Das Protokoll der letzten Einwohner-Gemeindeversammlung vom 12. Mai 2022 liegt zusammen mit den übrigen Gemeindeversammlungsakten vom 07. bis 24. November 2022 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Antrag
Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung vom 12. Mai 2022
Die vom Kantonalen Steueramt abgegebene Prognose zur voraussichtlichen Steuerentwicklung 2023 geht von einem Wachstum von 2 % gegenüber dem mutmasslichen Steuerabschluss 2022 aus. Den vielen Unsicherheiten zum Trotz, erwartet der Kanton auch für die Planjahre 2024 bis 2026 Wachstumsschritte von 2 %. Für das Jahr 2023 hat die Gemeinde Unterkulm die Prognose von 2 % übernommen, geht jedoch für die Planjahre von einem moderateren Wachstum von 1 % aus, da der Bezirk Kulm nicht immer mit dem Kantonsmittel Schritt halten kann. In den kommenden Jahren stehen sehr grosse Investitionen in den Bereichen Schulraum und Strassen an. Dadurch wird die Nettoschuld pro EinwohnerIn mittelfristig den vom Kanton als tragbar eingestuften Grenzwert von Fr. 2‘500 übersteigen. Mit dem angenommenen Wachstum von 1 % wird diese Grenze ab dem Jahr 2033 wieder unterschritten werden, mit der Prognose vom Kantonalen Steueramt wäre dies bereits ab dem Jahr 2031 der Fall. Trotz dem voraussichtlich moderateren Wachstum entwickeln sich die Steuereinahmen, aufgrund der Bevölkerungsentwicklung, erfreulich. Das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung der Rechnungen 2020 und 2021, der Budgets 2022 und 2023 sowie der Planjahre 2024 bis 2026 ist positiv und die Vorgabe eines mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts somit eingehalten.
Für das Jahr 2023 wird der Gemeinde Unterkulm ein Finanz- und Lastenausgleich von 2.37 Millionen Franken ausgerichtet. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Jahr 2022 von Fr. 147‘000. Aufgrund der im Jahr 2018 umgesetzten optimierten Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, wurde der Feinausgleich eingeführt. Dieser wird zusätzlich zum Finanz- und Lastenausgleich ausgerichtet und soll die Bilanz zwischen dem Steuerfussabtausch und der optimierten Aufgabenteilung ausgleichen. Der Regierungsrat musste drei Jahre nach Inkrafttreten überprüfen, ob der Saldo der Aufgabenverschiebungsbilanz effektiv ausgeglichen ist. Als Ergebnis dieser Prüfung wurde der Betrag von bisher Fr. 23 auf neu Fr. 26 pro EinwohnerIn erhöht. Dieser Betrag gilt ab 2023 und bis zu einer allfälligen nächsten Änderung des Dekrets.
Auch mit dem Wissen, dass in den nächsten Jahren sehr grosse Investitionen getätigt werden müssen, basiert das Budget 2023 auf einem unveränderten Gemeindesteuerfuss von 115 % und zeigt einen sehr erfreulichen Ertragsüberschuss von Fr. 496‘790. Der Finanzplan zeigt jedoch, bei der aktuellen Prognose zur Steuerentwicklung sowie den zu tätigenden Investitionen, dass ab dem Jahr 2026 mit einer Erhöhung des Steuerfusses gerechnet werden muss. Da der Finanzplan laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird, kann sich eine Veränderung des Steuerfusses noch Jahre hinauszögern oder früher als erwartet eintreten, falls sich die Einwohnerzahlen oder das Wirtschaftswachstum besser entwickeln als angenommen oder unterdurchschnittlich ausfallen. Ausführliche Informationen finden Sie in den Erläuterungen zum Budget 2023.
Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit weist einen Verlust von Fr. 1‘392‘870 aus. Es zeigt Aufwand und Ertrag der hoheitlichen Tätigkeit aus steuerfinanzierten Leistungen. Dies sind die Aufwendungen und Erträge sämtlicher Verwaltungsabteilungen sowie die Erträge aus Steuereinnahmen von Fr. 7’700’000 und aus dem Finanz- und Lastenausgleich sowie dem Feinausgleich von Fr. 2‘460‘000. Der Finanzausgleich setzt sich aus den Faktoren Steuerkraft, Mindestausstattung, Bildungslasten sowie Soziallasten zusammen. Der wichtigste Faktor für die Gemeinde Unterkulm ist die Steuerkraft pro Kopf von Fr. 1‘906 im Vergleich zum Kantonsmittel von Fr. 2‘877. Der Zweitwichtigste ist die Mindestausstattung. Falls die Steuerkraft pro Kopf zusammen mit dem Steuerkraftausgleich unter 84 % vom Kantonsmittel liegt, wird diese Differenz zusätzlich ausgeglichen.
