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Gemeindeversammlung vom 27. November 2025

Budget 2026

genehmigt

Genehmigung des Budgets für das Jahr 2026 mit einem Steuerfuss von 115 %.

Erfolgsrechnung

Die Gemeinde wächst; Einwohnerzahlen und Steuererträge steigen. Trotzdem weist das Budget 2026 – bei gleichbleibendem Steuerfuss – einen Aufwandüberschuss von Fr. 888‘000 aus. Eine grobe Betrachtung zeigt, dass der stattliche Aufwandüberschuss primär von zwei Faktoren abhängig ist:

  1. Die ausserordentlich hohen Rechnungsabschlüsse führen zu einer Reduktion beim Finanzausgleich um Fr. 326‘000;
  2. Neue gesetzliche Vorgaben zur Berechnung der Schulgelder reduzieren die Einnahmen um Fr. 523‘900.

Finanzausgleich

Ob das Wachstum einer Gemeinde insgesamt auch zu einer Verbesserung der finanziellen Situation beiträgt, lässt sich anhand des Normsteuerertrages beurteilen. Beim Norm­steuerertrag handelt es sich um eine Kennzahl, die im Rahmen des Finanzausgleichs berechnet wird, um die Steuerkraft der Gemeinden miteinander vergleichen zu können. Er wird aus dem ordentlichen Steuerertrag der natürlichen Personen (auf einen mittleren Steuerfuss normiert), den Steuern juristischer Personen und den Einnahmen aus Grundstückgewinn-, Erb- und Schenkungssteuern zusammengesetzt. Der Normsteuerertrag pro Kopf beträgt aktuell in Unterkulm Fr. 2‘077, der kantonale Mittelwert Fr. 2‘987. Vor 5 Jahren lag der Wert in Unterkulm noch bei Fr. 1‘786, im letzten Jahr bei Fr. 1‘965. Was auf Anhieb positiv aussieht, gilt es zu relativieren. Die Annährung an das kantonale Mittel ist primär den ausserordentlich hohen, einmaligen Aktiensteuererträgen der Jahre 2023 und 2024 zu verdanken. Die Entwicklung des ordentlichen Steuerertrages der natürlichen Personen liegt unter den Erwartungen. Die hohen Aktiensteuererträge haben jedoch zur Folge, dass der Finanzausgleich im Bereich „Steuerkraftausgleich“ gegenüber dem Vorjahr um Fr. 19‘300 sinkt und im Bereich „Mindestausstattung“ um Fr. 137‘700. Die Zuzüge wirken sich auf den Bereich „Bildungslastenausgleich“ aus, da sich der prozentuale Anteil an Volksschülerinnen und -schülern der Bevölkerung dem Kantonsmittel angenähert hat. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beträgt Fr. 15‘000. Als letzte, für Unterkulm relevante Position bleibt noch der „Soziallastenausgleich“. Dieser hat sich aufgrund des Rückgangs der Sozialhilfefälle ab dem Jahr 2022 um Fr. 154‘000 reduziert. Gegenüber dem Vorjahr sinkt der Finanzausgleich somit um total Fr. 326‘000.

Schulgeld

Per 1. Januar 2026 tritt die neue Vorordnung über das Schulgeld in der Volksschule (Schulgeldverordnung, VSGV) in Kraft. Diese enthält Bestimmungen, wie die Anlagekosten zu berechnen sind und was als Betriebskosten geltend gemacht werden kann. Die Schulstandorte der Kreisschule aargauSüd haben die Schulgelder für das Budget 2026 gemäss der neuen Verordnung berechnet. Die Anlagekosten setzen sich zusammen aus den jährlichen Abschreibungen und aus einem jährlichen kalkulatorischen Zins auf den Restbuchwerten der Schulliegenschaften (ohne Land). Die Betriebskosten setzen sich wie bisher aus dem Aufwand und dem Ertrag der Volksschule zusammen. Die gemäss neuer Schulgeldverordnung berechneten Schulgelder fallen bei den Schulstandorten zwischen 13 % und 57 % tiefer aus als mit der alten Verordnung. Für Unterkulm bedeutet dies um Fr. 523‘900 weniger Mietertrag.

