des Finanzausgleichs berechnet wird, um die Steuerkraft der Gemeinden miteinander vergleichen zu können. Er wird aus dem ordentlichen Steuerertrag der natürlichen Personen (auf einen mittleren Steuerfuss normiert), den Steuern juristischer Personen und den Einnahmen aus Grundstückgewinn-, Erb- und Schenkungssteuern zusammengesetzt. Der Normsteuerertrag pro Kopf beträgt aktuell in Unterkulm Fr. 2‘077, der kantonale Mittelwert Fr. 2‘987. Vor 5 Jahren lag der Wert in Unterkulm noch bei Fr. 1‘786, im letzten Jahr bei Fr. 1‘965. Was auf Anhieb positiv aussieht, gilt es zu relativieren. Die Annährung an das kantonale Mittel ist primär den ausserordentlich hohen, einmaligen Aktiensteuererträgen der Jahre 2023 und 2024 zu verdanken. Die Entwicklung des ordentlichen Steuerertrages der natürlichen Personen liegt unter den Erwartungen. Die hohen Aktiensteuererträge haben jedoch zur Folge, dass der Finanzausgleich im Bereich „Steuerkraftausgleich“ gegenüber dem Vorjahr um Fr. 19‘300 sinkt und im Bereich „Mindestausstattung“ um Fr. 137‘700. Die Zuzüge wirken sich auf den Bereich „Bildungslastenausgleich“ aus, da sich der prozentuale Anteil an Volksschülerinnen und -schülern der Bevölkerung dem Kantonsmittel angenähert hat. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beträgt Fr. 15‘000. Als letzte, für Unterkulm relevante Position bleibt noch der „Soziallastenausgleich“. Dieser hat sich aufgrund des Rückgangs der Sozialhilfefälle ab dem Jahr 2022 um Fr. 154‘000 reduziert. Gegenüber dem Vorjahr sinkt der Finanzausgleich somit um total Fr. 326‘000.
Schulgeld
Per 1. Januar 2026 tritt die neue Vorordnung über das Schulgeld in der Volksschule (Schulgeldverordnung, VSGV) in Kraft. Diese enthält Bestimmungen, wie die Anlagekosten zu berechnen sind und was als Betriebskosten geltend gemacht werden kann. Die Schulstandorte der Kreisschule aargauSüd haben die Schulgelder für das Budget 2026 gemäss der neuen Verordnung berechnet. Die Anlagekosten setzen sich zusammen aus den jährlichen Abschreibungen und aus einem jährlichen kalkulatorischen Zins auf den Restbuchwerten der Schulliegenschaften (ohne Land). Die Betriebskosten setzen sich wie bisher aus dem Aufwand und dem Ertrag der Volksschule zusammen. Die gemäss neuer Schulgeldverordnung berechneten Schulgelder fallen bei den Schulstandorten zwischen 13 % und 57 % tiefer aus als mit der alten Verordnung. Für Unterkulm bedeutet dies um Fr. 523‘900 weniger Mietertrag.
Dreistufige Erfolgsrechnung Einwohnergemeinde
Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit weist einen Verlust von Fr. 2‘275‘990 aus. Es zeigt Aufwand und Ertrag der hoheitlichen Tätigkeit aus steuerfinanzierten Leistungen. Dies sind die Aufwendungen und Erträge sämtlicher Verwaltungsabteilungen sowie die Erträge aus Steuereinnahmen von Fr. 8‘080‘000 und aus Finanzausgleich und Feinausgleich von Fr. 2‘116‘200. Gemäss Berechnung des Finanzausgleichs liegt der Normsteuerertrag pro Kopf in der Gemeinde Unterkulm bei Fr. 2‘077 (Vorjahr Fr. 1‘965), was 69.5 % (Vorjahr 67.2 %) des kantonalen Mittelwertes von Fr. 2‘987 (Vorjahr Fr. 2‘923) entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Steuerkraft in Unterkulm um 5.7 % zugelegt, das Kantonsmittel hingegen stieg lediglich um 2.2 %. Da die hohen Aktiensteuererträge der Jahre 2023 und 2024 jedoch einmalig waren, wird die Steuerkraft pro Kopf wohl wieder sinken.
Das Ergebnis aus Finanzierung von Fr. 867‘690 setzt sich aus den Aufwendungen und Erträgen der Liegenschaften sowie aus den Zinsen zusammen. Den grössten Anteil am Ertrag haben die Mietzinseinnahmen der Schulliegenschaften mit Fr. 751‘460. Als operatives Ergebnis wird ein Verlust von Fr. 1‘408‘300 erwartet.
Der Aufwertungsreserve können Fr. 520‘300 entnommen werden. Diese Entnahme wird als ausserordentliches Ergebnis ausgewiesen. Die Aufwertungsreserve steht bis und mit Rechnungsjahr 2038 für Entnahmen zur Kompensation von Mehrabschreibungen infolge Aufwertung zur Verfügung und wird jährlich um Fr. 40‘540 gekürzt. Demzufolge resultiert als Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung ein Aufwandüberschuss von Fr. 888‘000. Dieser wird dem Eigenkapital entnommen.
Erläuterungen zu den einzelnen Abteilungen
Entwicklung Nettoaufwand
Allgemeine Verwaltung
Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 66‘580. Mehrkosten entstehen aufgrund der neuen Amtsperiode. Vorgesehen sind einerseits eine umfangreiche Vollprüfung der Jahresrechnung 2025 und andererseits Ausbildungskosten für die neuen Gemeinderäte sowie die Legislaturplanung. Der Gemeindeanteil an das Regionale Steueramt Kulm steigt um Fr. 23‘725 auf Fr. 324‘115. Dies, weil aufgrund der Zunahme der Steuerpflichtigen in allen drei Gemeinden das Personal um 20 % aufgestockt werden muss. Am neuen Teil des Gemeindehauses muss die Dachrinne repariert werden und am alten Teil benötigt die Westfassade eine Auffrischung.
Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 57‘681. Grund ist der um Fr. 59‘545 auf Fr. 214‘665 steigende Gemeindebeitrag an die Repol aargauSüd. Die Kostensteigerung bei der Repol aargauSüd entsteht durch höheren Personalaufwand und geringere Bussenerträge. Für die externe Führung der Amtsvormundschaft werden wiederum Kosten von Fr. 320‘000 erwartet. Der Gemeindebeitrag an das Reg. Zivilstandsamt beläuft sich auf Fr. 26‘500 (Vorjahr Fr. 23‘540). Vom Reg. Betreibungsamt Kulm darf ein Überschussanteil von Fr. 35‘664 erwartet werden. Der Gemeindebeitrag an die Reg. Feuerwehr Mittleres Wynental beträgt Fr. 192‘340 (Vorjahr Fr. 198‘480). Der Beitrag an die Zivilschutzorganisation aargauSüd erhöht sich auf Fr. 83‘800 (Vorjahr Fr. 77‘580).
Bildung
Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 362‘179. Hauptgrund ist der um Fr. 523‘900 geringere Mietertrag der Schulliegenschaften. Von der Kreisschule aargauSüd muss für die Benützung der Schulanlage zukünftig mit massiv weniger Einnahmen gerechnet werden. Die nach der neuen Schulgeldverordnung berechneten Anlagekosten liegen mit Fr. 328’200 (Vorjahr Fr. 833’270) um Fr. 505’070 oder 60.6 % unter dem Vorjahreswert. An der Berechnung der Betriebskosten hat sich nichts geändert, diese sind abhängig von den Aufwendungen für den Schulbetrieb und den Liegenschaftsunterhalt. Für das Jahr 2026 wird mit Kosten von Fr. 406’400 (Vorjahr Fr. 425’230) gerechnet. Die Abweichung gegenüber dem Vorjahr beträgt Fr. 18’830 oder 4.4 %. Gesamthaft sinken die Einnahmen aus der Benützung der Schulanlage durch die Kreisschule aargauSüd um Fr. 523’900 oder 41.6 %. Zudem stellt der Kanton Aargau die Besoldungsanteile für Lehrpersonen und Schulleitungen aller Schulstufen den Gemeinden direkt in Rechnung. Im Gegenzug sinkt der Gemeindebeitrag an die Kreisschule aargauSüd um Fr. 274’000 auf Fr. 629’550.
Kultur, Sport und Freizeit
Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 46‘305. Hauptgrund ist der wiederum steigende Gemeindebeitrag an das Regionale Schwimmbad Mittleres Wynental. Dieser steigt um Fr. 86‘740 auf Fr. 461‘200. Mehrkosten entstehen hauptsächlich für den Ersatz der Dosieranlage (Fr. 47’000) und des Rasenmähers (Fr. 20’000).
Gesundheit
Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 167‘680. Die erwarteten Pflegerestkosten werden auf Fr. 600‘000 (Vorjahr Fr. 475‘000) steigen. Die Spitex Mittleres Wynental hat den Gemeindeanteil von Fr. 38 auf Fr. 45 pro EinwohnerIn angehoben. Damit steigt der Gemeindeanteil auf Fr. 172‘530 (Vorjahr Fr. 136‘600). Die Präventionskommission wird mit Fr. 1‘920 unterstützt. Für die Zahnkontroll- und Austrittsuntersuchungen der Schulkinder werden wiederum Fr. 13‘000 für Arzthonorare erwartet.
Soziale Sicherheit
Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 178’195. Der Verein Pro Jugend Mittleres Wynental (ehemals Jugendtreff) wird mit einem Beitrag von Fr. 9 pro EinwohnerIn unterstützt, was einem Jahresbeitrag von Fr. 34‘500 entspricht (Vorjahr Fr. 27‘500). Für die sozialpädagogische Familienbegleitung sind Fr. 30‘000 erfasst. Die materielle Hilfe an Schweizer und Ausländer wird voraussichtlich auf Fr. 1’150’000 (Vorjahr 1’000’000) ansteigen. Es werden jedoch auch höhere Rückerstattungen erwartet. Auch für Schutzsuchende aus der Ukraine und für Asylsuchende aus anderen Ländern wird von leicht steigenden Zahlen ausgegangen. Diese Kosten werden jedoch vollumfänglich durch den Bund übernommen. Die Gemeinde hat Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten in der Höhe von Fr. 1‘097‘600 (Vorjahr Fr. 955‘450) zu übernehmen.
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 45’850. Die Aufwendungen des Technischen Betriebes für den Strassenunterhalt werden anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden verrechnet. Dadurch ergeben sich Abweichungen zum Vorjahr. Die weiteren Positionen bewegen sich im Rahmen der Vorjahre.
Umweltschutz und Raumordnung
Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 22‘530. Die Aufwendungen des Technischen Betriebes für den Friedhofunterhalt werden anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden verrechnet. Dadurch ergeben sich Abweichungen zum Vorjahr. Das Budget der Wasserversorgung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 74‘740 (Vorjahr Fr. 18‘380) aus. Höhere Aufwendungen ergeben sich durch das Planungshonorar für das neue Grundwasserpumpwerk sowie höhere Abschreibungen. Die Abwasserbeseitigung erwirtschaftet voraussichtlich einen Ertragsüberschuss von Fr. 78‘970 (Vorjahr Fr. 89‘830). Für die Abfallwirtschaft wird ein Ertragsüberschuss von Fr. 52‘555 (Vorjahr Fr. 23‘060) erwartet. Der Bilanzfehlbetrag konnte mit dem Jahresabschluss 2024 vollständig abgetragen werden. Die Gewässer im Gemeindegebiet werden durch den Kanton unterhalten und der Gemeinde mit einem Kostenanteil von 50 % weiterverrechnet. Für das Jahr 2026 wird wiederum mit einem Kostenanteil von Fr. 22‘000 gerechnet.