Das Ergebnis aus Finanzierung von Fr. 1‘247‘860 setzt sich aus den Aufwendungen und Erträgen der Liegenschaften sowie aus den Zinsen zusammen. Der grösste Anteil am Ertrag haben die Mietzinseinnahmen der Schulliegenschaften mit Fr. 1‘132‘860. Davon werden Fr. 1‘123‘434 durch die Kreisschule aargauSüd an die Einwohnergemeinde Unterkulm bezahlt. Als operatives Ergebnis wird ein Minus von Fr. 145‘010 ausgewiesen.
Der Aufwertungsreserve werden Fr. 641‘800 entnommen. Diese Entnahme wird als ausserordentliches Ergebnis ausgewiesen. Die Aufwertungsreserve steht bis und mit Rechnungsjahr 2038 für Entnahmen zur Kompensation von Mehrabschreibungen zur Verfügung und wird jährlich um Fr. 40’540 gekürzt. Demzufolge resultiert als Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss von Fr. 496‘790. Dieser wird dem Eigenkapital zugewiesen.
Detail-Erläuterungen zu den einzelnen Abteilungen
Eigenwirtschaftsbetriebe
Wasser
Aktuelle Entwicklungen weisen darauf hin, dass im nächsten Winter mit einem Strommangel gerechnet werden muss. Sollte der Strom tatsächlich für gewisse Zeiten unterbrochen werden oder ganz ausfallen, stehen auch die systemrelevanten Anlagen der Wasserversorgung (Grundwasserpumpwerk, Reservoire, Entkeimungsanlagen etc.) still. Um die Einwohnerinnen und Einwohner trotz eines Stromausfalls mit Wasser versorgen zu können, wird ein Notstromaggregat angeschafft. Weiter ins Gewicht fallen die Aufwendungen für die Digitalisierung von Qualitätssicherungsmassnahmen (Unterhalts- und Wartungsintervalle, Dokumentation von Proben etc.). Insgesamt sind für eine zuverlässige Trinkwasserversorgung Personal- und Sachaufwendungen in der Höhe von Fr. 444’230 nötig. Die Erträge aus dem Wasserverkauf, der Hydrantenentschädigung sowie aus Dienstleistungen für Dritte belaufen sich auf Fr. 487’900. Die Erfolgsrechnung der Wasserversorgung weist für das Jahr 2023 einen Ertragsüberschuss von Fr. 44’370 aus.
Benützungs-Gebühren:
Der Wasserzins wurde für das Jahr 2023 unverändert mit Fr. 1.50/m3 berechnet.
b) Investitionsrechnung / Finanzierungsausweis Wasserversorgung
Für die allgemeinen Unterhaltsarbeiten am Leitungsnetz der Wasserversorgung wurden analog den Vorjahren wiederum Fr. 100’000 eingesetzt. An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 wurde der Kredit für die Sanierung der Wasserleitung Böhlerstrasse West über Fr. 495’000 genehmigt. Es ist geplant, diese Sanierung zeitgleich mit dem kantonalen Strassenbauprojekt zu realisieren. Gemäss Kanton soll das Projekt in den Jahren 2023 und 2024 ausgeführt werden. Auf dem Wannenhof, im Bereich Hölzliacher – Chabismatte, ist auf einer Länge von 485 Metern der Ersatz und Ausbau der Wasserleitung für Fr. 195’000 geplant.
Der Standort des neuen Grundwasserpumpwerkes ist bekannt und die Ausarbeitung des Kreditantrages für die Gemeindeversammlung läuft. Sobald der Kredit an der Gemeindeversammlung gutgeheissen wurde, kann mit dem Bau begonnen werden. Der Finanzplan sieht Vorarbeiten ab dem Jahr 2023 sowie die Ausführung in den Jahren 2024 und 2025 vor. Gemäss heutigem Stand wird zur Finanzierung des neuen Grundwasserpumpwerkes eine Erhöhung der Gebühren nötig sein.