Dreistufige Erfolgsrechnung Einwohnergemeinde

Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit weist einen Verlust von Fr. 2‘275‘990 aus. Es zeigt Aufwand und Ertrag der hoheitlichen Tätigkeit aus steuerfinanzierten Leistungen. Dies sind die Aufwendungen und Erträge sämtlicher Verwaltungsabteilungen sowie die Erträge aus Steuereinnahmen von Fr. 8‘080‘000 und aus Finanzausgleich und Feinausgleich von Fr. 2‘116‘200. Gemäss Berechnung des Finanzausgleichs liegt der Normsteuerertrag pro Kopf in der Gemeinde Unterkulm bei Fr. 2‘077 (Vorjahr Fr. 1‘965), was 69.5 % (Vorjahr 67.2 %) des kantonalen Mittelwertes von Fr. 2‘987 (Vorjahr Fr. 2‘923) entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Steuerkraft in Unterkulm um 5.7 % zugelegt, das Kantonsmittel hingegen stieg lediglich um 2.2 %. Da die hohen Aktiensteuererträge der Jahre 2023 und 2024 jedoch einmalig waren, wird die Steuerkraft pro Kopf wohl wieder sinken.

Das Ergebnis aus Finanzierung von Fr. 867‘690 setzt sich aus den Aufwendungen und Erträgen der Liegenschaften sowie aus den Zinsen zusammen. Den grössten Anteil am Ertrag haben die Mietzinseinnahmen der Schulliegenschaften mit Fr. 751‘460. Als operatives Ergebnis wird ein Verlust von Fr. 1‘408‘300 erwartet.

Der Aufwertungsreserve können Fr. 520‘300 entnommen werden. Diese Entnahme wird als ausserordentliches Ergebnis ausgewiesen. Die Aufwertungsreserve steht bis und mit Rechnungsjahr 2038 für Entnahmen zur Kompensation von Mehrabschreibungen infolge Aufwertung zur Verfügung und wird jährlich um Fr. 40‘540 gekürzt. Demzufolge resultiert als Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung ein Aufwandüberschuss von Fr. 888‘000. Dieser wird dem Eigenkapital entnommen.

Erläuterungen zu den einzelnen Abteilungen

Entwicklung Nettoaufwand

Allgemeine Verwaltung

Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 66‘580. Mehrkosten entstehen aufgrund der neuen Amtsperiode. Vorgesehen sind einerseits eine umfangreiche Vollprüfung der Jahresrechnung 2025 und andererseits Ausbildungskosten für die neuen Gemeinderäte sowie die Legislaturplanung. Der Gemeindeanteil an das Regionale Steueramt Kulm steigt um Fr. 23‘725 auf Fr. 324‘115. Dies, weil aufgrund der Zunahme der Steuerpflichtigen in allen drei Gemeinden das Personal um 20 % aufgestockt werden muss. Am neuen Teil des Gemeindehauses muss die Dachrinne repariert werden und am alten Teil benötigt die Westfassade eine Auffrischung.

Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung

Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 57‘681. Grund ist der um Fr. 59‘545 auf Fr. 214‘665 steigende Gemeindebeitrag an die Repol aargauSüd. Die Kostensteigerung bei der Repol aargauSüd entsteht durch höheren Personalaufwand und geringere Bussenerträge. Für die externe Führung der Amtsvormundschaft werden wiederum Kosten von Fr. 320‘000 erwartet. Der Gemeindebeitrag an das Reg. Zivilstandsamt beläuft sich auf Fr. 26‘500 (Vorjahr Fr. 23‘540). Vom Reg. Betreibungsamt Kulm darf ein Überschussanteil von Fr. 35‘664 erwartet werden. Der Gemeindebeitrag an die Reg. Feuerwehr Mittleres Wynental beträgt Fr. 192‘340 (Vorjahr Fr. 198‘480). Der Beitrag an die Zivilschutzorganisation aargauSüd erhöht sich auf Fr. 83‘800 (Vorjahr Fr. 77‘580).