Volkswirtschaft
Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 46‘615. Im Wesentlichen für die Kostensteigerung verantwortlich ist der notwendige Liegenschaftsunterhalt am Waldhaus Fornach, welcher mit Fr. 39‘630 veranschlagt wurde. Daneben verursachen die häufigeren Starkregenfälle Schäden an Flurwegen, welche den Aufwand des Technischen Betriebes in die Höhe treiben. Auch der Aufwand für die Bekämpfung von Neophyten nimmt zu. Der Gemeindebeitrag an den gemeinsamen Forstbetrieb Gränichen-Unterkulm beträgt unverändert Fr. 17‘600. Von der AEW wird eine Konzessionsentschädigung von Fr. 86‘000 erwartet.
Finanzen und Steuern
Der Nettoertrag steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 993‘615. Der Steuerabschluss Juli 2025 weist Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 7‘087‘576.20 (inkl. Nachträge aus Vorjahren) aus. Ausgehend vom zu erwartenden Steuerertrag 2025 von gerundet Fr. 7‘100‘000 wird die Prognose des Kantons Aargau zum Steuerwachstum von 2.5 % sowie die zusätzlich erwartete Bevölkerungsentwicklung, welche über der Prognose des Kantons Aargau liegt, berücksichtigt. Für das Jahr 2026 dürfen, mit einem unveränderten Steuerfuss von 115 %, Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 7‘410‘000 (inkl. Nachträge aus Vorjahren) erwartet werden. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung werden leicht höhere Quellensteuern von Fr. 310‘000 erwartet. Die Aktiensteuern zeigten in den Jahren 2023 und 2024 ein sehr erfreuliches Bild. Die hohen Steuererträge dieser beiden Jahre entstanden jedoch aufgrund eines einmaligen Gewinnes. Ab dem Jahr 2025 wird sich der Steuerertrag wieder auf dem gewohnten Niveau einfinden, weshalb auch für das Jahr 2026 von der gleichen Annahme von Fr. 360‘000 auszugehen ist. Die Grundstückgewinne sind schwer vorherzusagen, das Budget 2026 von Fr. 300‘000 stützt sich auf das Ergebnis 2024. Gegenüber dem Jahr 2025 geht der Finanzausgleich um Fr. 326‘000 zurück. Dieser Rückgang hat zwei Gründe. Einerseits sind die hohen Aktiensteuererträge der Jahre 2023 und 2024 eingeflossen und andererseits ist die Anzahl Personen, welche Sozialhilfe beziehen, seit dem Jahr 2022 rückläufig. Diese zwei Faktoren haben Einfluss auf den Steuerkraftausgleich, die Mindestausstattung und den Soziallastenausgleich. Der Feinausgleich pro EinwohnerIn wurde erneut gesenkt von bisher Fr. 25.10 auf neu Fr. 24.85. Er wird bis auf Weiteres, zusätzlich zum Finanzausgleich, ausgerichtet. Aufgrund der stetigen Arbeitszunahme beim Technischen Betrieb wurde per 2026 eine zusätzliche 100 %-Stelle bewilligt.
Investitionsrechnung
Die geplanten Investitionen im Jahr 2026 in der Höhe von Fr. 1’935’730 setzen sich im Detail wie folgt zusammen:
Bildung
Die Primarschule benötigt mehr Platz. Die Erweiterung der Schulanlage Färberacker wird Kosten von Fr. 5‘475‘000 verursachen, wovon im Jahr 2026 Fr. 2‘400‘000 anfallen werden. Für die Kreisschule aargauSüd wird eine weitere Jahrestranche von Fr. 27‘000 der über fünf Jahre (2025 bis 2029) gestaffelten Ausstattung der Lernenden mit digitalen Endgeräten fällig. Dieser Kredit wurde an der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023 bewilligt.
Verkehr
Gemäss Investitionsplan des Kantons Aargaus werden für die Kantonsstrassen im Jahr 2026 folgende Dekretsbeiträge fällig: Eigentrassierung/Knoten Böhlerstrasse Fr. 160’000; Ausbau/Gehweg Böhlerstrasse West Fr. 581‘000; Ersatz Wynabrücke Böhlerstrasse Fr. 35‘000; Umbau der WSB-Haltestelle in Teufenthal, mit Auswirkungen auf die Kantonsstrasse bis nach Unterkulm, Fr. 20‘000.
An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 wurde der Kredit für die Erschliessung des Industriegebietes Feldmatte in der Höhe von Brutto Fr. 3‘005‘340, verbunden mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 427‘000 an die Gemeinde Teufenthal, genehmigt. Für diese Erschliessung werden im Jahr 2026 voraussichtlich Fr. 1‘405‘000 zuzüglich den Fr. 427‘000 zur Zahlung fällig und es können Fr. 787‘000 an Erschliessungsbeiträgen erwartet werden. Zudem muss der Belag des Waldeggweges ab der Liegenschaft Einschlagstrasse 9 bis zur Liegenschaft Waldeggweg 10 vollständig ersetzt werden. Dafür wurden Kosten von Fr. 83‘000 veranschlagt. Daneben sind für den jährlichen Rahmenkredit für den Strassenunterhalt Fr. 60’000 vorgesehen.
Eigenwirtschaftsbetriebe
Wasserversorgung
a) Erfolgsrechnung
Das Budget der Wasserversorgung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 74‘740 (Vorjahr Fr. 18‘380) aus. Das Ergebnis weist darauf hin, dass der Wasserpreis bald angehoben werden muss. Die Gründe sind höhere Stromkosten, höhere Materialpreise sowie die Mehrabschreibungen aufgrund der getätigten Investitionen. Hinzu kommen die Kosten für die Projektierung des geplanten neuen Grundwasserpumpwerkes.
Die zuverlässige Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit einwandfreiem Trinkwasser erfordert den stetigen und professionellen Unterhalt des Leitungsnetzes. Dies verursacht Personal- und Sachaufwendungen in der Höhe von Fr. 584’270. Die Erträge aus dem Wasserverkauf wurden unverändert mit Fr. 1.50/m3 kalkuliert. Zusammen mit der Entschädigung für Hydranten sowie den Erträgen aus Dienstleistungen für Dritte belaufen sich die Einnahmen auf total Fr. 509’530.