Es werden Wasseranschlussgebühren von Fr. 40’000 erwartet.
Abwasserbeseitigung
Im Bereich der Siedlungsentwässerung müssen vielfältige Vorgaben von Bund und Kanton zum Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer erfüllt werden. Um diesen Vorgaben Rechnung zu tragen, ist das bestehende Leitungsnetz laufend zu unterhalten. Die Personal- und Sachaufwendungen dafür betragen Fr. 377’400. Die Entschädigung an den Abwasserverband Mittleres Wynental beträgt mutmasslich Fr. 276’000. Die gegenüber dem Vorjahr höheren Kosten von Fr. 19’600 entstehen durch die notwendige Sanierung des Vorklärbeckens. Der Kostenteiler wird nach Einwohnerzahl und Betrieben mit stark belastetem Abwasser ermittelt. Der Anteil der Gemeinde Unterkulm beträgt 39.2 % (Vorjahr 38.5 %). Der betriebliche Ertrag der Abwasserbeseitigung beläuft sich auf Fr. 629’480. Die Erfolgsrechnung der Abwasserbeseitigung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 22’320 aus.
Benützungs-Gebühren:
Die Abwassergebühren wurden für das Jahr 2023 unverändert mit Fr. 1.60/m3 berechnet.
b) Investitionsrechnung / Finanzierungsausweis Abwasserbeseitigung
Aufgrund des Bundesgesetztes über den Schutz von Umwelt und Gewässer sind vielfältige Massnahmen umzusetzen, welche im «Generellen Entwässerungsplan» (GEP) festgehalten sind. Im Finanzplan der Abwasserbeseitigung werden die umzusetzenden Massnahmen nach Dringlichkeit und Vorgaben erfasst. Im Jahr 2023 sind die folgenden Umsetzungen vorgesehen: Ersatz der Regenbeckensteuerung sowie die Anbindung an die ARA mit Fr. 230’000 sowie Sanierung der Kanalisationsleitung im Gebiet Einschlag – Eingelände mit Fr. 225’000. Die heutige Planung der Investitionen zeigt, dass diese mit dem bestehenden Vermögen finanziert werden können. Ein grösserer Investitionsbedarf steht mit der GEP-Überarbeitung an.
Es werden Kanalisationsanschlussgebühren von Fr. 100’000 erwartet.
Abfallwirtschaft
Aufgrund des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer sind im Kanton Aargau die Gemeinden für die umweltgerechte Entsorgung der Siedlungsabfälle verantwortlich. Für das Einsammeln der Abfälle im Siedlungsgebiet sowie den Betrieb der Abfallsammelstellen Juch, Binzhaldenstrasse und Wannenhof entstehen Personal- und Sachaufwendungen im Umfang von Fr. 363’680. Hinzu kommen Kosten von Fr. 62’000 für die Entsorgung in der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs und Fr. 29’800 für das Deponieren von Grüngut in der Kompostierungsanlage Gränichen. Die Erträge aus den Kehrichtgebühren und aus dem Erlös von Wertstoffen betragen Fr. 345’600. Die Erfolgsrechnung der Abfallwirtschaft weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 109’780 aus. Um die Abfallwirtschaft zukünftig wieder kostendeckend betreiben zu können, ist eine Erhöhung der Gebühren unumgänglich. Aktuell noch unbekannt sind die finanziellen Folgen, die sich durch die Einstellung des Betriebes der Kompostierungsanlage Gränichen ergeben. Vorgesehen ist neu die Entsorgung in eine Biogasanlage. Sobald die finanziellen Auswirkungen bekannt sind, wird die Gemeindeversammlung über eine Gebührenanpassung entscheiden müssen.
Benützungs-Gebühren:
Die Gebühren bleiben unverändert.
Die Dienstleistungen für die Entsorgung, Verwertung und Verbrennung der Siedlungsabfälle werden eingekauft. Es sind deshalb keine Investitionen notwendig.
