Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 liegt zusammen mit den übrigen Gemeindeversammlungsakten vom 4. bis 21. November 2024 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Antrag
Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024.
Entgegen der sehr optimistischen Prognose des Kantons entwickelt sich der Steuerertrag eher verhalten. Zwar konnten in den Jahren 2023 und 2024 bei den juristischen Personen hohe Mehrerträge verzeichnet werden, bei den natürlichen Personen hingegen hinken die Steuereingänge den Erwartungen hinterher. Der Steuerertrag pro Kopf liegt in Unterkulm nach wie vor bei sehr tiefen Fr. 1‘965, der kantonale Mittelwert liegt bei Fr. 2‘923. Für das Jahr 2025 erwartet das Kantonale Steueramt ein Wachstum von 3 % gegenüber dem Budget 2024. Aufgrund des Steuerertrages 2023 sowie der Entwicklung im Jahr 2024 kann davon ausgegangen werden, dass der Steuerertrag im Budget 2024 zu positiv bewertet wurde. Aufgrund dessen liegt der budgetierte Steuerertrag 2025 unter demjenigen vom Jahr 2024. Ob sich durch den Bezug der 2. Etappe der KWC-Überbauung im Herbst 2024 der Steuerertrag noch in die prognostizierte Richtung entwickelt, wird erst die Zukunft zeigen.
Mit dem Bevölkerungswachstum steigt der Bedarf an Schulraum. Nach der Fertigstellung des neuen 4-fach Kindergartens steht bereits die Planung und Realisierung des Raumbedarfs der Primarschule an. Die Erschliessung Feldmatte ist in der Bauphase und an den diversen Kantonsstrassenprojekten hat die Gemeinde Unterkulm ihren Anteil zu leisten. Die Nettoschuld pro EinwohnerIn wird dadurch kurzfristig den vom Kanton als tragbar eingestuften Grenzwert von Fr. 2‘500 übersteigen. Das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung der Rechnungen 2022 und 2023, der Budgets 2024 und 2025 sowie der Planjahre 2026 bis 2028 ist positiv und die Vorgabe eines mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts kann eingehalten werden.
Für das Jahr 2025 ist der Gemeinde Unterkulm ein Finanz- und Lastenausgleich von Fr. 2’347’000 zugesichert. Dies entspricht einer Abnahme gegenüber dem Jahr 2024 von Fr. 78‘000. Aufgrund der seit dem Jahr 2022 rückläufigen Fallzahlen im Bereich der Sozialhilfe ist davon auszugehen, dass der Finanz- und Lastenausgleich auch in den kommenden Jahren geringer ausfallen wird. Der Feinausgleich pro EinwohnerIn wurde auf Fr. 25.10 festgelegt (Vorjahr Fr. 25.50). Dieser wird zusätzlich zum Finanz- und Lastenausgleich ausgerichtet und soll die Bilanz zwischen dem Steuerfussabtausch und der optimierten Aufgabenteilung ausgleichen.
Das Budget 2025 basiert auf einem unveränderten Gemeindesteuerfuss von 115 % und zeigt einen erwarteten Aufwandüberschuss von Fr. 268‘425. Der Finanzplan zeigt die künftige Entwicklung des Finanzhaushaltes bis ins Jahr 2029 auf.
Dreistufige Erfolgsrechnung Einwohnergemeinde
Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit weist einen Verlust von Fr. 2‘161‘355 aus. Es zeigt Aufwand und Ertrag der hoheitlichen Tätigkeit aus steuerfinanzierten Leistungen. Dies sind die Aufwendungen und Erträge sämtlicher Verwaltungsabteilungen, die Erträge aus Steuereinnahmen von Fr. 7‘800’000, aus dem Finanz- und Lastenausgleich sowie dem Feinausgleich von Fr. 2‘437‘200. Der Finanzausgleich setzt sich aus den Faktoren Steuerkraft, Mindestausstattung, Bildungslasten sowie Soziallasten zusammen. Der wichtigste Faktor für die Gemeinde Unterkulm ist nach wie vor die Steuerkraft pro Kopf. Diese liegt mit Fr. 1‘965 um Fr. 958 oder 32.8 % deutlich unter dem Kantonsmittel von Fr. 2‘923. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Steuerkraft pro Kopf in Unterkulm um immerhin 1.3 % zulegen, das Kantonsmittel steigt wiederum um 0.8 %.
Das Ergebnis aus Finanzierung von Fr. 1‘332‘205 setzt sich aus den Aufwendungen und Erträgen der Liegenschaften sowie aus den Zinsen zusammen. Den grössten Anteil am Ertrag haben die Mietzinseinnahmen der Schulliegenschaften mit Fr. 1‘275‘360. Als operatives Ergebnis wird ein Verlust von Fr. 829‘150 erwartet.
Der Aufwertungsreserve können Fr. 560‘725 entnommen werden. Diese Entnahme wird als ausserordentliches Ergebnis ausgewiesen. Die Aufwertungsreserve steht bis und mit Rechnungsjahr 2038 für Entnahmen zur Kompensation von Mehrabschreibungen zur Verfügung und wird jährlich um Fr. 40’540 gekürzt. Demzufolge resultiert als Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung ein Aufwandüberschuss von Fr. 268‘425. Dieser wird dem Eigenkapital entnommen.
Erläuterungen zu den einzelnen Abteilungen
Entwicklung Nettoaufwand
Allgemeine Verwaltung
Aufgrund der Bautätigkeit werden Aufwendungen der Bauverwaltung von Fr. 200‘000 erwartet. Die Einnahmen aus Baugebühren hingegen sind eher rückläufig. Der Nettoaufwand des Reg. Steueramtes Kulm beläuft sich auf Fr. 711‘160. Gemäss Kostenteiler hat die Gemeinde Unterkulm davon Fr. 300‘390 (Vorjahr Fr. 303‘900) oder 42.2 % zu tragen. Teurer werdende Softwarelizenzen sowie zusätzliche Abschreibungen von Informatikmitteln verursachen ebenfalls höhere Aufwendungen. Zusammen mit den Stundenaufwendungen des Technischen Betriebes für die Verwaltungsliegenschaften fällt der Nettoaufwand gegenüber dem Vorjahr um Fr. 97‘350 höher aus.
Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
Mit Fr. 43.16 (Vorjahr Fr. 46.43) pro EinwohnerIn ist der Gemeindebeitrag an die Repol aargauSüd erneut gesunken. Hauptgrund sind geringere Personalkosten. Eine Stelle wurde durch einen Aspiranten besetzt, eine Stelle wurde nicht zur Neubesetzung ausgeschrieben und ein Mitarbeiter hat sein Pensum reduziert. Zudem fällt eine Überbrückungsrente weg. Für die externe Führung der Amtsvormundschaft werden Kosten von Fr. 320‘000 erwartet. Der Gemeindebeitrag an das Reg. Zivilstandsamt beläuft sich auf Fr. 23‘540 (Vorjahr Fr. 24‘530). Vom Reg. Betreibungsamt Kulm darf ein Überschussanteil von Fr. 27‘887 erwartet werden. Der Gemeindebeitrag an die Reg. Feuerwehr Mittleres Wynental steigt auf Fr. 198‘480 (Vorjahr Fr. 194‘100). Der Beitrag an die Zivilschutzorganisation aargauSüd erhöht sich ebenfalls leicht auf Fr. 77‘580 (Vorjahr Fr. 73‘600).
Bildung
Der Nettoaufwand der Schule steigt um Fr. 552‘775 auf Fr. 4‘573‘390. Ein grosser Teil dieser Mehrkosten entsteht durch den Bezug des neuen 4-fach Kindergartens, für dessen Einrichtung Mobiliar, Spiel- und Musikgeräte (Fr. 99‘690) benötigt werden. Für den Unterhalt und die Pflege des Gebäudes und der Umgebung muss der Hauswartraum mit Reinigungsmaterial (Fr. 10‘000) bestückt werden und es werden zusätzliche Maschinen für die Reinigung (Fr. 7‘400) benötigt. Die Besoldungsanteile an den Kanton für die Primarschule steigen auf Fr. 1‘244‘600 bei 27.30 Vollzeitstellen (Vorjahr Fr. 1‘202‘550 bei 26.02) und diejenigen für die Oberstufe auf Fr. 543‘700 bei 9.92 Vollzeitstellen (Vorjahr Fr. 509‘900 bei 9.08). Der Gemeindeanteil an die Kreisschule aargauSüd steigt auf Fr. 903‘550 (Vorjahr Fr. 778‘000). Das Budget 2025 basiert jedoch auf 112 Schülerinnen und Schülern (Vorjahr 105 Schülerinnen und Schüler). Trotzdem steigt der Beitrag pro SchülerIn um 8.9 % auf Fr. 8‘067 (Vorjahr Fr. 7‘409). Hauptgrund sind höhere Kosten für die Schulraumnutzung an den Schulstandorten. Der Gemeindeanteil an die Reg. Musikschule Kulm steigt auf Fr. 73‘865 (Vorjahr Fr. 58‘730). Grund für die Erhöhung sind die Aufstockung des Pensums der Schulleitung um 5 % sowie eine zusätzliche 30 %-Stelle in der Administration. Die Mieteinnahmen der Schulliegenschaften steigen auf Fr. 1‘275‘360 (Vorjahr Fr. 1‘205‘129). Der ab 1. Januar 2025 geplante Mittagstisch für Schülerinnen und Schüler weist einen Nettoaufwand von Fr. 65‘050 aus.
Kultur, Sport und Freizeit
Der Beitrag der Gemeinde Unterkulm an die Reg. Bibliothek Kulm liegt mit Fr. 38‘000 leicht über dem Vorjahr. Mit dem Bezug der 2. Etappe der KWC-Überbauung werden viele Neuzuzüger erwartet. Für deren Begrüssung wurde ein separater Anlass geplant. Für die Äufnung des im Jahr 2024 neu geschaffenen Fonds „Unter Kulmer Leben“ werden wiederum Fr. 10‘000 ins Budget aufgenommen. Der Defizitbeitrag des Reg. Schwimmbades Mittleres Wynental beläuft sich auf Fr. 162‘640 (Vorjahr Fr. 160‘820).
Gesundheit
Die Pflegerestkosten werden auf Fr. 475‘000 (Vorjahr Fr. 448‘000) steigen. Bei gleichbleibendem Beitrag von Fr. 38 pro EinwohnerIn steigt der Gemeindeanteil an die Spitex, aufgrund der Bevölkerungszunahme, auf Fr. 136‘600 (Vorjahr Fr. 134‘140). Die Präventionskommission wird mit Fr. 1‘890 unterstützt. Für die Zahnkontroll- und Austrittsuntersuchungen der Schulkinder werden wiederum Fr. 13‘000 für Arzthonorare vorgesehen.
Soziale Sicherheit
Aufgrund der aktuellen Zahlen wird das Budget für die Alimentenbevorschussung auf Fr. 100’000 aufgestockt. Es werden jedoch auch mehr Rückerstattungen durch die zahlungspflichtigen Elternteile erwartet. Der Reg. Jugendtreff wird weiterhin mit einem Jahresbeitrag von Fr. 27‘500 und die Mütter- und Väterberatung mit Fr. 5.50 pro EinwohnerIn unterstützt. Für die materielle Hilfe an Schweizer und Ausländer wird weiterhin von einer Belastung von Fr. 1’000’000 ausgegangen. Die Aufwendungen für Schutzsuchende aus der Ukraine sind stabil, diejenigen für Asylsuchende aus anderen Ländern eher rückläufig. Zudem läuft bei einigen Asylsuchenden die Frist aus, in welcher der Kanton die Kosten übernimmt. Besteht nach dieser Frist weiterhin Unterstützungsbedarf, laufen die Kosten über die Kostenstelle 5720. Die Gemeinde hat Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten in der Höhe von Fr. 955‘450 (Vorjahr Fr. 920‘615) zu übernehmen. Die Kosten für Verlustscheine aus unbezahlten Krankenkassenprämien werden in der Höhe der Vorjahre erwartet. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte in den Vorjahren wurden zu hohe Rückstellungen gebildet, welche aufgelöst werden können. Das Budget für die zu übernehmenden Verlustscheine wurde deshalb bewusst tief angesetzt.
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Für die Sicherung der heute unübersichtlichen Strassenübergänge bei der WSB-Haltestelle Nord sollen die Hecken entfernt, Rasen angesät sowie ein Gitterzaun erstellt werden. Dafür sind Offerten von Fr. 41’600 vorhanden. Es wird versucht, bei der Bahn einen Kostenanteil geltend zu machen. Die Aufwendungen des Technischen Betriebes für den Strassenunterhalt werden anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden verrechnet. Dadurch ergeben sich Abweichungen zum Vorjahr. Die weiteren Positionen bewegen sich im Rahmen der Vorjahre.