Benützungs-Gebühren:
Der Wasserzins wurde für das Jahr 2026 unverändert mit Fr. 1.50/m3 berechnet. Um den geplanten Bau des neuen Grundwasserpumpwerkes finanzieren zu können, ist ab dem Jahr 2027 mit einer Preiserhöhung zu rechnen.
b) Investitionsrechnung
An der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023 wurde ein Kredit von Fr. 357’000 für die 2. Etappe der Sanierung der Wasserleitung auf dem Wannenhof genehmigt. Zwischen den Hydranten Nr. 6 bis 10 ist der Ersatz der Leitungen auf 625 m Länge vorgesehen. Der Baubeginn wurde auf das Jahr 2026 verschoben.
Das «Generelle Wasserversorgungsprojekt» sieht verschiedene Massnahmen vor, welche die Versorgung des Gemeindegebietes mit Trinkwasser sicherstellen. Es bezeichnet die notwendigen Leitungen und Anlagen und zeigt die dafür benötigten finanziellen Mittel auf. Für das Jahr 2026 ist für Fr. 90’000 die Umlegung der Leitung im Bereich des Knotens Böhlerstrasse vorgesehen.
Im Waldeggweg muss für Fr. 264’000 auf einer Länge von 157 Metern eine knapp 70 Jahre alte Grau-Gussleitung ersetzt werden. Gleichzeitig wird die Abwasserleitung erneuert, welche teilweise unter den Gebäuden verläuft. Diese wird neu unter der Strasse geführt. Der Belag des Waldeggweges befindet sich ebenfalls in einem schlechten Zustand und wird ab der Einschlagstrasse 9 bis zum Waldeggweg 10 vollständig ersetzt. Dieses Projekt wird der Gemeindeversammlung vom 27. November 2025 zum Beschluss vorgelegt.
Es werden Wasseranschlussgebühren von Fr. 40’000 erwartet.
Abwasserbeseitigung
a) Erfolgsrechnung
Die Abwasserbeseitigung erwirtschaftet voraussichtlich einen Ertragsüberschuss von Fr. 78’970 (Vorjahr Fr. 89’830). Der geringere Überschuss ist auf den höheren Betriebsbeitrag an die ARA sowie die höheren Abschreibungen aufgrund der getätigten Investitionen zurückzuführen.
Im Bereich der Siedlungsentwässerung müssen vielfältige Vorgaben von Bund und Kanton zum Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer erfüllt werden. Um diesen Vorgaben Rechnung zu tragen, ist das bestehende Leitungsnetz laufend zu unterhalten. Die Personal- und Sachaufwendungen dafür betragen Fr. 305’240. Die Entschädigung an den Abwasserverband Mittleres Wynental beträgt mutmasslich Fr. 299’200. Der Kostenteiler wird nach Einwohnerzahl und Betrieben mit stark belastetem Abwasser ermittelt. Der Anteil der Gemeinde Unterkulm beträgt 39.2 % (Vorjahr 38.2 %). Die Erträge der Abwasserbeseitigung belaufen sich auf Fr. 683’410.
Benützungs-Gebühren:
Die Abwassergebühren wurden für das Jahr 2026 unverändert mit Fr. 1.60/m3 berechnet. Die Höhe der Gebühren wird unter Einbezug der anstehenden Investitionen sowie des vorhandenen Kapitalpolsters im Jahr 2026 einer Überprüfung unterzogen.
b) Investitionsrechnung
Aufgrund des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern sind vielfältige Massnahmen umzusetzen, welche im «Generellen Entwässerungsplan» (GEP) festgehalten sind. Folgende Massnahmen werden im Jahr 2026 umgesetzt:
Sanierung der Kanalisationsleitung im Gebiet Einschlag-Eingelände auf einer Länge von 380 m. Gesamtkosten: Fr. 225’000, davon im Jahr 2026: Fr. 150’000
Erneuerung Generelle Entwässerungsplanung. Gesamtkosten: Fr. 644’500, davon im Jahr 2026: Fr. 250’000
Ersatz der Regenbeckensteuerung und Anbindung an die ARA. Gesamtkosten: Fr. 240’000, davon im Jahr 2026: Fr. 130’000
Sanierungsleitung Tüelen (Vorprojekt) mit einer Gesamtlänge von 923 m. Gesamtkosten: Fr. 366’000, davon im Jahr 2026: Fr. 266’000
Meteorwasserleitung Bereich K242 mit Gleisquerung. Gesamtkosten: Fr. 120’000, davon im Jahr 2026: Fr. 120’000
Die Abwasser-Sammelleitung vom Waldeggweg bis zum Oberen Eingeländeweg wurde in den 50er-Jahren erbaut und verläuft teilweise unter Gebäuden. Zur Entflechtung soll auf einer Länge von 105 Metern eine neue Leitung unter der Strasse geführt werden. Zeitgleich werden auch die alte Wasserleitung sowie der Belag des Waldeggweges vollständig ersetzt. Die Kosten der neuen Abwasserleitung belaufen sich auf Fr. 213’000 und werden der Gemeindeversammlung vom 27. November 2025 zum Beschluss vorgelegt.
An das Projekt «Regionalisierung WSU» hat die ARA Mittleres Wynental einen Beitrag von Fr. 420’000 zu leisten. Der Investitionsanteil der Gemeinde Unterkulm beträgt Fr. 41’155. In diesem Projekt geht es um die Prüfung eines Zusammenschlusses der verschiedenen Abwasserverbände im Wynen- und Suhrental.
Es werden Kanalisationsanschlussgebühren von Fr. 100’000 erwartet..
Abfallwirtschaft
a) Erfolgsrechnung
Die Abfallwirtschaft erwirtschaftet voraussichtlich einen Ertragsüberschuss von Fr. 52’555 (Vorjahr Fr. 23’060). Durch die verzögerte Inbetriebnahme der Biogasanlage und damit die längere und günstigere Ablieferung nach Gränichen, konnte der gesamte Bilanzfehlbetrag per 31. Dezember 2024 getilgt werden. Dieser Budgetposten entfällt deshalb bereits ab dem Jahr 2025, wodurch auch das Ergebnis 2025 besser ausfallen dürfte.
