Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 24. November 2022 liegt zusammen mit den übrigen Gemeindeversammlungsakten vom 29. Mai 2023 bis 15. Juni 2023 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Antrag
Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 24. November 2022.
Gemäss § 37 Abs. 2 lit. c) des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat die Pflicht, alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu Handen der Gemeindeversammlung zu erstellen. Der Rechenschaftsbericht wurde wie üblich in schriftlicher Form erstellt.
Antrag
Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2022 der Einwohnergemeinde Unterkulm.
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Die Rechnung 2022 schliesst mit einem unerwartet hohen Ertragsüberschuss von Fr. 1‘812‘177.33 ab. Die Gründe, weshalb ein gegenüber dem Budget um Fr. 1‘778‘157.33 besserer Abschluss vorliegt, sind vielseitig. Zu einem grossen Teil zum Ergebnis beigetragen haben die Steuern. Der Steuerabschluss 2022 zeigt ein um 8 % besseres Ergebnis als erwartet. Das Budget 2022 basiert auf der Prognose des Kantonalen Steueramtes, welche ein Minuswachstum von 1 % für das Rechnungsjahr 2022 zeigte, sowie der mutmasslichen Bevölkerungszunahme von Unterkulm auf 3’450 EinwohnerInnen. Der Steuerfuss wurde unverändert bei 115 % belassen. Der bessere Abschluss bei den Einkommens- und Vermögenssteuern wurde einerseits mit einem Bevölkerungswachstum auf 3’549 EinwohnerInnen erreicht und zusätzlich mit einem geringeren Minuswachstum von lediglich 0.2 %. Zusammen mit den Nachträgen aus Vorjahren übersteigen die Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen das Budget um Fr. 244’658.10. Die Erträge aus den Quellensteuern haben sich seit dem Jahr 2018 mehr als verdreifacht und erreichen Fr. 374’221.35. Auch die Aktiensteuern entwickeln sich weiterhin positiv. Sie übertreffen das Budget um sehr erfreuliche 105.1 % und steigen auf Fr. 389’650.40.
Ein weiterer wichtiger Beitrag zum Ergebnis ist dem Rückgang der auszurichtenden materiellen Hilfe zu verdanken. Die Beiträge an private Haushalte für Schweizer und Ausländer belaufen sich im Jahr 2022 auf Fr. 881’998.85 (Vorjahr Fr. 1’472’159.60). Der Rückgang von rund 40 % hat verschiedene Gründe. Ein Teil der Klienten konnte dank intensiver Begleitung in den Arbeitsmarkt abgelöst werden. Ein weiterer Teil ist von Unterkulm weggezogen. Vereinzelt hat das verschärfte Ausländerrecht (Möglichkeit zur Rückstufung von Ausweis C zu B) zur Arbeit motiviert. Zu guter Letzt erfolgten wohl auch weniger Neuanmeldungen aufgrund des günstigen Arbeitsmarktes.
Erfolgsrechnung
Die dreistufige Erfolgsrechnung zeigt einen betrieblichen Aufwand von 13.52 Millionen Franken. Dem gegenüber steht ein betrieblicher Ertrag von 13.48 Millionen Franken. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit weist, trotz sehr gutem Gesamtergebnis, einen Verlust von Fr. 38‘113.17 aus. Der Personalaufwand liegt mit 3.1 Millionen Franken um 2.6 % und der Sach- und übrige Betriebsaufwand mit 2.3 Millionen Franken um 8.2 % unter dem Budget. Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen belaufen sich auf 0.9 Millionen Franken und liegen damit leicht unter den Erwartungen. Die grösste Budgetabweichung ist im Transferaufwand zu verzeichnen. Dieser liegt mit 7.2 Millionen Franken um 9.2 % oder Fr. 732‘706.60 unter dem Budget. Im Transferaufwand sind beispielsweise die Entschädigungen an den Kanton für die Lehrerbesoldung, die Restkostenfinanzierung der ambulanten und stationären Pflege sowie Beiträge an Sonderschulen, Heime und Werkstätten im Umfang von 3.2 Millionen Franken enthalten. Daneben enthalten sind die Entschädigungen an Gemeinden und Gemeindeverbände von 2.4 Millionen Franken für beispielsweise die Kreisschule aargauSüd, die Feuerwehr oder das Schwimmbad. Hinzu kommen Beiträge von 1.4 Millionen Franken an private Haushalte im Rahmen der Sozialhilfe sowie weitere kleinere Posten. Der Fiskalertrag mit 7.8 Millionen Franken entspricht gegenüber dem Budget einem Plus von 8 % oder Fr. 579‘772.30. Darin enthalten sind die Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen von 7.2 Millionen Franken, die Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen von 0.4 Millionen Franken sowie Sondersteuern wie die Grundstückgewinn- und auch die Hundesteuern. Die Entgelte von 1.8 Millionen Franken liegen im Rahmen der Erwartungen. Darin enthalten sind Gebühren für Amtshandlungen wie Aufenthaltsbewilligungen oder Baugebühren. Die Gemeinde Unterkulm hat für das Jahr 2022 einen Finanz- und Lastenausgleich von 2.3 Millionen Franken erhalten.