Umweltschutz und Raumordnung
Das Budget der Wasserversorgung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 18‘380 (Vorjahr Ertragsüberschuss Fr. 19‘205) aus. Die Aufwendungen des Technischen Betriebes für den Netzunterhalt werden anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden verrechnet. Der im Budget 2025 erfasste Aufwand von Fr. 111’100 basiert auf den aufgewendeten Stunden des Jahres 2023. Die Abwasserbeseitigung erwirtschaftet voraussichtlich einen Ertragsüberschuss von Fr. 89‘830 (Vorjahr Fr. 65‘660). Positiv ins Gewicht fallen geringere Kosten beim Leitungsunterhalt sowie die Auflösung von vereinnahmten Anschlussgebühren. Für die Abfallwirtschaft wird ein Ertragsüberschuss von Fr. 23‘060 (Vorjahr Aufwandüberschuss Fr. 9‘400) erwartet. Durch die Anpassung der Gebühren für Abfall und Grüngut per 1. Januar 2024 können weitere Aufwandüberschüsse verhindert werden. Die Gewässer im Gemeindegebiet werden durch den Kanton unterhalten und der Gemeinde mit einem Kostenanteil von 50 % weiterverrechnet. Für das Jahr 2025 wird wiederum mit einem Kostenanteil von Fr. 22‘000 gerechnet.
Volkswirtschaft
Für die Bekämpfung von invasiven Neophyten müssen Fr. 10‘000 eingesetzt werden. Das Budget des gemeinsamen Forstbetriebes Gränichen-Unterkulm weist für Unterkulm aufgrund der Waldfläche einen Gemeindebeitrag von Fr. 17‘600 aus. Für das Jahr 2025 wird wiederum kein Defizit erwartet. Von der AEW Energie AG kann eine Konzessionsentschädigung von Fr. 76‘000 erwartet werden. Die Strompreise der E-Tankstelle wurden im Sommer 2024 an die gestiegenen Strompreise angepasst.
Finanzen und Steuern
Der Steuerabschluss vom Juli 2024 weist Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 6‘430‘458 aus. Mit dem Bezug der Wohnungen der 2. Etappe der KWC-Überbauung werden 170 Zuzüge erwartet. Multipliziert mit dem Pro-Kopf-Steuerertrag in der Gemeinde Unterkulm von Fr. 1‘965, dürften zusätzliche Fr. 334‘050 erwartet werden. Die Prognose liegt damit für das Jahr 2024 bei Fr. 6‘764‘508 und ist um rund Fr. 625‘500 tiefer als das Budget 2024. Es ist also davon auszugehen, dass das Budget 2024 nicht erreicht werden kann. Das Budget 2025 wurde deshalb mit einem geringeren Wachstum von 2.6 % (Prognose Kanton Aargau 3 %) und auf der Grundlage der tieferen Prognose 2024 berechnet. Mit einem unveränderten Steuerfuss von 115 %, werden Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 6‘940‘000 (Vorjahr Fr. 7‘390‘000) erwartet. Die Quellensteuern werden anhand des Jahresabschlusses 2023 auf Fr. 300‘000 angehoben. Die Aktiensteuern zeigten in den Jahren 2023 und 2024 ein sehr erfreuliches Bild. Die hohen Steuererträge dieser beiden Jahre entstanden jedoch aufgrund eines einmaligen Gewinnes. Ab dem Jahr 2025 wird sich der Steuerertrag wieder auf dem gewohnten Niveau einfinden. Der vom Kantonalen Steueramt prognostizierte Rückgang aufgrund der Steuergesetzrevision ist bisher nicht eingetreten. Die Tarifmilderungen der Steuergesetzrevision werden allerdings bis zum Jahr 2025 gestaffelt eingeführt. Mögliche Auswirkungen können sich also erst noch zeigen. Aus diesem Grund wurde das Jahr 2025 mit Fr. 360‘000 vorsichtig budgetiert. Gemäss Information des Kantons kann die Gemeinde mit einem Finanzausgleich von Fr. 2‘347‘000 (Vorjahr Fr. 2‘425‘000) rechnen. Der Feinausgleich pro EinwohnerIn wurde von bisher Fr. 25.50 auf neu Fr. 25.10 gesenkt und wird bis auf Weiteres, zusätzlich zum Finanzausgleich, ausgerichtet.
Investitionsrechnung
Die geplanten Investitionen im Jahr 2025 in der Höhe von Fr. 1’935’730 setzen sich im Detail wie folgt zusammen:
Öffentliche Sicherheit
Die Repol aargauSüd plant die Anschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges. Der Investitionsbeitrag der Gemeinde Unterkulm beträgt Fr. 12‘200. Die ZSO aargauSüd plant die Anschaffung eines Schliesssystemes. Der Investitionsbeitrag der Gemeinde Unterkulm beträgt Fr. 11‘530.
Bildung
Die Primarschule benötigt mehr Platz. Für die Planung des zusätzlichen Schulraums wird ein Kredit von Fr. 250‘000 beansprucht. Die Kreisschule aargauSüd plant die Fortführung der über fünf Jahre gestaffelten Ausstattung der Lernenden der Kreisschule aargauSüd mit digitalen Endgeräten. Der Investitionsanteil für die Gemeinde Unterkulm beträgt Fr. 134‘400 und wird in fünf Jahrestranchen (2025 bis 2029) fällig. Dieser Kredit wurde an der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023 bewilligt.
Verkehr
Für die Kantonsstrassen werden im Jahr 2025 die folgenden Dekretsbeiträge an den Kanton von Total Fr. 176‘000 fällig: Eigentrassierung/Knoten Böhlerstrasse Fr. 24’000; Ausbau/Gehweg Böhlerstrasse West Fr. 102‘000; Ersatz Wynabrücke Böhlerstrasse Fr. 30‘000; Umbau Haltestelle AVA Fr. 20‘000.
An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 wurde der Kredit für die Erschliessung des Industriegebietes Feldmatte in der Höhe von Brutto Fr. 3‘005‘340, verbunden mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 427‘000 an die Gemeinde Teufenthal, genehmigt. Für diese Erschliessung werden im Jahr 2025 voraussichtlich Fr. 1‘400‘000 zur Zahlung fällig und es können Fr. 800‘000 an Erschliessungsbeiträgen erwartet werden. Daneben ist der jährliche Rahmenkredit für den Strassenunterhalt von Fr. 60’000 budgetiert.