Bildung

Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 362‘179. Hauptgrund ist der um Fr. 523‘900 geringere Mietertrag der Schulliegenschaften. Von der Kreisschule aargauSüd muss für die Benützung der Schulanlage zukünftig mit massiv weniger Einnahmen gerechnet werden. Die nach der neuen Schulgeldverordnung berechneten Anlagekosten liegen mit Fr. 328’200 (Vorjahr Fr. 833’270) um Fr. 505’070 oder 60.6 % unter dem Vorjahreswert. An der Berechnung der Betriebskosten hat sich nichts geändert, diese sind abhängig von den Aufwendungen für den Schulbetrieb und den Liegenschaftsunterhalt. Für das Jahr 2026 wird mit Kosten von Fr. 406’400 (Vorjahr Fr. 425’230) gerechnet. Die Abweichung gegenüber dem Vorjahr beträgt Fr. 18’830 oder 4.4 %. Gesamthaft sinken die Einnahmen aus der Benützung der Schulanlage durch die Kreisschule aargauSüd um Fr. 523’900 oder 41.6 %. Zudem stellt der Kanton Aargau die Besoldungsanteile für Lehrpersonen und Schulleitungen aller Schulstufen den Gemeinden direkt in Rechnung. Im Gegenzug sinkt der Gemeindebeitrag an die Kreisschule aargauSüd um Fr. 274’000 auf Fr. 629’550.

Kultur, Sport und Freizeit

Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 46‘305. Hauptgrund ist der wiederum steigende Gemeindebeitrag an das Regionale Schwimmbad Mittleres Wynental. Dieser steigt um Fr. 86‘740 auf Fr. 461‘200. Mehrkosten entstehen hauptsächlich für den Ersatz der Dosieranlage (Fr. 47’000) und des Rasenmähers (Fr. 20’000).

Gesundheit

Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 167‘680. Die erwarteten Pflegerestkosten werden auf Fr. 600‘000 (Vorjahr Fr. 475‘000) steigen. Die Spitex Mittleres Wynental hat den Gemeindeanteil von Fr. 38 auf Fr. 45 pro EinwohnerIn angehoben. Damit steigt der Gemeindeanteil auf Fr. 172‘530 (Vorjahr Fr. 136‘600). Die Präventionskommission wird mit Fr. 1‘920 unterstützt. Für die Zahnkontroll- und Austrittsuntersuchungen der Schulkinder werden wiederum Fr. 13‘000 für Arzthonorare erwartet.

Soziale Sicherheit

Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 178’195. Der Verein Pro Jugend Mittleres Wynental (ehemals Jugendtreff) wird mit einem Beitrag von Fr. 9 pro EinwohnerIn unterstützt, was einem Jahresbeitrag von Fr. 34‘500 entspricht (Vorjahr Fr. 27‘500). Für die sozialpädagogische Familienbegleitung sind Fr. 30‘000 erfasst. Die materielle Hilfe an Schweizer und Ausländer wird voraussichtlich auf Fr. 1’150’000 (Vorjahr 1’000’000) ansteigen. Es werden jedoch auch höhere Rückerstattungen erwartet. Auch für Schutzsuchende aus der Ukraine und für Asylsuchende aus anderen Ländern wird von leicht steigenden Zahlen ausgegangen. Diese Kosten werden jedoch vollumfänglich durch den Bund übernommen. Die Gemeinde hat Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten in der Höhe von Fr. 1‘097‘600 (Vorjahr Fr. 955‘450) zu übernehmen.