Aufgrund des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern sind im Kanton Aargau die Gemeinden für die umweltgerechte Entsorgung der Siedlungsabfälle verantwortlich. Für das Einsammeln der Abfälle im Siedlungsgebiet sowie den Betrieb der Abfallsammelstellen Juch, Binzhaldenstrasse und Wannenhof entstehen Personal- und Sachaufwendungen im Umfang von Fr. 357’480. Hinzu kommen Kosten von Fr. 62’000 für die Entsorgung in der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs und Fr. 51’000 für die Ablieferung von Grüngut in die Biogasanlage der GPA Green Power Aarau AG. Die Erträge aus den Kehrichtgebühren und aus dem Erlös von Wertstoffen betragen Fr. 523’035.
Benützungs-Gebühren:
Die Abfallgebühren wurden für das Jahr 2026 unverändert berechnet.
b) Investitionsrechnung
Die Dienstleistungen für die Entsorgung, Verwertung und Verbrennung der Siedlungsabfälle werden eingekauft. Es sind deshalb keine Investitionen notwendig.
Finanzplanung 2025 – 2029
Erläuterungen zum Finanzplan
Der Aufgaben- und Finanzplan enthält alle zum heutigen Zeitpunkt bekannten zukünftigen Investitionen, zudem den Rechnungsabschluss 2024, das Budget 2025 mit der aktualisierten Hochrechnung, das Budget 2026 sowie die Zahlen der Planjahre 2027 bis 2035 aufgrund von Erfahrungswerten und Prognosen von Kanton und Gemeinde. Die Ergebnisse zeigen einen allfälligen Handlungsbedarf auf und dienen als Planungsinstrument. Das Investitionsvolumen liegt in der Planperiode 2026 bis 2030 bei rund 18 Millionen Franken. Davon fliessen 11 Millionen Franken in neuen Schulraum und 7 Millionen Franken in Kantons- und Gemeindestrassen.
Per 31. Dezember 2024 waren in Unterkulm 3’790 Personen wohnhaft. Durch die weiterhin rege Bautätigkeit wird die Bevölkerung bis Ende 2025 auf voraussichtlich 3’834 Personen anwachsen. Aufgrund des ungewöhnlich hohen Investitionsvolumens wird die Nettoschuld pro EinwohnerIn während der Planperiode die vom Kanton vorgesehene Verschuldungsgrenze von Fr. 2’500 überschreiten. Der Höhepunkt wird im Jahr 2031 mit Fr. 4’097 erreicht. Anschliessend sinkt die Nettoschuld kontinuierlich wieder bis auf Fr. 3’328 im Jahr 2035.
Damit die geplanten Investitionen finanziert werden können oder das zur Finanzierung der Investitionen aufgenommene Kapital innert nützlicher Frist amortisiert werden kann, fordert der Kanton einen Selbstfinanzierungsanteil von mindestens 10 %. Während der Planperiode liegt der Selbstfinanzierungsanteil der Gemeinde Unterkulm zwischen 0 % und 5 %. Dieser tiefe Wert und somit die geringe Selbstfinanzierung liegt am weiterhin unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Steuerertrag von Fr. 2’077, welcher rund 30 % unter dem Kantonsmittel von Fr. 2’987 liegt.
Zielsetzungen
Die zwei vergangenen Jahresabschlüsse haben mit ihren sehr guten Ergebnissen dafür gesorgt, dass der Neubau des 4-fach Kindergartens aus eigenen Mitteln finanziert werden konnte. Zudem muss auch in den Jahren 2025 und 2026 voraussichtlich kein zusätzliches Kapital beschafft werden. Diese zwei sehr guten Jahre 2023 und 2024 werden sich jedoch in absehbarer Zeit nicht wiederholen, da das dafür verantwortliche Ereignis einmalig war. Die Schattenseite davon ist, dass der Finanzausgleich verspätet reagiert und im Budget 2026 um Fr. 326’000 tiefer ausfällt als noch im Jahr 2025 und sogar um Fr. 397’000 tiefer als im Jahr 2024. Aufgrund der Steuerprognose ist davon auszugehen, dass der Finanzausgleich in naher Zukunft wieder steigt. Im Finanzplan wurde von einem gleichbleibenden Finanzausgleich ausgegangen und der Steuerfuss wurde bei 115 % belassen. Gleichwohl ist zu sehen, dass die Nettoschuld pro EinwohnerIn bis Ende Planperiode wieder kontinuierlich sinkt. Einerseits geschieht dies durch das prognostizierte Bevölkerungswachstum und andererseits durch den wieder abnehmenden Investitionsbedarf.
Durch die vorgesehene Steuergesetzrevision 2027 prognostiziert der Kanton Aargau für das Jahr 2027 ein Nullwachstum und für das Jahr 2028 sogar ein Minuswachstum von 1 %. Erst ab dem Jahr 2029 sieht die Prognose ein Wachstum von 2 % vor. Auch wenn sich der Gemeinderat dafür einsetzt, die Steuergelder wirtschaftlich und sparsam einzusetzen, ist es aus heutiger Sicht unumgänglich, den Steuerfuss zukünftig anzuheben. Falls sich die Steuern jedoch entgegen der Prognose positiver entwickeln, ist der Gemeinderat zuversichtlich, die Gemeindefinanzen mit einem unveränderten Steuerfuss von 115 % im Lot zu halten. Aus diesem Grund wird das vorliegende Budget 2026 mit einem unveränderten Steuerfuss von 115 % und einem Aufwandüberschuss von Fr. 888’000 vorgelegt.
Antrag:
Genehmigung des Budgets für das Jahr 2026 mit einem Steuerfuss von 115 %.
Der Strassenbelag des Waldeggweges befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Vor der Belagserneuerung sollen die bestehende Wasserleitung saniert und die Abwasserleitung teilweise verlegt werden. Der Sanierungsperimeter erstreckt sich ungefähr von der Liegenschaft Einschlagstrasse 9 bis zur Liegenschaft Waldeggweg 10.