Das Ergebnis aus Finanzierung von 1.2 Millionen Franken wird erzielt durch Zinsaufwand, Zinsertrag sowie den Mieterträgen der Liegenschaften. Der grösste Anteil am Ergebnis wurde mit den Mieteinnahmen der Kreisschule aargauSüd erzielt. Aufgrund der eingangs erwähnten positiven Abweichung zum Budget, resultiert als operatives Ergebnis ein Gewinn von Fr. 1‘129‘827.33.
Der Aufwertungsreserve konnten Fr. 682‘350.00 entnommen werden. Als Gesamtergebnis Erfolgsrechnung resultiert dadurch ein Ertragsüberschuss von Fr. 1‘812‘177.33. Dieser wird wiederum ins Eigenkapital eingelegt. Der Bestand der Aufwertungsreserve übrige Anlagen beträgt per 31. Dezember 2022 neu 10 Millionen Franken.
Dreistufige Erfolgsrechnung
Detail-Erläuterungen zu den einzelnen Abteilungen
Steuererträge 2022
Entwicklung ordentliche Steuererträge
Entwicklung Nettoguthaben
Investitionsrechnung
Den Nettoinvestitionen von Fr. 569’654.30 steht eine erzielte Selbstfinanzierung von Fr. 2’199’652.53 gegenüber.
Folgende Investitionsausgaben sind getätigt worden:
Finanzierungsausweis Einwohnergemeinde
EIGENWIRTSCHAFTSBETRIEBE
Wasser
Die Wasserversorgung erreicht einen Ertragsüberschuss von Fr. 113‘735.00 (Budget Fr. 19‘240.00). Dieses Ergebnis ist hauptsächlich auf die geringeren Aufwendungen des Personals des Technischen Betriebes sowie die Verzögerung von Projekten und damit den Wegfall der entsprechenden Abschreibungen zurückzuführen. Die 9 (Vorjahr 10) Wasserleitungsbrüche an Hauptleitungen verursachten Kosten von total Fr. 27‘760.60.
Der Ertragsüberschuss von Fr. 113‘735.00 wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Das Guthaben der Wasserversorgung gegenüber der Einwohnergemeinde beläuft sich per 31. Dezember 2022 auf Fr. 1‘642‘031.36.
Finanzierungsausweis Wasserwerk
Abwasser
Die Abwasserbeseitigung weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 55‘081.15 (Budget -Fr. 33‘680.00) aus. Das bessere Ergebnis ist vor allem entstanden, weil nicht alle geplanten Projekte ausgeführt werden konnten und dadurch die budgetierten Kosten für Honorare und Unterhalt Tiefbau nicht ausgeschöpft wurden.
Der Ertragsüberschuss von Fr. 55’081.15 wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Das Guthaben der Abwasserbeseitigung gegenüber der Einwohnergemeinde beläuft sich per 31. Dezember 2022 auf Fr. 3‘664‘177.76.