Finanzplanung 2023 – 2027
Erläuterungen zum Finanzplan
Der Finanzplan dient als Planungsinstrument und zeigt auf, wo Handlungsspielraum und wo Handlungsbedarf besteht. Damit ein Finanzplan aussagekräftig ist, sind in einem ersten Schritt alle bekannten Tatsachen, Erfahrungswerte sowie Prognosen von Kanton und Gemeinde zu erfassen. In einem zweiten Schritt ist der daraus resultierende Handlungsbedarf zu eruieren und einzuplanen. Im vorliegenden Finanzplan sind vor allem die grossen Investitionen in Strassen und Schulräume ausschlaggebend für die ab dem Jahr 2026 erfasste Erhöhung des Steuerfusses. Das Investitionsvolumen liegt über die Planperiode 2023 – 2027 bei rund 20 Millionen Franken. Der mit Abstand grösste Investitionsbedarf besteht mit rund 12 Millionen Franken beim Schulraum. Der Kredit für den Neubau des 4-fach-Kindergartens wird voraussichtlich im Frühling 2023 zur Abstimmung gebracht und verursacht in den Jahren 2023 und 2024 Kosten von rund 5 Millionen Franken. Die Erweiterung des Primarschulhauses ist ab 2024 geplant. Grosse Investitionen stehen auch im Bereich der Kantonsstrassen an und sind in Form von Dekretsbeiträgen über 4.5 Millionen Franken an den Kanton zu leisten. Davon sind 2.3 Millionen Franken für den Knoten Böhlerstrasse vorgesehen sowie 1 Million Franken für den Ausbau/Gehweg der Böhlerstrasse West. Ein weiterer grosser Brocken ist die Erschliessung Feldmatte, wofür an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 ein Kredit von rund 3 Millionen Franken gutgeheissen wurde.
Die Gemeinde Unterkulm ist vom 31. Dezember 2018 bis 30. Juni 2022 von 3’080 auf 3’514 EinwohnerInnen gewachsen. Dies entspricht einer Bevölkerungszunahme von 14 % oder 434 Personen. Aktuell wird im KWC-Areal die 2. Etappe mit 104 Wohnungen realisiert. Dadurch wird die Einwohnerzahl bis Ende 2023 nochmals sprunghaft ansteigen. Diese Entwicklung führt einerseits zu mehr Steuererträgen, verursacht auf der anderen Seite jedoch den Bedarf nach zusätzlichem Schulraum und weiteren Investitionen. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens wird die Nettoschuld pro EinwohnerIn während der Planperiode auf Fr. 3’708 anwachsen. Der bis zum Jahr 2032 weitergeführte Finanzplan zeigt jedoch, dass die Nettoschuld ab dem Jahr 2029 wieder kontinuierlich sinkt und die vom Kanton vorgegebene Verschuldungsgrenze von Fr. 2’500 wieder unterschritten wird.
Der Selbstfinanzierungsanteil, also der Ertrag, welcher für die Finanzierung der Investitionen oder den Abbau von Schulden aufgewendet werden kann, liegt über die ganze Planperiode bei maximal 8 % und damit weiterhin unter dem vom Kanton geforderten Mindestanteil von 10 %. Die geringe Selbstfinanzierung liegt am tiefen Pro-Kopf-Steuerertrag von Fr. 1’906. Das Kantonsmittel liegt bei Fr. 2’877. Die Nettoschuld wird Ende Planungsperiode 2027 auf 13.7 Millionen Franken ansteigen.
Zielsetzungen
Der Gemeinderat setzt alles daran, den Steuerfuss so tief wie möglich zu halten. Er plant deshalb vorausschauend und setzt die Steuereinnahmen umsichtig ein. Die vielfältigen Unsicherheiten wie der Investitionsbedarf aufgrund der Bevölkerungsentwicklung oder die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Wirtschaft und die Rohstoffpreise und somit auch auf die Steuereinnahmen, können jedoch auch die sorgfältigste Planung schnell zu Makulatur werden lassen. Das Bewusstsein für die vielfältigen Herausforderungen ist vorhanden, trotzdem sind die optimistischen Prognosen vom Kanton und der Gemeinde in das Budget 2023 eingeflossen und der Gemeinderat ist überzeugt, den budgetierten Ertragsüberschuss von Fr. 496’790 zu erreichen. Optimistisch ist er hinsichtlich der Steuereinnahmen aufgrund der guten Beschäftigungszahlen in der Schweiz und auch aufgrund der Bevölkerungsentwicklung infolge der Bautätigkeit im KWC-Areal.