Sanierungsprojekt
Wasser
Die knapp 70 Jahre alte Grau-Gussleitung DN 100 mm im Waldeggweg soll innerhalb des Sanierungsperimeters vollständig durch eine neue Kunststoff-Druckrohrleitung PE 160/130.8 mm ersetzt werden. Die neue Leitung hat eine Länge von rund 157 Metern. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse muss die Leitung an Ort ersetzt werden. Dies bedingt, dass bei den diversen Etappen des Ersatzes die Liegenschaften über Provisorien versorgt werden müssen. Alle 10 Hausanschlussleitungen werden im Strassenbereich komplett durch die Gemeinde ersetzt. 6 Hausanschlüsse müssen neu auch mit einem Hausanschluss-Schieber ausgerüstet werden. Im Bereich der Einschlagstrasse wird die 1972 gebaute duktile Guss-Transportleitung DN 150 mm, infolge des Belagsersatzes, ebenfalls auf einer Länge von rund 35 Metern ersetzt. Verlegt wird eine Kunststoff-Druckrohrleitung PE 200/163.6 mm. Im Bereich des Belagsersatzes beim Krummackerweg wird der Abschnitt der 1949 gebauten bestehenden Grau-Gussleitung DN 100 mm auf einer Länge von rund 13 Metern durch eine neue Kunststoff-Druckrohrleitung PE 160/130.8 mm (Klasse S5) ersetzt.
Abwasser
Die in den 50er-Jahren erbaute Abwasser-Sammelleitung vom Waldeggweg bis zum Oberen Eingeländeweg verläuft teilweise unter Gebäuden und soll mittels einer neuen Leitung entflochten werden. Die neue Leitung hat eine Länge von rund 105 Metern und wird mittig in der Strasse geführt. Sie dient der Entwässerung der Liegenschaften Waldeggweg 4, 6, 8 sowie der noch nicht überbauten Parzelle 1342. Die bisherige Sammelleitung dient künftig nur noch der Entwässerung der Liegenschaft Waldeggweg 5.
Belagssanierung
Der Belag des Waldeggweges befindet sich in einem schlechten Zustand und soll ab der Liegenschaft Einschlagstrasse 9 bis zur Liegenschaft Waldeggweg 10 vollständig ersetzt werden. Durch die Alterung des Belages sind vermehrt Sprödrisse, Abplatzungen und Ausbrüche entstanden. Die oberflächliche Struktur ist durch zahlreiche Belagsflicke stark in Mitleidenschaft gezogen. Nach Abschluss der Werkleitungs-Sanierungen sollten in den nächsten Jahren keine Strassenaufbrüche mehr notwendig sein, weshalb der Zeitpunkt für eine Gesamtsanierung ideal ist.
Sanierungskosten
Die Gesamtkosten für die Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Antrag
Genehmigung eines Kredites von Fr. 560’000 inkl. MwSt. für den Ersatz der Wasserleitung Waldeggweg mit gleichzeitiger Belagssanierung und Verlegung der bestehenden Abwassersammelleitung.
Am 15. Mai 2025 hat die Gemeindeversammlung für die Planung der Erweiterung der Schulanlage Färberacker einen Kredit von Fr. 270‘000 inkl. MwSt. genehmigt. Im Rahmen dieses Traktandums hat der Gemeinderat aufgezeigt, dass die bestehenden Schulräume aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen zunehmend überbelegt sind und dringend weitere Räumlichkeiten geschaffen werden müssen, um den Schulbetrieb in der geforderten Qualität weiterhin gewährleisten zu können. Bereits im Antrag für den Planungskredit wurden mehrere Varianten geprüft. Aus wirtschaftlichen wie auch betrieblichen Gründen hat sich der Gemeinderat für die Variante «Aufstockung der Turnhalle» entschieden. In Zusammenarbeit mit der coora Architektur AG, Langenthal, liegt nun ein ausgereiftes Bauprojekt vor, das Funktionalität, Nachhaltigkeit und architektonische Qualität verbindet.
Baubeschrieb
Aufstockung Turnhalle
Das Herzstück des Projektes ist die Aufstockung über den Garderoben der Turnhallen. Hier entstehen vier neue Schulzimmer sowie eine Aula, die sich in Architektur und Proportion harmonisch am Bestand orientieren. Ergänzt werden diese durch einen Gruppenraum und einen zentralen Materialraum.
Die grosszügige Korridorsituation bietet den Schülerinnen und Schülern zusätzliche Aufenthaltsflächen für kurze Pausen und fördert so ein offenes, lebendiges Lernumfeld. Eine neue Erschliessung auf der Ostseite – mit Treppenhaus und Lift – ermöglicht künftig die barrierefreie Erreichbarkeit der Schulanlage. Zugleich werden die brandschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt, sodass die Turnhallen neu mit bis zu 200 Personen pro Halle genutzt werden dürfen.
Die Aufstockung erfolgt in nachhaltiger Holzbauweise mit vorvergrauten Schindeln und fügt sich so elegant in das bestehende Ensemble ein. Stahlstützen tragen die auskragenden Bauelemente, Betonflächen akzentuieren die Eingangsbereiche. Mit der angestrebten Minergie-P-Zertifizierung, moderner Lüftung und natürlichen Materialien wird ein gesundes, angenehmes Raumklima geschaffen – ein entscheidender Faktor für erfolgreiches Lernen. Das Dach wird erneut der Genossenschaft kulmsolar zur Verfügung gestellt, welche eine Solaranlage realisiert. Die gewonnene Energie fliesst direkt in den Betrieb der Schule – ein weiterer Schritt hin zu einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Infrastruktur.
Aussenräume
Die Aufstockung schafft nicht nur neue Räume, sondern auch eine überdachte Pausenfläche. Der Pausenplatz wird aufgewertet: Sitzmöglichkeiten, Bäume und ein Kiesbelag sorgen für ein angenehmeres Klima und laden zum Verweilen ein. Eine kleine Kletterwand ergänzt das Bewegungsangebot, während neue Sitzstufen am Zugang zum Sportplatz den Ankunftsbereich prägen. Der bestehende Brunnen bleibt als identitätsstiftendes Element erhalten.