Eigenwirtschaftsbetriebe
Wasserversorgung
a) Erfolgsrechnung
Das Budget der Wasserversorgung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 18‘380 (Vorjahr Ertragsüberschuss Fr. 19‘205) aus. Der Aufwandüberschuss kann mit den Aufwendungen des Technischen Betriebes für den Netzunterhalt begründet werden. Dieser wird anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden verrechnet. Der im Budget 2025 erfasste Aufwand von Fr. 111’100 basiert auf den aufgewendeten Stunden des Jahres 2023 und überschreitet das Budget 2024 um Fr. 50’400. Hinzu kommen Softwarekosten, welche der Sicherheit dienen. Entlastet wird das Budget durch höhere Auflösungen von vereinnahmten Anschlussgebühren.
Insgesamt sind für die zuverlässige Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit einwandfreiem Trinkwasser Personal- und Sachaufwendungen in der Höhe von Fr. 518’370 notwendig. Die Erträge aus dem Wasserverkauf wurden unverändert mit Fr. 1.50/m3 kalkuliert. Zusammen mit der Entschädigung für Hydranten sowie den Erträgen aus Dienstleistungen für Dritte belaufen sich die Einnahmen auf total Fr. 499’990.
Benützungs-Gebühren:
Der Wasserzins wurde für das Jahr 2025 unverändert mit Fr. 1.50/m3 berechnet. Um den geplanten Bau des neuen Grundwasserpumpwerkes finanzieren zu können, ist ab dem Jahr 2026 mit einer Preiserhöhung zu rechnen.
b) Investitionsrechnung
Das «Generelle Wasserversorgungsprojekt» sieht verschiedene Massnahmen vor, welche die Versorgung des Gemeindegebietes mit Trinkwasser sicherstellen. Es bezeichnet die notwendigen Leitungen und Anlagen und zeigt die dafür benötigten finanziellen Mittel auf. Für das Jahr 2025 sind für die Realisierung von Teilprojekten Fr. 100’000 vorgesehen. An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 wurde der Kredit von Fr. 495’000 für die Sanierung der Wasserleitung Böhlerstrasse West gutgeheissen. Der Baustart ist im Jahr 2025 vorgesehen. Für die Evaluation des Standortes des neuen Grundwasserpumpwerkes wurde an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2015 ein Verpflichtungskredit von Fr. 335’000 und an der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023 ein Zusatzkredit von Fr. 450’000 genehmigt. Für die Weiterführung dieses Projektes werden im Jahr 2025 Kosten von Fr. 310’000 erwartet. Auf dem Wannenhof ist zwischen den Hydranten Nr. 6 bis 10 der Ersatz der Leitungen auf 625 m Länge vorgesehen (Kosten Fr. 357’000). Für den Ringschluss Schule/Kindergarten wird zwischen den Hydranten Nr. 170 und Nr. 134 eine 265 m lange neue Leitung verlegt (Kosten Fr. 212’000). Mit dem Bau wurde im Jahr 2024 (Kosten Fr. 150’000) begonnen. Die Fertigstellung wird im Jahr 2025 (Kosten Fr. 78’000) erwartet. Im Gebiet Juch/Knubel muss eine Leitung umgelegt werden, welche durch ein Privatgrundstück führt und nun wegen eines Bauprojektes entfernt werden muss (Kosten Fr. 146’500). Damit die Quellen im Gemeindegebiet West nutzbar bleiben, müssen verschiedene Unterhaltsarbeiten gemacht werden. Im Jahr 2025 sind Massnahmen im Umfang von Fr. 50’000 geplant.
Es werden Wasseranschlussgebühren von Fr. 40’000 erwartet.
Abwasserbeseitigung
a) Erfolgsrechnung
Die Abwasserbeseitigung erwirtschaftet voraussichtlich einen Ertragsüberschuss von Fr. 89‘830 (Vorjahr Fr. 65‘660). Positiv ins Gewicht fallen geringere Kosten beim Leitungsunterhalt sowie die Auflösung von vereinnahmten Anschlussgebühren. Im Bereich der Siedlungsentwässerung müssen vielfältige Vorgaben von Bund und Kanton zum Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer erfüllt werden. Um diesen Vorgaben Rechnung zu tragen, ist das bestehende Leitungsnetz laufend zu unterhalten. Die Personal- und Sachaufwendungen dafür betragen Fr. 291’910. Die Entschädigung an den Abwasserverband Mittleres Wynental beträgt mutmasslich Fr. 286’300. Der Kostenteiler wird nach Einwohnerzahl und Betrieben mit stark belastetem Abwasser ermittelt. Der Anteil der Gemeinde Unterkulm beträgt unverändert 38.2 %. Der Erträge der Abwasserbeseitigung belaufen sich auf Fr. 668’040.
Benützungs-Gebühren:
Die Abwassergebühren wurden für das Jahr 2025 unverändert mit Fr. 1.60/m3 berechnet.
b) Investitionsrechnung
Aufgrund des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern sind vielfältige Massnahmen umzusetzen, welche im «Generellen Entwässerungsplan» (GEP) festgehalten sind. Folgende Massnahmen werden im Jahr 2025 umgesetzt:
Sanierung der Kanalisationsleitung im Gebiet Einschlag – Eingelände auf einer Länge von 380 m – Gesamtkosten Fr. 225’000 – Im Jahr 2025 Fr. 150’000
Erneuerung Generelle Entwässerungsplanung – Gesamtkosten Fr. 644’500 – Im Jahr 2025 Fr. 250’000
Ersatz der Regenbeckensteuerung und Anbindung an die ARA – Gesamtkosten Fr. 240’000 – Im Jahr 2025 Fr. 100’000
Sanierungsleitung Tüelen (Vorprojekt) – Gesamtlänge 923 m – Gesamtkosten Fr. 366’000 – Im Jahr 2025 Fr. 100’000
Es werden Kanalisationsanschlussgebühren von Fr. 100’000 erwartet.
Abfallwirtschaft
a) Erfolgsrechnung
Für die Abfallwirtschaft wird ein Ertragsüberschuss von Fr. 23‘060 (Vorjahr Aufwandüberschuss Fr. 9‘400) erwartet. Durch die Anpassung der Gebühren für Abfall und Grüngut per 1. Januar 2024 können einerseits weitere Aufwandüberschüsse verhindert werden und andererseits kann der Bilanzfehlbetrag, wie im Gemeindegesetz vorgeschrieben, getilgt werden.