Verkehr und Nachrichtenübermittlung

Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 45’850. Die Aufwendungen des Technischen Betriebes für den Strassenunterhalt werden anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden verrechnet. Dadurch ergeben sich Abweichungen zum Vorjahr. Die weiteren Positionen bewegen sich im Rahmen der Vorjahre.

Umweltschutz und Raumordnung

Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 22‘530. Die Aufwendungen des Technischen Betriebes für den Friedhofunterhalt werden anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden verrechnet. Dadurch ergeben sich Abweichungen zum Vorjahr. Das Budget der Wasserversorgung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 74‘740 (Vorjahr Fr. 18‘380) aus. Höhere Aufwendungen ergeben sich durch das Planungshonorar für das neue Grundwasserpumpwerk sowie höhere Abschreibungen. Die Abwasserbeseitigung erwirtschaftet voraussichtlich einen Ertragsüberschuss von Fr. 78‘970 (Vorjahr Fr. 89‘830). Für die Abfallwirtschaft wird ein Ertragsüberschuss von Fr. 52‘555 (Vorjahr Fr. 23‘060) erwartet. Der Bilanzfehlbetrag konnte mit dem Jahresabschluss 2024 vollständig abgetragen werden. Die Gewässer im Gemeindegebiet werden durch den Kanton unterhalten und der Gemeinde mit einem Kostenanteil von 50 % weiterverrechnet. Für das Jahr 2026 wird wiederum mit einem Kostenanteil von Fr. 22‘000 gerechnet.

Volkswirtschaft

Der Nettoaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 46‘615. Im Wesentlichen für die Kostensteigerung verantwortlich ist der notwendige Liegenschaftsunterhalt am Waldhaus Fornach, welcher mit Fr. 39‘630 veranschlagt wurde. Daneben verursachen die häufigeren Starkregenfälle Schäden an Flurwegen, welche den Aufwand des Technischen Betriebes in die Höhe treiben. Auch der Aufwand für die Bekämpfung von Neophyten nimmt zu. Der Gemeindebeitrag an den gemeinsamen Forstbetrieb Gränichen-Unterkulm beträgt unverändert Fr. 17‘600. Von der AEW wird eine Konzessionsentschädigung von Fr. 86‘000 erwartet.

Finanzen und Steuern

Der Nettoertrag steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 993‘615. Der Steuerabschluss Juli 2025 weist Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 7‘087‘576.20 (inkl. Nachträge aus Vorjahren) aus. Ausgehend vom zu erwartenden Steuerertrag 2025 von gerundet Fr. 7‘100‘000 wird die Prognose des Kantons Aargau zum Steuerwachstum von 2.5 % sowie die zusätzlich erwartete Bevölkerungsentwicklung, welche über der Prognose des Kantons Aargau liegt, berücksichtigt. Für das Jahr 2026 dürfen, mit einem unveränderten Steuerfuss von 115 %, Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 7‘410‘000 (inkl. Nachträge aus Vorjahren) erwartet werden. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung werden leicht höhere Quellensteuern von Fr. 310‘000 erwartet. Die Aktiensteuern zeigten in den Jahren 2023 und 2024 ein sehr erfreuliches Bild. Die hohen Steuererträge dieser beiden Jahre entstanden jedoch aufgrund eines einmaligen Gewinnes. Ab dem Jahr 2025 wird sich der Steuerertrag wieder auf dem gewohnten Niveau einfinden, weshalb auch für das Jahr 2026 von der gleichen Annahme von Fr. 360‘000 auszugehen ist. Die Grundstückgewinne sind schwer vorherzusagen, das Budget 2026 von Fr. 300‘000 stützt sich auf das Ergebnis 2024. Gegenüber dem Jahr 2025 geht der Finanzausgleich um Fr. 326‘000 zurück. Dieser Rückgang hat zwei Gründe. Einerseits sind die hohen Aktiensteuererträge der Jahre 2023 und 2024 eingeflossen und andererseits ist die Anzahl Personen, welche Sozialhilfe beziehen, seit dem Jahr 2022 rückläufig. Diese zwei Faktoren haben Einfluss auf den Steuerkraftausgleich, die Mindestausstattung und den Soziallastenausgleich. Der Feinausgleich pro EinwohnerIn wurde erneut gesenkt von bisher Fr. 25.10 auf neu Fr. 24.85. Er wird bis auf Weiteres, zusätzlich zum Finanzausgleich, ausgerichtet. Aufgrund der stetigen Arbeitszunahme beim Technischen Betrieb wurde per 2026 eine zusätzliche 100 %-Stelle bewilligt.