Anpassungen Schulhaus Färberacker 2
Im Schulhaus Färberacker 2 entstehen zusätzliche Räume für Logopädie, Schulsozialarbeit sowie Gruppenunterricht. Brandschutzmassnahmen erhöhen die Sicherheit. Im Schulhaus Färberacker 1 sind ausschliesslich Umnutzungen mit minimalen Eingriffen vorgesehen.
Mehrwert gegenüber Studie
Im Vergleich zur Grobstudie bringt das Projekt wesentliche Verbesserungen:
nachhaltige Ausführung im Minergie-P-Standard,
sämtliche Geräteräume bleiben erhalten,
optimierte Erschliessung mit grösserem Treppenhaus und zusätzlichen WC-Anlagen,
rollstuhlgerechte Erschliessung aller Ebenen durch Liftanlage,
unabhängige Nutzbarkeit von Turnhalle und Erweiterung,
zusätzlicher Materialraum durch intelligente Anordnung der Fluchttreppe,
natürliche Aufwertung der Aussenräume mit Umgebungsgestaltung,
wesentliche Verbesserung des Brandschutzes im Schulhaus Färberacker 2.
Die Asbest-Untersuchung ist negativ verlaufen und es wurden keine Schadstoffe in den von der Sanierung und Erweiterung betroffenen Gebäuden festgestellt.
Termine
Der Baustart ist im Juli 2026 geplant. Lärmintensive Arbeiten erfolgen in den Sommerferien, um den Betrieb so wenig wie möglich zu stören. Die Bauzeit beträgt rund ein Jahr. Der Turnhallenbetrieb wird lediglich während vier bis acht Wochen pro Halle eingeschränkt.
Finanzielles
Die Baukosten betragen insgesamt Fr. 5‘475‘000 und basieren auf einem Kostenvoranschlag mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10 %. Der Kredit beinhaltet folgende Positionen:
Das Bauprojekt soll aus Urheberrechts- und Kostengründen mit dem planenden Architekturbüro Coora Architektur AG, Langenthal, realisiert werden. Das Planungsbüro hat durch die Erarbeitung des Bauprojektes umfangreiche Vorkenntnisse und Konzepte entwickelt, welche für die Umsetzung wertvoll sind.
Im Rahmen der Genehmigung des Planungskredites hat der Gemeinderat aufgezeigt, dass die Investition bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen ohne Steuererhöhung realisiert werden kann. In den vergangenen Jahren wurde für die Schulraumerweiterung der Primarschule mit einer Investition von 7 Millionen Franken gerechnet. Der aktuelle Kreditantrag liegt deutlich unter diese Prognose. Im Finanzplan 2026 ist der beantragte Gesamtkredit berücksichtigt. Eine Realisierung der Schulraumerweiterung führt, unter Berücksichtigung der übrigen Investitionen und bei Beibehaltung des Steuerfusses von 115 %, bis ins Jahr 2027 zu einer Verschuldung von rund 6.4 Millionen Franken resp. einer Nettoschuld von Fr. 1‘600 pro EinwohnerIn. Die kantonalen Vorgaben lassen eine Verschuldung bis Fr. 2’500 pro EinwohnerIn zu.
Fazit
Mit der Erweiterung der Schulanlage Färberacker schaffen wir Lernräume, die den Ansprüchen einer modernen Bildung entsprechen: Räume, die nicht nur funktional sind, sondern auch Offenheit, Begegnung und Kreativität fördern. Helle Klassenzimmer, flexible Gruppenräume und eine Aula als gemeinschaftlicher Ort ermöglichen vielfältige Lernformen und stärken die Freude am gemeinsamen Entdecken und Gestalten. Auch die Aussenräume tragen dazu bei, dass die Schule nicht nur Lern-, sondern auch Lebensraum ist – ein Ort, an dem sich Kinder wohlfühlen und ihre Potenziale entfalten können.
Gleichzeitig ist das Projekt finanziell solide abgestützt. Die Investition ist vollständig im Finanzplan berücksichtigt, ohne dass eine Anpassung des Steuerfusses erforderlich wird. Auch nach Umsetzung des Projekts bleibt die Nettoverschuldung der Gemeinde klar innerhalb der kantonal vorgegebenen Verschuldungsgrenze.
Dieses Projekt ist deshalb weit mehr als ein Bauvorhaben: Es ist ein klares Bekenntnis zu qualitativ hochwertigem Unterricht, zu attraktiven Lernfeldern und zu einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung – getragen von pädagogischer Weitsicht und finanzieller Vernunft.
Antrag
Genehmigung eines Kredites von Fr. 5’475’000 inkl. MwSt. für die Erweiterung der Schulanlage Färberacker mit Aussenraumgestaltung.
Seit 2016 verpflichtet das kantonale Kinderbetreuungsgesetz die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen und die Eltern nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu unterstützen.
Gestützt auf diese Bestimmungen hat die Gemeindeversammlung am 23. November 2017 das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement) genehmigt. Das Reglement wurde per 01. August 2018 in Kraft gesetzt. Die Anwendung des Reglements in der Praxis hat gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen Änderungen notwendig sind und das Reglement den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss.
Änderungen
An den grundlegenden Strukturen der Subvention familienergänzender Kinderbetreuung in der Gemeinde Unterkulm werden keine Änderungen vorgenommen. Nach wie vor beteiligt sich die Gemeinde Unterkulm an den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung mittels Betreuungsgutscheinen. Auch am Berechnungsmodell mit dem steuerbaren Einkommen und dem steuerbaren Vermögen, der Abstufung der Höhe der Betreuungsgutscheine sowie den Sockelbeiträgen, welche die Eltern in jedem Fall selbst zu leisten haben, wird festgehalten. Nebst geringfügigen formellen Anpassungen betreffen die wesentlichsten materiellen Änderungen folgende Bereiche:
Maximale Höhe Betreuungskosten
Das aktuelle Reglement legt den Höchstbetrag der anrechenbaren Betreuungskosten fest, der bei der Berechnung der Betreuungsgutscheine berücksichtigt wird. Dieser dient dem Ziel, eine Überwälzung unverhältnismässig hoher Betreuungskosten auf die Allgemeinheit zu vermeiden. Derzeit beträgt der Höchstbetrag Fr. 100 pro Betreuungstag, unabhängig davon, wie hoch die effektiven Kosten ausfallen, wie alt das Kind ist und ob es sich um einen ganzen oder einen halben Betreuungstag handelt.