Aufgrund des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern sind im Kanton Aargau die Gemeinden für die umweltgerechte Entsorgung der Siedlungsabfälle verantwortlich. Für das Einsammeln der Abfälle im Siedlungsgebiet sowie den Betrieb der Abfallsammelstellen Juch, Binzhaldenstrasse und Wannenhof entstehen Personal- und Sachaufwendungen im Umfang von Fr. 379’840. Hinzu kommen Kosten von Fr. 62’000 für die Entsorgung in der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs und Fr. 51’000 für die Ablieferung von Grüngut in der GPA Green Power Aarau AG. Die Erträge aus den Kehrichtgebühren und aus dem Erlös von Wertstoffen betragen Fr. 515’900.
Benützungs-Gebühren:
Die Abfallgebühren wurden für das Jahr 2025 unverändert berechnet.
b) Investitionsrechnung
Die Dienstleistungen für die Entsorgung, Verwertung und Verbrennung der Siedlungsabfälle werden eingekauft. Es sind deshalb keine Investitionen notwendig.
Finanzplanung 2025 – 2029
Erläuterungen zum Finanzplan
Der Aufgaben- und Finanzplan enthält alle zum Zeitpunkt bekannten zukünftigen Investitionen, zudem den Rechnungsabschluss 2023, das Budget 2024 mit der aktualisierten Hochrechnung, das Budget 2025 sowie die Zahlen der Planjahre 2026 bis 2034 aufgrund von Erfahrungswerten und Prognosen von Kanton und Gemeinde. Die Ergebnisse zeigen einen allfälligen Handlungsbedarf auf und dienen als Planungsinstrument. Das Investitionsvolumen liegt in der Planperiode 2025 bis 2029 bei rund 16 Millionen Franken. Davon fliessen 8 Millionen Franken in neuen Schulraum, 7.5 Millionen Franken in Kantons- und Gemeindestrassen und 0.5 Millionen Franken in verschiedene kleinere Projekte.
Per 31. Dezember 2023 waren in Unterkulm 3’594 Personen wohnhaft. Im Hebst 2024 werden die 104 Wohnungen der 2. Etappe der KWC-Überbauung bezugsbereit sein. Zusammen mit der weiteren Bautätigkeit wird die Bevölkerung bis Ende 2024 auf voraussichtlich 3’780 anwachsen. Trotz des hohen Investitionsvolumens wird die Nettoschuld pro EinwohnerIn, aufgrund des Bevölkerungswachstums, während der Planperiode nur knapp die vom Kanton vorgesehene Verschuldungsgrenze von Fr. 2’500 überschreiten. Bis Ende Planperiode wird die Nettoschuld wieder auf Fr. 1’712 pro EinwohnerIn sinken.
Damit die geplanten Investitionen finanziert werden können oder das zur Finanzierung der Investitionen aufgenommene Kapital innert nützlicher Frist amortisiert werden kann, fordert der Kanton einen Selbstfinanzierungsanteil von mindestens 10 %. Während der Planperiode wird der Selbstfinanzierungsanteil der Gemeinde Unterkulm zwischen 2 % und 14 % betragen. Dieser tiefe Wert und somit die geringe Selbstfinanzierung liegt am unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Steuerertrag von Fr. 1’965, welcher rund 1/3 unter demjenigen des Kantonsmittels von Fr. 2’923 liegt.
Zielsetzungen
Die Steuererträge entwickeln sich weniger positiv, als der Kanton dies in seiner Prognose aufzeigt. Die Gemeinde Unterkulm hat jedoch auch mit einem unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Steuerertrag alle vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Nach dem Bau des 4-fach Kindergartens muss beispielsweise bereits der weitere Schulraumbedarf geprüft und geschaffen werden. Dafür ist das nötige Kapital bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass die aufgenommenen Darlehen auch innert nützlicher Frist wieder amortisiert werden können. Der Finanzplan zeigt auf, dass der Bestand an Darlehen während der Planperiode auf 11 Millionen Franken ansteigen wird. Ziel des Gemeinderates ist, die Tilgung dieser Darlehen ohne Erhöhung des Steuerfusses sicherzustellen. Während der Planperiode von 10 Jahren können sich jedoch noch viele Faktoren ändern und es bleibt zu hoffen, dass die Wirtschaft nicht allzu sehr unter den bewaffneten Konflikten im Nahen Osten leidet oder von der Abschwächung der deutschen Industrie belastet wird und sich somit die Steuererträge zumindest durchschnittlich entwickeln.
Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass die uns zur Verfügung stehenden Mittel zweckmässig und wirtschaftlich eingesetzt werden, um eine Steuerfusserhöhung möglichst zu verhindern oder zumindest so lange wie möglich zu vermeiden. Für das Jahr 2025 wurde der Gemeinde Unterkulm eine Finanzausgleichszahlung von Fr. 2’347’000 zugesichert. Dieser hohe Betrag weist darauf hin, dass die Gemeinde mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Trotz allen Sparbemühungen weist das vorliegende Budget 2025 einen Aufwandüberschuss von Fr. 268’425 aus.
Antrag:
Genehmigung des Budgets für das Jahr 2025 mit einem Steuerfuss von 115 %.
Aktuell sind an den Standorten der Zivilschutzorganisation (ZSO) aargauSüd verschiedene Systeme im Einsatz. Das zentrale System ist von KESO. Dieses ist seit den 90er-Jahren im Einsatz. Anhand der gefundenen Unterlagen sind keine genauen Angaben möglich. Die früheren Schlüssel waren nicht nummeriert und es existieren keine Angaben über die Anzahl der Schlüssel. Das System wurde ebenfalls für einige öffentliche Schutzräume in den Gemeinden Reinach und Menziken verwendet. Weiter ist je ein separates Schliesssystem in der geschützten Sanitätsstelle Schiffländi und den Bereitstellungsanlagen Grünau, Widenmatt und Zetzwil für die Innentüren vorhanden. Für die Depotstandorte, welche in Gemeindeliegenschaften sind, existieren zusätzliche Schlüssel für den Zugang.