Investitionsrechnung

Die geplanten Investitionen im Jahr 2026 in der Höhe von Fr. 1’935’730 setzen sich im Detail wie folgt zusammen:

Bildung

Die Primarschule benötigt mehr Platz. Die Erweiterung der Schulanlage Färberacker wird Kosten von Fr. 5‘475‘000 verursachen, wovon im Jahr 2026 Fr. 2‘400‘000 anfallen werden. Für die Kreisschule aargauSüd wird eine weitere Jahrestranche von Fr. 27‘000 der über fünf Jahre (2025 bis 2029) gestaffelten Ausstattung der Lernenden mit digitalen Endgeräten fällig. Dieser Kredit wurde an der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023 bewilligt.

Verkehr

Gemäss Investitionsplan des Kantons Aargaus werden für die Kantonsstrassen im Jahr 2026 folgende Dekretsbeiträge fällig: Eigentrassierung/Knoten Böhlerstrasse Fr. 160’000; Ausbau/Gehweg Böhlerstrasse West Fr. 581‘000; Ersatz Wynabrücke Böhlerstrasse Fr. 35‘000; Umbau der WSB-Haltestelle in Teufenthal, mit Auswirkungen auf die Kantonsstrasse bis nach Unterkulm, Fr. 20‘000.

An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 wurde der Kredit für die Erschliessung des Industriegebietes Feldmatte in der Höhe von Brutto Fr. 3‘005‘340, verbunden mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 427‘000 an die Gemeinde Teufenthal, genehmigt. Für diese Erschliessung werden im Jahr 2026 voraussichtlich Fr. 1‘405‘000 zuzüglich den Fr. 427‘000 zur Zahlung fällig und es können Fr. 787‘000 an Erschliessungsbeiträgen erwartet werden. Zudem muss der Belag des Waldeggweges ab der Liegenschaft Einschlagstrasse 9 bis zur Liegenschaft Waldeggweg 10 vollständig ersetzt werden. Dafür wurden Kosten von Fr. 83‘000 veranschlagt. Daneben sind für den jährlichen Rahmenkredit für den Strassenunterhalt Fr. 60’000 vorgesehen.

Eigenwirtschaftsbetriebe

Wasserversorgung

a) Erfolgsrechnung

Das Budget der Wasserversorgung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 74‘740 (Vorjahr Fr. 18‘380) aus. Das Ergebnis weist darauf hin, dass der Wasserpreis bald angehoben werden muss. Die Gründe sind höhere Stromkosten, höhere Materialpreise sowie die Mehrabschreibungen aufgrund der getätigten Investitionen. Hinzu kommen die Kosten für die Projektierung des geplanten neuen Grundwasserpumpwerkes.

Die zuverlässige Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit einwandfreiem Trinkwasser erfordert den stetigen und professionellen Unterhalt des Leitungsnetzes. Dies verursacht Personal- und Sachaufwendungen in der Höhe von Fr. 584’270. Die Erträge aus dem Wasserverkauf wurden unverändert mit Fr. 1.50/m3 kalkuliert. Zusammen mit der Entschädigung für Hydranten sowie den Erträgen aus Dienstleistungen für Dritte belaufen sich die Einnahmen auf total Fr. 509’530.