Der im Reglement von 2017 festgelegte Höchstbetrag von Fr. 100 pro Betreuungstag entsprach damals den durchschnittlichen Kosten eines regulären Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte. Seit 2017 haben jedoch verschiedene Entwicklungen (Teuerung 8 %) dazu geführt, dass dieser Betrag heute nicht mehr realistisch ist. In der Region betragen die Kosten für eine Ganztages-Betreuung mittlerweile zwischen Fr. 105 und Fr. 165, je nach Alterskategorie.
Anstatt wie bisher einen einheitlichen Höchstbetrag für alle Betreuungsangebote und alle Alterskategorien festzulegen, werden neu die Empfehlungen (Normkosten) der Fachstelle Kinder und Familien K & F für die Bestimmung des Höchstbetrages als verbindlich erklärt. Die Fachstelle Kinder und Familien K & F ist eine unabhängige und politisch neutrale Fachstelle für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und hat in der Vergangenheit den Kanton sowie die Gemeinden bei der Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes unterstützt. Die Normkosten bilden den Durchschnittswert des Betreuungsangebotes im Kanton Aargau ab und beinhalten einerseits die Normkosten für die Kindertagesstätten und andererseits jene für Tagesfamilien und Tagesstrukturen. Mit der Festlegung von Alterskategorien berücksichtigen die Normkosten den unterschiedlich hohen Betreuungsaufwand je nach Alter der Kinder. Nebst der Unterscheidung nach Alterskategorie wird zudem zwischen ganzen Betreuungstagen, halben Betreuungstagen und der Betreuung nach Stunden differenziert. Die Normkosten werden von der Fachstelle jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Normkosten 2025 können ergänzend zu diesem Traktandum heruntergeladen resp. eingesehen werden. Von den Normkosten resp. von den effektiven Kosten (wenn diese tiefer sind) wird weiterhin ein Anteil von 50 % (Spielgruppen) resp. 25 % (alle übrigen Betreuungsangebote) abgezogen, der unabhängig von den Einkommensverhältnissen in jedem Fall von den Eltern finanziert werden muss.
Subventionen bei selbstständiger Tagesfamilie
Das aktuell gültige Reglement hält in § 4 sowie in Anhang B fest, dass nur Angebote von Tagesfamilien unterstützt werden, die durch einen offiziellen Regionalverband (Tagesfamilienverein Region Aarau und Kulm oder Tagesfamilien Schweiz) vermittelt wurden. Eltern, deren Kinder von selbstständigen Tagesfamilien betreut werden, haben demnach aktuell keinen Anspruch auf Subventionen. Diese Bestimmung hat bei selbstständigen Tagesfamilien und betroffenen Elternteilen in der Vergangenheit teilweise zu Unmut geführt aus dem Grund, dass selbstständige Tagesfamilien qualitativ nicht zwingend schlechter seien als solche, die über einen Verband angestellt sind.
Neu können Eltern, deren Kinder von selbstständigen Tagesfamilien betreut werden, ebenfalls ein Gesuch um Betreuungsgutscheine einreichen. Dies gilt jedoch nur für Tagesfamilien, die sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu betreuen. Es muss sich somit um ein offizielles Angebot handeln. Damit ist ausgeschlossen, dass Subventionen beantragt werden können von Eltern, deren Kinder beispielsweise von Bekannten, Grosseltern usw. regelmässig betreut werden.
Der genaue Wortlaut sämtlicher Anpassungen im Kinderbetreuungsreglement kann der synoptischen Darstellung entnommen werden, welche ergänzend zu diesem Traktandum heruntergeladen resp. eingesehen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Um die möglichen finanziellen Auswirkungen der Anpassung des Höchstbetrages auf die Normkosten der Fachstelle Kinder und Familien K & F aufzuzeigen, wurde eine Berechnung anhand der aktuellen Fälle vorgenommen. Würden alle laufenden Fälle (Stand September 2025) unter Anwendung der neuen Normkosten berechnet, ergäbe dies Mehrkosten in der Höhe von rund Fr. 4’800 pro Jahr (rund 4 % verglichen mit dem Jahr 2024). Die Erhöhung bewegt sich somit im Rahmen der Teuerung, die seit dem Jahr 2017 angefallen ist.
Nicht abschätzbar sind die Mehrkosten, die durch die Subventionen für Kinder bei selbstständigen Tagesfamilien anfallen, da die Einkommenssituationen der Eltern nicht bekannt sind und nicht vorausgesagt werden kann, wie viele Gesuche eingereicht werden. Im Rahmen der Aufsicht der Tagesfamilien durch den Gemeinderat ist zurzeit lediglich eine Tagesfamilie bekannt, welche von dieser Änderung betroffen sein wird.
Fazit
Ohne eine Anpassung der Betreuungsgutscheine sind die Familien gezwungen, die steigenden Kosten der Kindertagesstätten selbst zu tragen. Der Anreiz, auch als Eltern weiterhin am Erwerbsleben teilzunehmen, würde dadurch reduziert, da die Betreuungskosten mit dem erzielten Einkommen teilweise nicht mehr tragbar sind. Um die Attraktivität von Unterkulm als familienfreundliche Gemeinde zu sichern, ist es erforderlich, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und mit einem zeitgemässen Reglement die entsprechenden Grundlagen zu schaffen.
Antrag
Genehmigung des revidierten Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung mit Inkraftsetzung per 01. August 2026.