Standorte
Nutzer
Es gibt diverse Nutzer mit unterschiedlichen Bedürfnissen:
Ziel der neuen Schliessanlage
Die neue Schliessanlage soll den Zugang sowie den Diebstahlschutz sicherstellen. Das Ziel ist, ein möglichst sicheres einheitliches System zu betreiben, das für die unterschiedlichen Nutzer effizient nutzbar ist. Im Einsatzfall muss das Kader schnell und einfach die Anlagen und das Material in Betrieb nehmen können. Auch muss der Zugang bei einem Stromausfall oder nach einem EMP (Elektromagnetischer Impuls) möglich sein. Bei den Depotstandorten, beim Büro und der Basisstation Lüsch, müssen Schlüsseltresore für den Zugang erstellt werden. Es sind etwa 170 Zugänge nötig. Deshalb sollen Zugangsmedien (Schlüssel / Badges), die verloren gehen, möglichst einfach gesperrt werden können.
Möglichkeiten
1. Rein elektronisches System
Alle Türen und Gittertore werden elektronisch bedient. Auch alle Schlüsselkästen und Tresore sind elektronisch. Für den Fall eines EMP sind trotzdem mechanische Schlösser nötig. Für den Zugang wird ein elektronischer Badge verwendet. Alle Türen (Aussenhülle und Innenräume) können zentral programmiert werden. Der Zutritt kann auf einzelne Personen angepasst und alle Zugänge können auch gesperrt werden. Mechanische Schlüssel gibt es nur für das Kommando. Jede Türöffnung wird protokolliert und kann nachverfolgt werden.
2. Kombiniertes System aus Elektronik und Mechanik
Die Aussenhülle und Gittertore werden elektronisch bedient. Sie verfügen zusätzlich über ein mechanisches Schloss für den Fall, dass die Elektronik aussteigt. Alle Innentüren sind rein mechanisch. Schlüsselkästen und Tresore sind elektronisch. Bei der Mehrheit der Zugänge (Spezialisten, RFO, Armee, Feuerwehr, Vermietung) werden elektronische Badges verwendet. Für die restlichen gibt es elektronische Schlüssel, welche auch die mechanischen Schlösser bedienen können. Die Aussenhülle kann nur vom Kommando mechanisch geöffnet werden. So können 95 % der Zugänge elektronisch gesperrt werden. Die Türöffnungen aller elektronischen Schlösser werden protokolliert und können nachverfolgt werden.
3. Rein mechanisches System
Alle Türen und Gittertore sowie Schlüsselkästen und Tresore sind mechanisch. Alle Personen erhalten neue, mechanische Schlüssel. Der Zutritt wird gruppenweise nach Art des Schlüssels gesteuert. Bei einem Verlust kann ein einzelner Schlüssel nicht gesperrt werden. Der Zugang kann nicht über das Schloss kontrolliert werden. Für den Diebstahlschutz ist zusätzlich eine Videoüberwachung an der Aussenhülle nötig.
Vor-/Nachteile
Antrag Vorstand ZSO aargauSüd
Aus Sicht des Vorstands der ZSO aargauSüd macht das kombinierte System aus Elektronik und Mechanik am meisten Sinn. Es vereint die einfache Handhabung mit den elektronisch programmierbaren Zugängen und der Sicherheit im Krisenfall durch die Mechanik. Die Anlagen in Zetzwil und Beinwil am See werden nicht mehr nachgerüstet, da sie voraussichtlich per Ende 2024 aufgehoben werden. Die Offerte der Firma Breitenbach umfasst alle Türen und Schlösser. Separat kommen Kosten für elektrische Installationen und Schlosserarbeiten für die Gittertore hinzu. Diese Offerte gilt als Richtofferte. Für die definitive Vergabe werden mehrere Angebote eingeholt. Durch Eigenleistungen der ZSO aargauSüd können Einsparungen gemacht werden. So können die rein mechanischen Schlösser, gewisse Schlosserarbeiten sowie Vorbereitungen an den Türen durch Zivilschützer erledigt werden.
Kosten
Für die Software fallen zusätzlich jährliche Lizenzkosten von Fr. 325.00 an.
Verteilschlüssel pro Gemeinde
Finanzierung
Gemäss § 15 der Satzungen der Zivilschutzorganisation aargauSüd sind für Investitionen ab Fr. 50’000 die Verbandsgemeinden einzuladen, Verpflichtungskredite zu bewilligen (§ 95c Gemeindegesetz).
Antrag
Genehmigung eines Kredites von Fr. 12’000 inkl. MwSt. für die Anschaffung eines neuen Schliesssystems für die Zivilschutzorganisation aargauSüd unter Vorbehalt der Zustimmung aller Verbandsgemeinden.
Das aktuell gültige Baugebührenreglement wurde von der Einwohnergemeindeversammlung am 14. Juni 2012 genehmigt. Im Rahmen der Totalrevision der Bau- und Nutzungsordnung im Jahr 2019 hat der Gemeinderat auf eine Revision verzichtet, da sich das Reglement bewährt hat und in der Umsetzung keine Probleme vorhanden waren. Die Rechtsprechung in den vergangenen fünf Jahren veranlasst den Gemeinderat das Reglement anzupassen, um allfälligen Beschwerden gegen Gebühren-Verfügungen entgegenzuwirken.
Handlungsbedarf
Die Aufgaben der kommunalen Bauverwaltung werden nicht durch eine Abteilung der Gemeindeverwaltung erfüllt, sondern sind seit mehreren Jahren an die externe Dienstleisterin «Bauverwaltung Region Kulm GmbH» ausgegliedert. Diese Zusammenarbeit hat sich bestens bewährt, ist von der Bevölkerung akzeptiert und soll auch in Zukunft weitergeführt werden. Die Bauverwaltung Region Kulm GmbH (als Auftragnehmerin) erfasst die geleisteten Aufwendungen pro Baugesuch und stellt diese der Gemeinde Unterkulm (als Auftraggeberin) in Rechnung. Gestützt auf das heutige Baugebührenreglement werden die effektiv entstandenen Kosten an die Bauherrschaft übertragen (Aufwandverrechnung). Der Aufwand der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates wird zusätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr (Promille-Satz abhängig von der Bausumme) entschädigt. Mit der bisherigen Kostenverrechnung wurde sichergestellt, dass die Aufwendungen vollumfänglich dem Verursacher in Rechnung gestellt und nicht durch Steuergelder querfinanziert werden.