Benützungs-Gebühren:

Der Wasserzins wurde für das Jahr 2026 unverändert mit Fr. 1.50/m3 berechnet. Um den geplanten Bau des neuen Grundwasserpumpwerkes finanzieren zu können, ist ab dem Jahr 2027 mit einer Preiserhöhung zu rechnen.

b) Investitionsrechnung

An der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023 wurde ein Kredit von Fr. 357’000 für die 2. Etappe der Sanierung der Wasserleitung auf dem Wannenhof genehmigt. Zwischen den Hydranten Nr. 6 bis 10 ist der Ersatz der Leitungen auf 625 m Länge vorgesehen. Der Baubeginn wurde auf das Jahr 2026 verschoben.

Das «Generelle Wasserversorgungsprojekt» sieht verschiedene Massnahmen vor, welche die Versorgung des Gemeindegebietes mit Trinkwasser sicherstellen. Es bezeichnet die notwendigen Leitungen und Anlagen und zeigt die dafür benötigten finanziellen Mittel auf. Für das Jahr 2026 ist für Fr. 90’000 die Umlegung der Leitung im Bereich des Knotens Böhlerstrasse vorgesehen.

Im Waldeggweg muss für Fr. 264’000 auf einer Länge von 157 Metern eine knapp 70 Jahre alte Grau-Gussleitung ersetzt werden. Gleichzeitig wird die Abwasserleitung erneuert, welche teilweise unter den Gebäuden verläuft. Diese wird neu unter der Strasse geführt. Der Belag des Waldeggweges befindet sich ebenfalls in einem schlechten Zustand und wird ab der Einschlagstrasse 9 bis zum Waldeggweg 10 vollständig ersetzt. Dieses Projekt wird der Gemeindeversammlung vom 27. November 2025 zum Beschluss vorgelegt.

Es werden Wasseranschlussgebühren von Fr. 40’000 erwartet.

Abwasserbeseitigung

a) Erfolgsrechnung

Die Abwasserbeseitigung erwirtschaftet voraussichtlich einen Ertragsüberschuss von Fr. 78’970 (Vorjahr Fr. 89’830). Der geringere Überschuss ist auf den höheren Betriebsbeitrag an die ARA sowie die höheren Abschreibungen aufgrund der getätigten Investitionen zurückzuführen.

Im Bereich der Siedlungsentwässerung müssen vielfältige Vorgaben von Bund und Kanton zum Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer erfüllt werden. Um diesen Vorgaben Rechnung zu tragen, ist das bestehende Leitungsnetz laufend zu unterhalten. Die Personal- und Sachaufwendungen dafür betragen Fr. 305’240. Die Entschädigung an den Abwasserverband Mittleres Wynental beträgt mutmasslich Fr. 299’200. Der Kostenteiler wird nach Einwohnerzahl und Betrieben mit stark belastetem Abwasser ermittelt. Der Anteil der Gemeinde Unterkulm beträgt 39.2 % (Vorjahr 38.2 %). Die Erträge der Abwasserbeseitigung belaufen sich auf Fr. 683’410.

Benützungs-Gebühren:

Die Abwassergebühren wurden für das Jahr 2026 unverändert mit Fr. 1.60/m3 berechnet. Die Höhe der Gebühren wird unter Einbezug der anstehenden Investitionen sowie des vorhandenen Kapitalpolsters im Jahr 2026 einer Überprüfung unterzogen.

b) Investitionsrechnung

Aufgrund des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern sind vielfältige Massnahmen umzusetzen, welche im «Generellen Entwässerungs­plan» (GEP) festgehalten sind. Folgende Massnahmen werden im Jahr 2026 umgesetzt:

  • Sanierung der Kanalisationsleitung im Gebiet Einschlag-Eingelände auf einer Länge von 380 m. Gesamtkosten: Fr. 225’000, davon im Jahr 2026: Fr. 150’000
  • Erneuerung Generelle Entwässerungsplanung. Gesamtkosten: Fr. 644’500, davon im Jahr 2026: Fr. 250’000
  • Ersatz der Regenbeckensteuerung und Anbindung an die ARA. Gesamtkosten: Fr. 240’000, davon im Jahr 2026: Fr. 130’000
  • Sanierungsleitung Tüelen (Vorprojekt) mit einer Gesamtlänge von 923 m. Gesamtkosten: Fr. 366’000, davon im Jahr 2026: Fr. 266’000
  • Meteorwasserleitung Bereich K242 mit Gleisquerung. Gesamtkosten: Fr. 120’000, davon im Jahr 2026: Fr. 120’000

Die Abwasser-Sammelleitung vom Waldeggweg bis zum Oberen Eingeländeweg wurde in den 50er-Jahren erbaut und verläuft teilweise unter Gebäuden. Zur Entflechtung soll auf einer Länge von 105 Metern eine neue Leitung unter der Strasse geführt werden. Zeitgleich werden auch die alte Wasserleitung sowie der Belag des Waldeggweges vollständig ersetzt. Die Kosten der neuen Abwasserleitung belaufen sich auf Fr. 213’000 und werden der Gemeindeversammlung vom 27. November 2025 zum Beschluss vorgelegt.

An das Projekt «Regionalisierung WSU» hat die ARA Mittleres Wynental einen Beitrag von Fr. 420’000 zu leisten. Der Investitionsanteil der Gemeinde Unterkulm beträgt Fr. 41’155. In diesem Projekt geht es um die Prüfung eines Zusammenschlusses der verschiedenen Abwasserverbände im Wynen- und Suhrental.

Es werden Kanalisationsanschlussgebühren von Fr. 100’000 erwartet..

Abfallwirtschaft

a) Erfolgsrechnung

Die Abfallwirtschaft erwirtschaftet voraussichtlich einen Ertragsüberschuss von Fr. 52’555 (Vorjahr Fr. 23’060). Durch die verzögerte Inbetriebnahme der Biogasanlage und damit die längere und günstigere Ablieferung nach Gränichen, konnte der gesamte Bilanzfehlbetrag per 31. Dezember 2024 getilgt werden. Dieser Budgetposten entfällt deshalb bereits ab dem Jahr 2025, wodurch auch das Ergebnis 2025 besser ausfallen dürfte.

Aufgrund des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern sind im Kanton Aargau die Gemeinden für die umweltgerechte Entsorgung der Siedlungsabfälle verantwortlich. Für das Einsammeln der Abfälle im Siedlungsgebiet sowie den Betrieb der Abfallsammelstellen Juch, Binzhaldenstrasse und Wannenhof entstehen Personal- und Sachaufwendungen im Umfang von Fr. 357’480. Hinzu kommen Kosten von Fr. 62’000 für die Entsorgung in der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs und Fr. 51’000 für die Ablieferung von Grüngut in die Biogasanlage der GPA Green Power Aarau AG. Die Erträge aus den Kehrichtgebühren und aus dem Erlös von Wertstoffen betragen Fr. 523’035.

Benützungs-Gebühren:

Die Abfallgebühren wurden für das Jahr 2026 unverändert berechnet.

b) Investitionsrechnung

Die Dienstleistungen für die Entsorgung, Verwertung und Verbrennung der Siedlungsabfälle werden eingekauft. Es sind deshalb keine Investitionen notwendig.

Finanzplanung 2025 – 2029

Erläuterungen zum Finanzplan

Der Aufgaben- und Finanzplan enthält alle zum heutigen Zeitpunkt bekannten zukünftigen Investitionen, zudem den Rechnungsabschluss 2024, das Budget 2025 mit der aktualisierten Hochrechnung, das Budget 2026 sowie die Zahlen der Planjahre 2027 bis 2035 aufgrund von Erfahrungswerten und Prognosen von Kanton und Gemeinde. Die Ergebnisse zeigen einen allfälligen Handlungsbedarf auf und dienen als Planungsinstrument. Das Investitionsvolumen liegt in der Planperiode 2026 bis 2030 bei rund 18 Millionen Franken. Davon fliessen 11 Millionen Franken in neuen Schulraum und 7 Millionen Franken in Kantons- und Gemeindestrassen.