Damit diese Ziele erreicht werden können, darf sich der Pro-Kopf-Steuerertrag nicht noch mehr vom Kantonsmittel entfernen und die Bevölkerung muss sich bewusst sein, dass sie mit der fristgerechten Bezahlung ihrer Steuern zum Ergebnis beiträgt. Durch den tiefen Pro-Kopf-Steuerertrag von Fr. 1’906 sind wir weiterhin auf einen Finanzausgleich in der Höhe von Fr. 2’370’000 angewiesen. Ohne diesen Finanzausgleich wäre es unmöglich, die anstehenden Projekte zu finanzieren oder Kredite zu amortisieren. Eine mögliche Entspannung durch das prognostizierte Bevölkerungswachstum ist abzuwarten, da dieses zwar höhere Steuereinnahmen, jedoch auch sehr hohe Investitionen mit sich bringen kann.
Antrag
Genehmigung des Budgets für das Jahr 2023 mit einem Steuerfuss von 115 %.
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Im Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Unterkulm aus dem Jahr 2000 wird der Sanierungsbedarf für die öffentliche Kanalisation ausgewiesen. Die im GEP aufgeführten Sanierungsmassnahmen an den öffentlichen Leitungen, für welche die Gemeinde zuständig ist, sollen in den nächsten Jahren etappenweise realisiert werden. Die Sanierung der öffentlichen Mischwasserkanalisation im Gebiet Einschlag ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Um die Sanierungsarbeiten zu definieren, wurden bereits im Dezember 2021 Zustandsaufnahmen durchgeführt.
Handlungsbedarf
Die Sanierungsarbeiten umfassen folgende Kanalisationsabschnitte:
Blumenweg: KS 2057 – KS 2061
Es handelt sich um eine SBR / FZ-Leitung mit den Durchmessern von 250 bis 300 mm. Der Abschnitt weist insgesamt eine Länge von rund 120 m auf. Das Rohrmaterial ist leicht ausgewaschen. Die Funktion ist nicht beeinträchtigt. Die Leitung weist folgende Schäden auf: Verkalkte und teilweise schlecht verputzte seitliche Anschlüsse, diverse Ablagerungen sowie diverse kleinere Risse in der Rohrwand. Die Schäden sollen mittels lokalen Reparaturen instandgesetzt werden.
Eingeländeweg: KS 2063 – KS 2067
Es handelt sich um eine SBR / FZ-Leitung mit den Durchmessern von 150 bis 400 mm. Der Abschnitt weist insgesamt eine Länge von rund 165 m auf. Die Kanalisationshaltungen zwischen dem KS 2067 und dem KS 2063 weisen keine Schäden auf. Bei der Haltung KS 1423 bis KS 2067 handelt es sich um eine NBR-Leitung mit einem Durchmesser von 150 mm. Die Haltungslänge beträgt ca. 30 m und weist folgende Schäden auf: Diverse Ablagerungen und diverse kleinere Risse in der Rohrwand. Die Schäden sollen mittels lokalen Reparaturen instandgesetzt werden.
Einschlagstrasse: KS 2075 – KS 2078
Es handelt sich um eine SBR-Leitung mit den Durchmessern von 250 bis 300 mm. Der Ab-schnitt weist insgesamt eine Länge von rund 80 m auf. Die Leitung weist folgende Schäden auf: Verkalkte und teilweise schlecht verputzte seitliche Anschlüsse, diverse Ablagerungen sowie diverse Risse entlang des Rohrscheitels. Die Schäden sollen mittels lokalen Reparaturen sowie einer Renovierung instandgesetzt werden.
Einschlagstrasse: KS 2073 – KS 2082
Es handelt sich um eine SBR / FZ-Leitung mit den Durchmessern von 250 bis 500 mm. Der Abschnitt weist insgesamt eine Länge von rund 260 m auf. Die Leitung weist folgende Schäden auf: Verkalkte und teilweise schlecht verputzte seitliche Anschlüsse, diverse Ablagerungen und diverse kleinere Risse. Die Schäden sollen mittels lokalen Reparaturen instandgesetzt werden.
Einschlagstrasse: KS 2081 – KS 2081.1
Es handelt sich um eine PVC-Leitung mit einem Durchmesser von 200 mm. Der Abschnitt weist insgesamt eine Länge von rund 40 m auf. Die Leitung weist folgende Schäden auf: Rohr horizontal deformiert und Ausbruch / Scherbenbildung. Die Schäden sollen mittels eines lokalen Ersatzes instandgesetzt werden.
Färberacker: KS 2085 – KS 2088.1
Es handelt sich um SBR-Leitungen mit den Durchmessern von 250 bis 350 mm. Der Abschnitt weist insgesamt eine Länge von rund 250 m auf. Die Leitung weist folgende Schäden auf: Diverse Ablagerungen, diverse kleinere Risse und einragendes Dichtungsmaterial. Die Schäden sollen mittels lokalen Reparaturen instandgesetzt werden.