Zwischenzeitlich liegen verschiedene Entscheide von Gerichts- und Verwaltungsbehörden vor, die verlangen, dass die Bauherrschaft bereits im Zeitpunkt der Eingabe eines baurechtlichen Sachverhaltes (Anfrage, Vorentscheid, Baugesuch etc.) Kenntnis haben muss, welche Kosten für die ordentliche Bearbeitung voraussichtlich entstehen. Zudem sind die Gemeinden bei der Bemessung der Gebühren angewiesen, das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip zu beachten. Nach dem Kostendeckungsprinzip soll der Ertrag der Gebühren die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweigs nicht oder nur geringfügig übersteigen, was eine gewisse Schematisierung oder Pauschalisierung der Abgabe nicht ausschliesst. Das Äquivalenzprinzip stellt die gebührenrechtliche Ausgestaltung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes dar. Es bestimmt, dass eine Gebühr nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objektiven Wert der Leistung stehen darf und sich in vernünftigen Grenzen halten muss. Der Wert der Leistung bemisst sich nach dem Nutzen, den sie den Pflichtigen bringt, oder nach dem Kostenaufwand der konkreten Inanspruchnahme im Verhältnis zum gesamten Aufwand des betreffenden Verwaltungszweigs, wobei schematische, auf Wahrscheinlichkeit und Durchschnittserfahrungen beruhende Massstäbe angelegt werden dürfen. Es ist nicht notwendig, dass die Gebühren in jedem Fall genau dem Verwaltungsaufwand entsprechen, sie sollen indessen nach sachlich vertretbaren Kriterien bemessen sein und nicht Unterscheidungen treffen, für die keine vernünftigen Gründe ersichtlich sind.
Das heutige Reglement berücksichtigt die aus der Rechtsprechung ergangenen qualifizierten Vorgaben nur teilweise. Insbesondere ist für Bauherrschaften heute nicht im Voraus erkennbar, welche Gebühren durch die Behandlung fällig werden.
Neues Reglement
Mit dem neuen Gebührentarif lassen sich die ordentlichen Gebühren für Leistungen der Baubehörde im Voraus klar berechnen und sind mit einer Unter- und Obergrenze fixiert. Anstelle der bisherigen Zweiteiligkeit (Bearbeitungsgebühr und Aufwandverrechnung) wird neu nur noch eine Behandlungsgebühr verrechnet, welche den ordentlichen Aufwand deckt. § 3 des neuen Reglements sieht folgende Gebührenberechnung vor:
Die Behandlungsgebühr orientiert sich an der Bausumme.
Auskünfte, Beratungen und Anfragen, die mehr als 30 Minuten in Anspruch nehmen: Verrechnung nach einem vorgegebenen Kostensatz.
Vorentscheide: Analog Baubewilligungen, ohne Anrechnung bei Erteilung der Baubewilligung.
Baubewilligungen: 4 ‰ / 2 ‰ (je nach Bausumme), mindestens Fr. 500.00.Abgelehnte Baugesuche: 4 ‰ der Bausumme, mindestens Fr. 500.00.
Projektänderungen: 2 ‰ / 4 ‰ der Bausumme (je nach Bauumfang), mindestens Fr. 500.00.
Rückzug des Baugesuchs: Reduktion der ordentlichen Baubewilligungsgebühr entsprechend dem Verfahrensstand, mindestens Fr. 500.00.
Zweckänderungen, Abbrüche etc. ohne Bausumme: nach Aufwand nach vorgegebenem Kostenansatz, mindestens Fr. 500.00 bis max. Fr. 6’000.00.
Die Gebühren dürfen den Gesamtbetrag von Fr. 60’000.00 nicht übersteigen.
Die minimale pauschale Baubewilligungsgebühr wird von Fr. 150 neu auf Fr. 500 festgelegt. Die beiden Gebühren sind jedoch zwischen altem und neuem Reglement nicht mehr vergleichbar. Die neue Gebühr umfasst sämtliche Kosten der Gemeindeverwaltung und der externen Bauverwaltung, wie auch die ordentlichen Publikationskosten (bisher pauschal Fr. 150). Die Praxis bestätigt zudem, dass kleine Baugesuche verhältnismässig mehr Aufwand verursachen als grössere, insbesondere weil letztere in der Regel professionell vorbereitet werden. Mit der maximalen Begrenzung der Gebühren auf CHF 60’000.00 in § 3 Abs. 2 wird bei grossen Bauvorhaben dem Äquivalenzprinzip Rechnung getragen. Es ist zulässig, dass grössere Bauvorhaben kleine Bauvorhaben subventionieren.
Entstehen infolge Einreichung mangelhafter Baugesuche oder Planänderungen Mehrarbeiten oder sind durch Nichtbefolgen der Bau- und Nutzungsordnung oder erteilter Baubewilligungen ausserordentliche Aufwendungen, Besichtigungen, Kontrollen usw. notwendig, so werden diese Kosten der Bauherrschaft zusätzlich nach Aufwand auf der Basis des festgelegten Stundenansatzes von Fr. 135.00 in Rechnung gestellt. Im Baugebührenreglement werden diese in § 6 als «Besonderer Aufwand und Mehraufwand» bezeichnet.
Spezielle Kosten externer Fachleute und Gutachter gelten als Auslagen und werden gemäss § 8 des Reglements zusätzlich erhoben. Die Weiterverrechnung des effektiv entstandenen Aufwandes entspricht der heutigen Regelung.
Neu sieht das Reglement für die Benützung des öffentlichen Grundes (Strassen, Wege, Trottoirs, Plätze usw.), das Aufstellen von Gerüsten, Deponien, Mulden, Baracken etc. eine Gebühr von Fr. 5 pro Quadratmeter und Monat vor. Zusätzlich wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Fr. 80 erhoben. Für Grabenaufbrüche wird eine Pauschale von Fr. 150 in Rechnung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen
Eine Berechnung der Auswirkungen zwischen der alten und der neuen Gebührenstruktur ist aufgrund der neuen Berechnungsmethoden nicht möglich. Die Promille-Ansätze im bisherigen Gebührenreglement sind wesentlich tiefer, haben jedoch nur den Aufwand der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates abgedeckt. Ergänzend wurde der effektive Aufwand der externen Bauverwaltung verrechnet. Dabei wurde nicht differenziert, ob es sich um einen ordentlichen Aufwand oder um einen Mehraufwand handelt. Neu wird der gesamte ordentliche Aufwand (sowohl der Gemeindeverwaltung/Gemeinderat wie auch der externen Bauverwaltung) über die Promille-Ansätze verrechnet. Damit eine grösstmögliche Kostendeckung vorhanden ist, mussten die Grundgebühr und die Promille-Ansätze angehoben werden. Weiterhin nach effektivem Aufwand, jedoch zu einem festgelegten Stundenansatz, wird Mehraufwand verrechnet. Insgesamt geht der Gemeinderat davon aus, dass die Gebühren für kleinere Bauvorhaben inskünftig tiefer ausfallen, jedoch in der Summe mit den Gebühren von grossen Bauvorhaben mehrheitlich kompensiert werden können. Eine vollständige Kostendeckung, wie sie heute der Fall ist, wird mit dem neuen Baugebührenreglement nicht mehr möglich sein.