Per 31. Dezember 2024 waren in Unterkulm 3’790 Personen wohnhaft. Durch die weiterhin rege Bautätigkeit wird die Bevölkerung bis Ende 2025 auf voraussichtlich 3’834 Personen anwachsen. Aufgrund des ungewöhnlich hohen Investitionsvolumens wird die Nettoschuld pro EinwohnerIn während der Planperiode die vom Kanton vorgesehene Verschuldungs­grenze von Fr. 2’500 überschreiten. Der Höhepunkt wird im Jahr 2031 mit Fr. 4’097 erreicht. Anschliessend sinkt die Nettoschuld kontinuierlich wieder bis auf Fr. 3’328 im Jahr 2035.

Damit die geplanten Investitionen finanziert werden können oder das zur Finanzierung der Investitionen aufgenommene Kapital innert nützlicher Frist amortisiert werden kann, fordert der Kanton einen Selbstfinanzierungsanteil von mindestens 10 %. Während der Planperiode liegt der Selbstfinanzierungsanteil der Gemeinde Unterkulm zwischen 0 % und 5 %. Dieser tiefe Wert und somit die geringe Selbstfinanzierung liegt am weiterhin unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Steuerertrag von Fr. 2’077, welcher rund 30 % unter dem Kantonsmittel von Fr. 2’987 liegt.

Zielsetzungen

Die zwei vergangenen Jahresabschlüsse haben mit ihren sehr guten Ergebnissen dafür gesorgt, dass der Neubau des 4-fach Kindergartens aus eigenen Mitteln finanziert werden konnte. Zudem muss auch in den Jahren 2025 und 2026 voraussichtlich kein zusätzliches Kapital beschafft werden. Diese zwei sehr guten Jahre 2023 und 2024 werden sich jedoch in absehbarer Zeit nicht wiederholen, da das dafür verantwortliche Ereignis einmalig war. Die Schattenseite davon ist, dass der Finanzausgleich verspätet reagiert und im Budget 2026 um Fr. 326’000 tiefer ausfällt als noch im Jahr 2025 und sogar um Fr. 397’000 tiefer als im Jahr 2024. Aufgrund der Steuerprognose ist davon auszugehen, dass der Finanzausgleich in naher Zukunft wieder steigt. Im Finanzplan wurde von einem gleichbleibenden Finanzausgleich ausgegangen und der Steuerfuss wurde bei 115 % belassen. Gleichwohl ist zu sehen, dass die Nettoschuld pro EinwohnerIn bis Ende Planperiode wieder kontinuierlich sinkt. Einerseits geschieht dies durch das prognostizierte Bevölkerungswachstum und andererseits durch den wieder abnehmenden Investitionsbedarf.

Durch die vorgesehene Steuergesetzrevision 2027 prognostiziert der Kanton Aargau für das Jahr 2027 ein Nullwachstum und für das Jahr 2028 sogar ein Minuswachstum von 1 %. Erst ab dem Jahr 2029 sieht die Prognose ein Wachstum von 2 % vor. Auch wenn sich der Gemeinderat dafür einsetzt, die Steuergelder wirtschaftlich und sparsam einzusetzen, ist es aus heutiger Sicht unumgänglich, den Steuerfuss zukünftig anzuheben. Falls sich die Steuern jedoch entgegen der Prognose positiver entwickeln, ist der Gemeinderat zuversichtlich, die Gemeindefinanzen mit einem unveränderten Steuerfuss von 115 % im Lot zu halten. Aus diesem Grund wird das vorliegende Budget 2026 mit einem unveränderten Steuerfuss von 115 % und einem Aufwandüberschuss von Fr. 888’000 vorgelegt.

Antrag:

Genehmigung des Budgets für das Jahr 2026 mit einem Steuerfuss von 115 %.

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