Färberacker seitliche Sammelleitungen
Es handelt sich um eine NBR / PVC-Leitung mit den Durchmessern von 100 bis 200 mm. Die Sammelleitungen weisen insgesamt eine Länge von rund 135 m auf. Die Leitungen weisen folgende Schäden auf: Schlecht verputzte seitliche Anschlüsse, diverse Ablagerungen, diverse kleinere Risse sowie diverse Wurzeleinwüchse. Die Haltungen werden mit einem Inliner renoviert.
Private Sammelleitungen und Liegenschaftsentwässerungen
Die Sanierung der privaten Sammelleitungen und der privaten Liegenschaftsentwässerungen sind nicht Teile dieses Projektes.
Baukosten
Die Baukosten belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag auf insgesamt Fr. 225’000 inkl. MwSt. (+/- 10 %). Die wesentlichen Positionen sind in der untenstehenden Tabelle abgebildet.
Antrag
Genehmigung eines Kredites von Fr. 225’000 inkl. MwSt. für die Sanierung der Kanalisation im Gebiet Einschlag.
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Laden Sie den Technischen Bericht und den Situationsplan Werkleitungen herunter.
Genehmigung eines Kredites von Fr. 230’000.00 inkl. MwSt. für den Ersatz der Steuerung für das Regenbecken an der Binzhaldenstrasse
Ausgangslage
Zur Beseitigung und Reinigung des Abwassers der Gemeinden Teufenthal, Unterkulm, Oberkulm und Dürrenäsch betreibt der Abwasserverband Mittleres Wynental seit 1967 die Abwasserreinigungsanlage in Teufenthal. Damit das bestehende Entwässerungssystem auf wirtschaftliche Weise genutzt, bewirtschaftet, weiterentwickelt und die bestehende Entwässerungsplanung aktualisiert werden kann, hat der Verband entschieden, den Generellen Entwässerungsplan auf Verbandsebene (VGEP) zu erarbeiten. Die heutigen Grundsätze für die Konzeption von Verbandsnetzten unterscheiden sich wesentlich von den Überlegungen früherer Jahre. Wurde früher alles anfallende Abwasser möglichst schnell und direkt abgeleitet, sieht die heutige Gewässerschutz- und Entwässerungsphilosophie differenziertere Vorgehensweisen vor. Auf der Basis umfassender Berechnungen wurden neue Betriebskonzepte erarbeitet, die in den kommenden Jahren umzusetzen sind.
Handlungsbedarf
Ein wesentlicher Bestandteil des VGEP und des Entwässerungskonzeptes ist die Erstellung einer zentralen Überwachung und Steuerung der Regenbecken. Regenbecken sind Bauwerke zur Mischwasserbehandlung (Abwasser und Regenwasser), welche sich bei Regen füllen und während und nach dem Regenereignis zur Kläranlage entleert werden. Mit dieser Dosierungsmöglichkeit kann erreicht werden, dass die Kapazitäten der Kläranlage nicht überlastet werden und es dadurch zu einem Überlauf von ungereinigtem Mischwasser ins öffentliche Gewässer kommt. Werden diese Regenbecken jedoch erst bei Trockenwetterabfluss entleert, was heute der Fall ist, gelangt das zurückbehaltene Mischwasser unverdünnt in die Kläranlage. Der Reinigungsaufwand ist dementsprechend hoch. Optimal ist daher, wenn der Entleerungsprozess so schnell wie möglich und unter Berücksichtigung der verschiedenen Pegelstände der Regenbecken sowie der Auslastung der Kläranlage gestartet werden kann.
Zurzeit können die Regenbecken der Verbandsgemeinden nicht von der ARA angesteuert werden. Heute sind lediglich Vorortsteuerungen vorhanden. Bei diesen wird autonom aufgrund der zufliessenden Wassermenge und des Wasserstandes im Becken der Abfluss Richtung ARA gedrosselt und die Beckenentleerung ausgelöst. In einem ersten Schritt haben deshalb die Verbandsgemeinden ihre Regenbecken für die Anbindung auszurüsten und eine Kopfstation auf der ARA ist einzurichten. In Unterkulm ist das Regenbecken «Wyna» an der Binzhaldenstrasse, Höhe Wynabrücke, betroffen.