Umsetzung
Dieses Gebührenreglement soll nach Rechtskraft des Gemeindeversammlungsbeschlusses und der Festlegung des Zeitpunktes durch den Gemeinderat in Kraft treten. Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gebührenreglements hängigen Gesuche und Anfragen werden nach den Vorschriften dieses Reglements beurteilt.
Stellungnahme Preisüberwacher
Die Stellungnahme des Preisüberwachers wurde eingeholt. Dieser stellt zusammenfassend fest, dass die Gebühren bei Einfamilienhäusern tiefer und bei Mehrfamilienhäusern höher als der Vergleichsdurchschnitt liegen. Entgegen den Empfehlungen des Preisüberwachers sieht der Gemeinderat von einer weiteren Senkung der Baugebühren ab. Der neue Gebührentarif verursacht bereits Mindereinnahmen, insbesondere bei kleinen und mittelgrossen Baugesuchen. Diese Mindereinnahmen sind im Budget 2025 berücksichtigt. Weiter hat der Preisüberwacher den Stundenansatz für ausserordentliche Aufwände von Fr. 135 als «eher hoch» bezeichnet. Der Regierungsrat hat im Jahr 2016 einen Stundenansatz von Fr. 110 als angemessen erachtet. Unter Berücksichtigung der Teuerung und der allgemeinen Lohnentwicklungen der letzten Jahre erachtet der Gemeinderat den gewählten Ansatz als gerechtfertigt. Als dritter Punkt wird empfohlen, die administrative Gebühr für Kontrollen nach LRV für Öl- und Gasheizungen mit einer Leistung von weniger als 1 MW anstelle von Fr. 43 auf Fr. 20 zu reduzieren. Die Gebühr basiert jedoch auf einer für den gesamten Kanton gültigen Vereinbarung zwischen den amtlichen Feuerungskontrolleuren und den Gemeinden. Der Gemeinderat hält an dieser einheitlichen Gebühr fest.
Mit dem Neubau der Sanierungsleitung «Tüelen» werden drei Liegenschaften (Parz 692, 1277 und 1825), die sich ausserhalb des Baugebietes befinden, an das Abwassernetz der Gemeinde Unterkulm angeschlossen. Dieses Sanierungskonzept basiert auf der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) Unterkulm aus dem Jahr 2000. Im Rahmen der periodischen Kontrolle der kommunalen Entwässerungsplanung durch den Kanton wurde der Gemeinderat im Juli 2020 aufgefordert, den Bau der Sanierungsleitung prioritär zu realisieren.
Linienführung
Die Sanierungsleitung umfasst eine Länge von 923 Metern. Der Anschluss an die öffentliche Abwasserleitung erfolgt im Bereich der Verzweigung Binzhaldenstrasse und Tüelenweg. Die Sanierungsleitung wird parallel zur bestehenden Wasserleitung verlegt, welche bereits im Jahr 2002 durch das Landwirtschaftsland verlegt wurde. Es sind hauptsächlich Hanggebiete und Randbereiche des Landwirtschaftslandes betroffen. Das Queren der bestehenden Werkleitungen ist nur mit grossen Aufwendungen möglich, weil alle Leitungen praktisch auf der gleichen Tiefe verlegt sind oder verlegt werden. Zudem muss auch auf die bestehenden Bepflanzungen und Bäume Rücksicht genommen werden. Durch das Verlegen im Landwirtschaftsland kann die Leitung mit einer minimalen Grabentiefe im Freispiegel ausgeführt werden. Es werden keine Pumpen benötigt und somit können langfristig Energie und weitere Ressourcen gespart werden. Es ist auch kein jährlicher Unterhalt notwendig. Durch den schonenden Leitungsbau mit dem Kabelpflug kann auf aufwendige Vorkehrungen infolge des Bodenschutzes verzichtet werden.
Material und Dimensionierung
Die Sanierungsleitung wird mit PE- und PP-Rohren ausgeführt. Die Ableitung der Liegenschaft Tüelenweg 3 bis zum Anschluss der Liegenschaft Tüelenweg 2 wird mit einem Durchmesser von Ø 125.0/115.4 mm ausgeführt. Von der Liegenschaft Tüelenweg 2 bis zum Anschlussschacht in der Binzhaldenstrasse wird die Ableitung mit einem Durchmesser von Ø 160.0/149.0 mm erstellt. Auf der gesamten Leitungslänge werden 11 neue Kontrollschächte eingebaut.
Weitere Werkleitungen
Die Wasserversorgung beabsichtigt, auf einer Länge von 70 m den Anschluss des bestehen-den Hydranten Nr. 25 (zwischen Tüelenweg 1 und 2) zu ersetzen und diesen neu an die Hochzonenleitung anzuschliessen.
Baukosten
Die Kosten für die Erstellung der Sanierungsleitung und der neuen Wasserleitung setzen sich wie folgt zusammen
Grundeigentümerbeiträge
Gemäss dem Reglement Erschliessungsfinanzierung der Gemeinde Unterkulm haben sich die betroffenen Grundeigentümer an den Baukosten der Sanierungsleitung mit einem pauschalen Baubeitrag von Fr. 7’000 pro Liegenschaft zu beteiligen. Die Aufwendungen für die Anschlüsse der drei Liegenschaften an die Sanierungsleitung gehen vollumfänglich zu Lasten der jeweiligen Grundeigentümer. Zusätzlich werden die einmaligen Anschlussbeiträge und die jährlichen Benützungsgebühren fällig.
Antrag
Genehmigung eines Baukredites von brutto Fr. 374’000 inkl. MwSt. für den Neubau der Sanierungsleitung «Tüelen».