Finanzierungsausweis Abwasserbeseitigung
Abfall
Die Abfallbeseitigung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 56‘084.02 (Budget -Fr. 28‘690.00) ab. Das schlechtere Ergebnis beruht auf der Tatsache, dass die aufgewendeten Stunden des Technischen Betriebes bisher unterschätzt wurden und seit der Einführung des Stempelsystemes korrekt ausgewertet werden können.
Der Aufwandüberschuss von Fr. 56’084.02 wird dem Eigenkapital entnommen. Das Guthaben der Abfallwirtschaft gegenüber der Einwohnergemeinde beläuft sich per 31. Dezember 2022 auf Fr. 24’983.12.
Finanzierungsausweis Abfallwirtschaft
Antrag
Genehmigung der Jahresrechnung 2022 der Einwohnergemeinde Unterkulm.
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An der Gemeindeversammlung vom 24. November 2016 wurde für die Planung der Erschliessung Feldmatte ein Bruttokredit von Fr. 250’000.00 inkl. MwSt. bewilligt. Die Gemeindeversammlung von Teufenthal hat dem Planungskredit mit Fr. 200’000.00 ebenfalls zugestimmt. Die Kreditabrechnung zeigt eine Kreditunterschreitung von Fr. 94’015.85. Gemäss Auskunft der Gemeinde Teufenthal lagen dem Kreditbegehren Annahmen zugrunde, welche der Ingenieur bei der Projektierung nicht umsetzen musste. Die Aufwendungen des Ingenieurs lagen deshalb unter den Annahmen im Kreditbegehren.
Zusammenzug Kreditabrechnung
Antrag
Genehmigung der Kreditabrechnung für die Planung der Erschliessung Feldmatte.
An der Gemeindeversammlung vom 27. August 2020 wurde für die Sanierung des Meierhofs (Wasser, Abwasser, Strasse) ein Bruttokredit von Fr. 1’118’000.00 inkl. MwSt. bewilligt. Davon betreffen Fr. 85’000.00 private Hausanschlüsse, die nicht durch die Gemeinde vorfinanziert wurden. Die Kreditabrechnung zeigt gesamthaft eine Kreditunterschreitung von Fr. 116’614.75. Bei der Bauausführung sind keine nennenswerten Probleme aufgetreten, weshalb die kalkulierten Reserven nicht beansprucht wurden. Zudem konnten die Arbeiten günstiger vergeben werden, als im Kostenvoranschlag festgehalten. Die grössten Einsparungen wurden durch Gemeinschaftsgräben bei den Baumeisterarbeiten erzielt. Zusätzlich waren die Unternehmer kulant bei Regie- und Nachtragsforderungen. Nach Abzug der privaten Baubeiträge in der Höhe von Fr. 448’949.10, verbleibt für die Gemeinde eine Nettoinvestition von Fr. 417’272.50.
Antrag
Genehmigung der Kreditabrechnung für die Sanierung Meierhof (Wasser, Abwasser, Strasse).
An der Gemeindeversammlung vom 12. Mai 2022 wurde für die Beschaffung eines neuen Kommunalfahrzeuges einem Bruttokredit von Fr. 273’000.00 inkl. MwSt. zugestimmt. Die Kreditabrechnung zeigt eine Kreditüberschreitung von Fr. 3’934.45. Aus dem Eintausch des alten Fahrzeuges konnte ein Erlös von Fr. 24’017.10 erzielt werden. Nach Abzug des Eintauscherlöses bleibt eine Nettoinvestition von Fr. 252’917.35. Der Kredit wurde überschritten, da aufgrund der besseren Sichtbarkeit die Warnbeleuchtung auf dem Dach durch einen Warnbalken ersetzt wurde. Zusätzlich wurden zur besseren Navigierbarkeit beim Ab- und Anbau des Salzstreuers Schwerlasträder montiert.
Zusammenzug Kreditabrechnung
Antrag
Genehmigung der Kreditabrechnung neues Kommunalfahrzeug.
Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) auf Gemeindeebene zeigt auf, wie das Abwasser unter Beachtung der ökologischen und ökonomischen Aspekte abzuleiten ist und wie ober- und unterirdische Gewässer qualitativ und quantitativ geschützt werden müssen. Der GEP ist ein wichtiges Planungsinstrument der Gemeinde für einen zweckmässigen Ausbau sowie für die Werterhaltung der kommunalen Abwasseranlagen. Um den GEP als aktuelles, zeitgemässes Planungsinstrument verwenden zu können, ist er ca. alle 15 Jahre zu überarbeiten. Der GEP 1. Generation der Gemeinde Unterkulm stammt aus dem Jahr 2000 und entspricht nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Seit dem Abschluss der GEP-Bearbeitung der 1. Generation wurden diverse Massnahmen umgesetzt (Umbau / Aufhebung Regenüberläufe; Leitungssanierungen etc.). Zudem wurden die meisten GEP-Akten nicht systematisch nachgeführt, womit sich ein aktueller Überblick schwierig gestaltet. Eine verlässliche Grundlage für die zukünftige Festlegung von Kosten für die Reparatur, Renovation, Erneuerung sowie den Betrieb und Unterhalt des Abwassernetzes fehlt. Mit der Erarbeitung der kommunalen Entwässerungsplanung GEP 2. Generation soll sichergestellt werden, dass das bestehende Entwässerungssystem auch zukünftig auf wirtschaftliche Weise genutzt, bewirtschaftet, weiterentwickelt und die bestehende Entwässerungsplanung aktualisiert werden kann.
GEP 2. Generation
Der GEP 2. Generation (GEP 2) ist eine Gesamtüberarbeitung des GEP 1. Generation. In den meisten Fällen müssen die Grundlagen neu erhoben werden. Neben den Veränderungen im Gemeindegebiet, die sich beispielsweise mit der Revision der Nutzungsplanung ergaben (Anpassung Zonenplanung), haben sich auch die Anforderungen an den Gewässerschutz sowie an die Arbeitsmittel und -methoden seit dem GEP 1 stark verändert. Die Hauptziele der GEP-Bearbeitung wurden wie folgt definiert:
Unverschmutztes Regenwasser und Fremdwasser abtrennen und versickern lassen oder in benachbarte Vorfluter ableiten.
Optimaler Schutz der natürlichen Gewässer (Gewässerschutz bei Regenwetter).
Prüfung von Retentionsmassnahmen bei Einleitungen in Gewässer.
Aktualisierung der Hydraulik.
Entschärfung von Rückstauproblemen.
Entlastung des Netzes durch Sauberwasserabtrennung (Teil-Trennsysteme).
Optimale Nutzung bestehender Anlagen, Netz- und Beckenbewirtschaftung.
Erschliessung von Neubaugebieten mit zukunftsgerichteten Entwässerungssystemen (zur Verhinderung von Fehlinvestitionen).
Optimaler Mitteleinsatz bei Bau, Betrieb und Unterhalt der Entwässerungssysteme (vermeiden von Fehlinvestitionen, nach Prioritäten einsetzen).
Werterhaltung der Abwasseranlagen nach Massnahmenplan und Prioritäten.
Verbesserungen des ARA-Betriebes; Abstimmung ARA – Abwassernetz.
Grundlage für die Finanzplanung und Gebührenfestlegung.
Digitalisierung der Siedlungsentwässerung und der GEP.
Grundlage für die Nachführung / Überarbeitung der GEP-Dokumentation.
Als Grundlage für die Überarbeitung dient ein Pflichtenheft, welches die Aufgaben und Leistungen des Planers in den einzelnen Phasen beschreibt. Es legt fest, auf welchen Grundlagen der GEP zu erarbeiten ist und definiert den Umfang und die abzuliefernden Dokumente. Das Pflichtenheft wurde vom Kanton bereits genehmigt und kann in vollständiger Form von der Website heruntergeladen werden.
Termine
Der Ablauf der GEP-Bearbeitung richtet sich nach den kantonalen Weisungen der Abteilung für Umwelt, Sektion Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Die GEP-Bearbeitung dauert voraussichtlich ca. 2 bis 3 Jahre. Mit den Arbeiten wird nach rechtskräftiger Kredit-Genehmigung durch die Gemeindeversammlung begonnen.