Technische Umsetzung
In der Kläranlage soll eine Kopfstation mit einem Prozessleitsystem installiert werden. Das Prozessleitsystem beinhaltet die vorgegebenen Parameter, wie die Steuerung der Regenbecken im Normalbetrieb oder bei Störfällen funktioniert. Manipulationen können direkt mit einer Internetverbindung von der Kläranlage aus vorgenommen werden. Damit dieses System funktioniert, muss die Entleerungssteuerung (Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, EMSR) im Regenbecken «Wyna» durch ein kompatibles System ersetzt werden. Gleichzeitig werden im Regenbecken vereinzelte Sanierungsarbeiten durchgeführt und bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit (Erneuerung Beckeneinstieg) realisiert.
Kosten
Die Kosten für den Ersatz der Steuerung belaufen sich auf total Fr. 230’000 inkl. MwSt. (siehe untenstehende Tabelle).
Antrag
Genehmigung eines Kredites von Fr. 230’000 inkl. MwSt. für den Ersatz der Steuerung für das Regenbecken an der Binzhaldenstrasse.
Das Generelle Wasserversorgungsprojekt (GWP) aus dem Jahr 2014 zeigt anhand der hydraulischen Berechnungen, dass die Löschschutzsituation im Gebiet Wannenhof generell als kritisch eingestuft wird. Die bestehenden Grauguss-Leitungen wurden anfangs der 20-er Jahre des letzten Jahrhunderts verlegt. Praktisch in der ganzen Hochzone «Wannenhof» müssen Leitungen durch grössere leistungsfähigere Wasserleitungen ersetzt werden, damit der durch die Wasserversorgung der Gemeinde Unterkulm sicherzustellende Löschschutz in diesem Gebiet besser gewährleistet werden kann. In einem ersten Schritt sollen zwei Teilabschnitte mit zusammen 485 Laufmetern realisiert werden.
Konzept
Die bestehende Grauguss-Leitung NW 100 mm wird weitestgehend mit dem Berstlining-Verfahren an Ort und Stelle durch eine neue Leitung PE de 160 mm (inkl. Schutzmantel) ersetzt. Auf diese Weise können ca. 80 % der bestehenden Leitungen, ohne Grabenaufschluss, ersetzt werden. Bedingt durch die Etappierungen sowie die gewählte Bautechnik ist es trotzdem notwendig, die restlichen Arbeiten mittels klassischer Grabarbeiten auszuführen (Start- und Endgruben für Rohreinzüge, Entleerung, An- und Zusammenschlüsse sowie evtl. Provisorien). Die Etappierungen werden so gewählt, dass die Versorgungsunterbrüche nur kurz ausfallen und das Gebiet auch während der Arbeiten mit Wasser versorgt werden kann. Sämtliche Liegenschaften müssen neu mit einem Hausanschluss-Schieber an die Hauptleitung angeschlossen werden. Die Koten für den Schieber sowie allfällige Anpassungen am privaten Hausanschluss gehen zu Lasten der Eigentümer.
Von den drei bestehenden Hydranten müssen zwei (Nr. 11 und Nr. 13) ersetzt werden. Für die Sicherstellung des Löschschutzes ist kein weiterer Hydrant notwendig. Die 6 in diesem Gebiet vorhandenen Siedlungen sind im Löschfall alle in Reichweite eines bestehenden Hydranten.
Die neue Leitung, die Hydranten sowie die Hausanschlüsse werden an der gleichen Stelle wie heute schon zu liegen kommen und liegen somit auch nach der Erneuerung mehrheitlich auf privatem Grund.
Baukosten
Die Gesamtkosten für die Bauarbeiten belaufen sich auf total Fr. 195’000 inkl. MwSt. (siehe untenstehende Tabelle).
Antrag
Genehmigung eines Kredites von Fr. 195’000 inkl. MwSt. für den Ersatz der Wasserleitung Wannenhof.
PDF Download
Laden Sie die Situation der Werkleitung und den technischen Bericht herunter.
Unter diesem Traktandum informiert Sie der Gemeinderat über laufende Geschäfte und Aktivitäten in der Gemeinde. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit Ihre politischen Rechte wahrzunehmen und dem Gemeinderat Fragen zu stellen oder der Versammlung die Überweisung eines neuen Gegenstandes an den Gemeinderat vorzuschlagen.