Kosten
Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Generellen Entwässerungsplanung belaufen sich auf brutto Fr. 644’500.00 inkl. MwSt. und setzen sich wie folgt zusammen:
Eine detaillierte Kostenzusammenstellung kann von der Website heruntergeladen werden. Der Kanton hat an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 504’500.00 einen Beitrag von 20 % zugesichert, was rund Fr. 100’900.00 entspricht. Nicht subventionsberechtigt sind bereits bestehende Kanalfernsehaufnahmen und umfangreiche Änderungen am Kataster sowie geometrische Aufnahmen, Abgrenzungen, Ergänzungen und die Korrektur von nicht korrekten Schachtdaten. Die Kosten für die Erneuerung sind im Finanzplan der Abwasserbeseitigung eingestellt.
Antrag
Genehmigung eines Kredites von Fr. 644’500.00 inkl. MwSt. für die Erneuerung der Generellen Entwässerungsplanung (GEP 2) der Gemeinde Unterkulm.
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Unser Kindergarten ist auf Grund der steigenden Schülerzahlen für das laufende Schuljahr um eine Abteilung auf vier Abteilungen gewachsen. Weder im Kindergarten-Pavillon noch im Schulhaus Färberacker war genügend Platz für die Unterbringung der vierten Abteilung vorhanden. Die Gemeindeversammlung hat deshalb am 12. Mai 2022 für den Bau eines Provisoriums einen Kredit von Fr. 341’000.00 inkl. MwSt. genehmigt. Das Provisorium steht und seit Jahresbeginn werden drei Abteilungen darin unterrichtet.
Bereits in der Botschaft zum Kindergarten-Provisorium wurde darauf hingewiesen, dass die Schülerzahlen auch in Zukunft weiter ansteigen. Die Schülerzahlprognosen basieren auf den aktuellen Bevölkerungszahlen und berücksichtigen sowohl die Geburtenzahlen wie auch die Bevölkerungsentwicklung, welche sich durch die rege Bautätigkeit (inkl. Baulandreserven) in Unterkulm ergeben kann. Für das Schuljahr 2024/2025 wird ein erneuter Anstieg von 76 auf 82 Kindergärtler ausgewiesen. Im Schulgesetz wird für den Kindergarten eine maximale Klassengrösse von 25 Schulkindern vorgegeben, welche auf Dauer nicht überschritten werden darf. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben und basierend auf den Schülerprognosen ergibt sich Handlungsbedarf für die Schaffung von neuem Schulraum.
Projektbeschrieb
Mit dem Neubauprojekt sollen alle vier Kindergarten-Abteilungen an einem zentralen Ort zusammengefasst werden. Dadurch ergeben sich zahlreiche Synergien, die Kindergärtler lernen sich besser kennen und können bereits soziale Kontakte pflegen, welche den Wechsel in die Primarschule erleichtern. Für die Realisierung des Neubaus, inklusive der Aussenplätze, soll der bestehende, im Jahr 1965 gebaute Kindergarten-Pavillon komplett rückgebaut werden. Der Gemeinderat hat die Submission eines Total-Unternehmers (TU) für den Neubau des Kindergartens bereits durchgeführt. Als optimales Angebot gemäss den submissionsrechtlichen Bestimmungen hat sich das Projekt der Firma schaerholzbau ag, Altbüron, erwiesen. Eine Auftragsvergabe erfolgte unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch die Gemeindeversammlung.
Neubau
Geplant ist ein kosteneffizienter Zweckbau in Holzelementbauweise. Diese Konstruktionsart bietet die Vorteile einer standardisierten Planung und einer schnellen Realisierung. Im Interesse einer möglichst effizienten Nutzung der vorhandenen Flächen, ist das neue Gebäude 2-geschossig geplant und soll so konstruiert werden, dass eine spätere Aufstockung mit einem weiteren Geschoss möglich ist. Der behindertengerechte Zugang wird durch die Installation eines Lifts gewährleistet. Der Neubau bietet Platz für vier autonome Kindergartenabteilungen. Jede Abteilung verfügt über einen Hauptraum mit Spielnische, einen Gruppenraum und einen Materialraum sowie eine eigene Garderobe mit Sanitärbereich. Zur gemeinsamen Nutzung steht ein Lehrerzimmer mit Gemeinschaftsküche zur Verfügung, welches bei Bedarf ebenfalls für Unterrichtszwecke genutzt werden kann. Zudem sind neben einem gemeinschaftlichen Materialraum auch die notwendigen Putzräume, Technikräume, Invaliden- und Lehrertoiletten und Aussengeräteräume geplant. Seit 2013 trägt die Gemeinde Unterkulm das Energiestadt-Label. Die Konstruktion erfüllt dementsprechend den Minergie-Standard P und soll für die Beheizung an das bestehende Fernheizungsnetz der Gemeinde angeschlossen werden.
Aussenraum und Umgebungsgestaltung
Abbruch und Neubau des Kindergartens haben zur Folge, dass die Aussenräume und die Umgebung komplett neugestaltet werden müssen. Geplant ist, dass jede Kindergartenabteilung über ihren eigenen Aussenbereich mit separatem Zugang verfügt. Dieser Aussenraum ist Erholungs-, Erlebnis- und Erfahrungsraum und wird in den täglichen Unterricht eingebunden. Er bietet den Kindergärtlern Gelegenheit um zu lernen, zu spielen, ihre Fantasie und Kreativität zu entfalten, Kontakte zu knüpfen und die Natur zu erleben. Die Ausgestaltung erfolgt basierend auf den kantonalen Richtlinien.
Der bestehende öffentliche Spielplatz muss aufgrund der Platzverhältnisse Richtung Oberstufenschulhaus versetzt werden. Neu wird dieser zusätzlich als gemeinsamer Kindergarten-Spielplatz genutzt. Mit der Nutzung dieser Synergie entfällt die Anschaffung von Spielgeräten, welche nur dem Kindergarten zur Verfügung stehen. Dieses Zusammenwirken hat jedoch zur Folge, dass der Spielplatz für die Öffentlichkeit nur noch ausserhalb der Kindergartenzeit zugänglich sein wird.
Nach Abschluss der Bauarbeiten und nach dem Rückbau des Provisoriums, muss die Tartanbahn saniert werden. Bereits beim Bau des Provisoriums während der Sanierung der Schulanlage Färberacker, erfolgte der Transport der schweren Schulcontainer über die ohnehin sanierungsbedürftige Bahn. Der Baustellenverkehr für den Neubau wird die Tartanbahn wiederum stark beanspruchen.
Kosten
Die Kosten für den Neubau des Kindergartens sowie der Umgebungsgestaltung belaufen sich auf total Fr. 4’650’000.00 inkl. MwSt. und beinhalten folgende wesentliche Positionen:
Im Finanzplan der Gemeinde Unterkulm sind für den Neubau des Kindergartens Investitionen von 5 Millionen Franken vorgesehen. Die anfallende Investition von 4.65 Millionen Franken kann ohne Erhöhung der Steuerfusses finanziert werden.
Die Betriebskosten werden sich mit dem Neubau gegenüber dem Status quo nicht wesentlich verändern. Die durch die Mehrflächen entstehenden Zusatzkosten (Heizung, Reinigung etc.) können durch die bessere energetische Bauweise und die tieferen Instandhaltungskosten nachhaltig kompensiert werden.
Termine
Nach rechtskräftiger Kreditgenehmigung wird der Gemeinderat mit dem beauftragten Unternehmer umgehend den Terminplan festlegen. Es wird ein möglichst schneller Baustart angestrebt, damit die laufenden Kosten für das Provisorium auf einem Minimum gehalten werden können.
Fazit
Die Erweiterung des Kindergartens ist anerkannt und dringend nötig. Der geplante Neubau gliedert sich in die bestehende Schulanlage ein. Er bietet Platz für vier Kindergartenabteilungen und gewährleistet eine künftige Erweiterung. Alle Räume entsprechen den heutigen pädagogischen Anforderungen. Die Holzelementbauweise gewährleistet eine kostengünstige Realisierung und fördert zugleich Holz als natürlichen Baustoff.
Antrag
Genehmigung eines Kredites von Fr. 4’650’000.00 inkl. MwSt. für den Neubau eines 4-fach Kindergartens inklusive Umgebungsgestaltung.
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